Was würde passieren in diesem Szenario?
Ein altes Paar lebt in einem Dreifamilienhaus.
Es sind insgesamt 3 Wohnungen:
Oben wohnen das ältere Paar, unten im Erdgeschoss sind noch 2 weitere Wohnungen, wo ihre Tochter und ein Mieter lebt in einer Einbauwohnung.
Was passiert aber, wenn der ältere Herr nicht mehr in dem Haus wohnen kann wegen gesundheitlicher Gründe?
Könnte trotzdem die Pension, die er bekommt seine Ehefrau bekommen, damit das Haus weitergezahlt wird?
Seine Tochter arbeitet Vollzeit und verdient recht gut & dazu kommt ja noch die Miete von der Einbauwohnung.
Das Haus muss aber noch ein bisschen abbezahlt werden
Gerne mit euren Vermutungen berichten
2 Stimmen
3 Antworten
Wenn das Geld nicht mehr reicht, um die Verbindlichkeiten des Hauses bezahlen zu können, dann muss das Haus verkauft werden. Beim Verkauf bleibt der Mietvertrag des Mieters kraft Gesetz erhalten. Diesen muss ein neuer Eigentümer zwingend übernehmen.
Soweit muss es aber nicht kommen. Vielleicht möchte die Ehefrau dann in eine kleinere Wohnung umziehen. Dann kann das Obergeschoß vermietet werden und es sind mehr Einnahmen da.
Er kommt dann in eine Pflegeeinrichtung und seine Pension und die Mieten werden dafür genommen, das zu bezahlen.
Und die Frau muss mit dem Rest leben.
Warum sollte der Mieter umziehen, wenn der Senior ins Heim kommt?
dann zieht der Opa nach unten,
wenn der Opa in ein Pflegeheim muß, dann wird seine Pension bestimmt nicht reichen um diesen zu zahlen und auch noch den Kredit zu bedienen.
den Mieter sollte es völlig egal sein was dann passiert, er hat einen Mietvertrag und an den haben sich alle zu halten.
Ja aber der Mieter wohnt ja im Erdgeschoss unten links
Seine Tochter wohnt unten Rechts
Der ältere Herr und seine Frau wohnen oben
na und das ist vollkommen egal wo der Mieter wohnt er hat einen Mietvertrag
was willst du ?
stell eine vernünftige Frage
Dem Mieter könnte aber gekündigt werden oder?
Wegen dem älteren Herr, falls er oben nicht mehr wohnen kann
dann muß man dem Mieter möglicherweise wegen Eigenbedarf kündigen, oder man tauscht die Wohnungen
dem mieter kann wegen eigenbedarf gekündigt werden. dieser eigenbedarf muss dann aber auch eintreten.
Muss der Mieter dann nicht umziehen?