Mind Mietzeit Pflicht bei Schwangerschaft?
Guten Tag zusammen
Ich habe vergangene Woche erfahren das ich Papa werde, habe aber allerdings im Januar eine Wohnung bezogen wo im Mitvertrag 3 Jahre mitzeit ohne recht auf Kündigung steht. Da es aber eine 39qm 1 Zimmer Wohnung ist und ich zu meiner Freundin ziehen möchte die eine große Wohnung hat wollte ich fragen ob ich da trotzdem aus dem Mietvertrag raus komme.
Mein Vermieter sagt nein allerdings kann ich zwei Mieten nicht stemmen und das Kind in der kleinen Wohnung nicht groß ziehen ...
Habt ihr ein paar Ratschläge oder wisst mehr darüber?
Danke schon einmal im voraus
5 Antworten
Du bist doch nicht schwanger, sondern deine Freundin;-)
Was genau bedeutet "3 Jahre mitzeit ohne recht auf Kündigung steht."?
Bitte mal den genauen Wortlaut wie er im Vertrag steht einstellen.
Wäre es für den Vermieter ein Problem, wenn du dich um einen Nachmieter kümmerst?
Sorry, aber eine Mietmindestzeit würde ich niemals unterschreiben!
Bitte ihn um Erlaubnis der Untermiete und sage dabei vielleicht, dass du einen drogensüchtigen Schwager hast, der gerne zu dir zur Untermiete ziehen will.
Er ist gerade aus dem Knast entlassen worden.
Verbietet der Vermieter die Untermiete, hast du ein Sonderkündigungsrecht.
Läst dich dein VM nicht aus dem Mietvertrag raus, dann darfst du die Wohnung untervermieten, will er dir das verbieten, darfst du kündigen, weil es dir eben nicht zuzumuten ist 2x Miete zu stemmen.
Du kannst auch versuchen mit deinem VM darüber zu einigen, das du den Nachmieter suchst.
Ansonsten wende dich an den Mieterschutz deiner Region, es gibt verschiedene Arten aus so einem Mietvertrag mit Kündigungsverzicht dennoch rauszukommen. Dazu zählen auch bestimmte Familiäre Situationen. Die werden da wissen, welche das sind.
Nein, kannst du nicht. Du hast dich vertraglich verpflichtet, nun musst du die Verpflichtung erfüllen.
Der Vermieter muß nur der Untervermietung eines Teiles der Wohnung zustimmen, nicht der ganzen Wohnung.