Jobcenter sagt ich soll erst eine Wohnung finden und vorlegen, und dann wird geprüft ob ich überhaupt Anspruch habe, wie soll das gehen?
ich habe zuvor keine Hilfe bezogen, ich bin 18& schwanger.
Ich hab keinerlei Auskunft darüber was mir zusteht, da man sich weigert mir einen richtigen Termin zu geben, werde nur von Telefonnummer zu Telefonnummer geschickt und wenn ich versuche zu fragen wie ich denn eine Wohnung finden soll wenn ich nicht einmal weis ob mir etwas zusteht lässt man mich die Frage nichtmal zu Ende stellen und sagt sie prüfen das erst wenn eine Wohnung vorliegt. Wer gibt denn mir eine Wohnung ohne zu wissen wer es zahlt ?? Mein Freund ist in der Ausbildung aber das Geld reicht natürlich nicht.
Dann kommen noch so freche Aussage wie ,, Wenn sie sich entscheiden ein Kind mit ihrem Partner zu kriegen dann müssen sie sich auch selbst darum kümmern wie sie das machen das ist nicht unsere Sache“ . Ehm das ist doch sehr wohl die Sache des Jobcenters wenn ich Anspruch auf etwas habe
weis echt nicht mehr was ich tun soll
Zusätzlich ist mein Wohnort wo anders aktuell als der Ort wohin ich ziehen will üb die Jobcenter schicken mich beide nur hin und her zum anderen und keiner will mir irgendwie helfen
3 Antworten
Es ist richtig, dass man den Mietvertrag nicht unterschreiben darf, bevor das Jobcenter die Kosten der Unterkunft nicht genehmigt hat.
Aber um zu prüfen, ob man überhaupt einen Anspruch auf Leistungen hat, muss man diese beantragt haben. Das kann und sollte man vorab tun. Also einfach die Formulare besorgen und ausfüllen und abgeben. Bei manchen Jobcentern geht das auch online. Dafür braucht man noch keinen Termin.
Problematisch ist, dass der Freund noch in der Ausbildung ist, denn bis zum Abschluss der ersten Ausbildung sind die Eltern unterhaltspflichtig. Vermutlich wird also nur ein Teil der Miete bewilligt. Aber das wird das Jobcenter dann zu prüfen haben, wenn der Antrag vorliegt
Da kommt mal wieder vieles zusammen.
Also wenn mir jemand am Telefon zu blöd wäre, würde ich da mal persönlich vorbeischauen. Wenn sie keine Zeit haben, mach ich an der Rezeption halt nen persönlichen Termin. Dann sind sie meist etwas freundlicher.
Für das was dir zusteht gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Die haben dich darüber aufzuklären. Das muss man denen oft einfach mal in Erinnerung rufen, denn die meisten "vergessen" oft, was ihre Arbeitspflich ist, wenn sie mal nicht ordentlich arbeiten wollen. Es wäre auch illusorisch dich auf Wohnungssuche zu schicken, ohne dass du weißt, in welchen finanziellen Grenzen du dich bewegst.
Ob Kind oder nicht, ob mit deinem Freund oder dem Weihnachtsmann, alles Schnurz.Wenn du einen Anspruch hast, dann hast du ihn.
Allerdings mit Umzug ist das immer so ne Sache. Wenn du Leistungen beziehst, oder Leistungen beziehen willst, dann muss der Umzug begründet sein. Ein Zusammenziehen mit dem Freund allein ist KEINE ordentliche Begründung für das Jobcenter. Weder für das aktuell zuständige, noch für das eventuell nach dem Umzug zuständige. Du müsstest also schon damit begründen, dass du am neuen Wohnort bessere Chancen auf einen neuen Job hast. Das kann je nach dem was du gelernt hast oder wo du wohnst schwierig zu argumentieren sein. Zudem als Schwangere, wirst du vermutlich die nächsten Jahre dem Arbeitsmarkt gar nicht so wirklich zur Verfügung stehen. Dann ist ein Umzug natürlich ein "Luxus" - auch wenn es nachvollziehbar ist, dass beide Elternteile mit Kind zusammenwohnen wollen, ist es nicht Aufgabe der Jobcenter dies alles zu bezahlen.
Insgesamt kann man aber aus deiner Frage die Gesamtsituation überhaupt nicht beurteilen. Die Jobcenter-Mitarbeiter sind nun mal leider oft undfreundlich und freiwillig steht niemand Schlange, dir zu helfen. Man muss sich seine Hilfe einfordern, manchmal sogar einklagen. Man muss hartnäckig bleiben.
Nun, das ist aber doch primär euer eigenes Problem. Ich wüsste nicht, was das das Jobcenter angehen sollte. Vielleicht wäre der Besuch bei einer Beratungsstelle hier doch erhellender?
Du sollst dir ein Mietengebot geben lassen und keine Wohnung mieten. Richtig zuhören.
Und ja, da hat das Jobcenter Recht, grundlegend bist du in der Bringpflicht und niemand sonst.
Und wer soll mir ein Mietangebot geben wenn icv nicht einmal weis ob mir etwas zusteht und viele Vermieter schon ein Bescheid vom Jobcenter bei der Bewerbung erwarten
Der Vermieter vielleicht? Du solltest mal fangen mitzudenken...
Wir wohnen 40 km entfernt voneinander, keiner von uns kann täglich insgesamt 3 Stunden im Zug damit verbringen hin und her zu fahren, vorallem wenn er noch arbeitet und das dann 60 km von mir ist