Nießrecht

2 Antworten

Möglich ist fast alles, scheint aber hier nicht des Rätsels Lösung.

Sofern die Tochter eine abgeschlossene Wohnung hat - könnte Mutter ihr diese per Mietkauf übertragen. Gemessen am Gesamten müsste man den entsprechenden Bruchteil ausrechnen.

Den Rest könnte Mutter behalten oder der Tochter mit Wohn- oder Nießbrauch für sich selbst schenken. Im Falle von Sozialleistungen könnte der Teil zum Generieren von Einnahmen vermietet werden.

Sollte man aber auf jeden Fall von einem Anwalt erstellen lassen, bei vorhandener Pflegestufe kann man den Wert der Schenkung legal runter rechnen

Wohnt die Tochter noch im "Kinderzimmer" - ist der Mietkauf auch noch eine Möglichkeit, wenn an Hand Mietpreisspiegel berechnet und Tochter sich die Miete dann leisten kann.

Wenn Tochter nicht zahlungsfähig ist oder selbst Leistungsbezieher - bleibt wohl nur der Dinge harren, die da kommen.

Hi. Bitte wende dich an einen Anwalt. Das einfachste wäre glaube eine Übertragung. Einschreibung im Grundbuch. Oder ein Testament. ( bin kein Anwalt)


Lena130378 
Beitragsersteller
 27.05.2025, 09:32

Dankeschön, genau deswegen bin ich hier , weil erstmal kein Anwalt kontaktiert wird. Es könnte ja die Möglichkeit bestehen, dass ein Mensch eine ähnliche Situation kennt und eine Information hat die hilfreich ist . Danke für die Antwort!