Pavillon aufstellen
Wir wohnen in einem 6-Fam.-Haus. Wir zwei Mieter im Erdgeschoß teilen uns den Garten zu gleichen Teilen. Wir möchten einen Pavillon aufstellen, so einer den man wieder zusammenlegen kann. Jetzt heißt es wir bräuchten die Genehmigung aller Mieter. Wenn nur einer sagt er hat etwas dagegen, dann dürfen wir nicht. Ist so ein Pavillon wirklich genehmigungspflichtig?
1 Antwort
Wenn der Garten allen Mietern zu gleichen Teilen zusteht, dann macht es auch Sinn alle anderen Mieter vorher zu fragen, ob sie was dagegen hätten. Natürlich ist ein zusammenklappbarer Pavillon unglaublich praktisch und ich denke, wenn man sich als Mieter untereinander ein wenig entgegenkommt, dann dürfte es da auch keine Probleme geben, aber generell sollte man sich das Einverständnis alle Mieter zuvor erfragen. Vielleicht auch mal den Vermieter ansprechen, wie der das sieht.
Das gleiche gilt übrigens für's Grillen oder wenn man ein paar Bekannte zu einem abendlichen gemütlichen Zusammensitzen einlädt. Denn der Garten gehört allen, weswegen sich keiner gestört oder benachteiligt fühlen soll.
Je nachdem, wie die Mieter untereinander klarkommen kann man das alles ohne Probleme handeln, oder man streitet sich wie im Kindergarten.
LG
Wie ich schon geschrieben habe, der Garten gehört nur zu den Erdgeschoßwohnungen. Alle anderen Mieter wollten nicht und haben jetzt keinen Zugang zum Garten.
Ein Pavillon war für mich immer das gleiche wie ein Sonnenschirm nur etwas größer halt und da musste ich auch nicht fragen. Die Mieter machen gar keine Probleme, es sind die Eigentümer selbst. Sie tun gerade so, als wenn das hier ein Schloss wäre.
Naja, kann man nix machen. Dann werden wir im nächsten Jahr den Garten genauso wenig nutzen wie in diesem :-(
LG