Kann eine Email auch als Beweislage rechtlich dienen wie ein Brief das per Einschreiben versendet wurde?
Muss man denn heutzutage noch Briefe per Einschreiben losschicken wenn es um Kündigung oder so geht? geht das inzwischen nicht auch ganz gut mit Emails? vor allem wenn es um Jobcenter Angelegenheiten geht, da reicht es doch die Probleme auch digital zu klären oder?
2 Antworten
Ein wichtiges Beweispapier würde ich nicht per Mail versenden, um später sicher zu gehen, daß das Schriftstück auch sicher da eingegangen ist, wo es hin sollte. Am sichersten ist immer Einschreiben mit Rückschein, dann hat man den Beweis, es ist bei demjenigen eingegangen, der es bekommen sollte.
ich hab da mal ein wenig für dich im Internet geblättert und bin hierauf gestossen: https://www.anwaltscontor.de/beweiskraft-von-emails/