BAföG Mietbescheinigung bei Übergangswohnung?

2 Antworten

Du musst schon auf die Wohnung gemeldet sein und da wohnen, sonst steht dir die höhere Pauschale für die Warmmiete von derzeit 360 Euro nicht zu.

Kann er, aber das bringt nichts. Du warst da ja wohl nicht gemeldet, sondern hast dort übergangsweise gepennt. Wenn du in dem Zeitraum noch bei den Eltern gemeldet warst, hast du bafögtechnisch noch dort gewohnt und wirst für den Oktober keine Wohnpauschale erhalten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung