Kann eine Email auch als Beweislage rechtlich dienen wie ein Brief das per Einschreiben versendet wurde?

2 Antworten

Ein wichtiges Beweispapier würde ich nicht per Mail versenden, um später sicher zu gehen, daß das Schriftstück auch sicher da eingegangen ist, wo es hin sollte. Am sichersten ist immer Einschreiben mit Rückschein, dann hat man den Beweis, es ist bei demjenigen eingegangen, der es bekommen sollte.