Aufbau Pool im Garten?
Hallo zusammen,
wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit 5 Parteien.
Jeder ist Eigentümer und die 3 Erdgeschoss Wohnungen haben alle an einem eigenen Garten ein Sondernutzungsrecht.
In unserer Teilungserklärung steht
" Der jeweilige Sondernutzungsberechtigte ist berechtigt, die Fläche/ den Raum auf seine Kosten und Gefahr vorbehaltlich behördlicher Genehmigungen nach seinem Belieben zu nutzen" .
Nun meine Frage, wie groß darf ich meine Terasse ohne Genehmigung bauen?
Darf ich einen Aufstellpool mit einem Durchmesser von 3.66 Meter x 84 cm aufstellen oder brauche ich dafür eine Genehmigung?
Wie weit muss dieser von Nachbars Fenster weg stehen?
Wenn ich an meine Terasse eine Sichtschutzwand aufstellen möchte die einen Abstand von ca 2.5 Meter zum Fenster der Nachbarn hat kann ich das ohne weiteres machen oder benötige ich dazu eine Genehmigung?
Konnte leider nix dazu in der Landesbauordnung bzw im Ortsrecht der Stadt Hattingen finden.
Ich würde mich freuen wenn mir jemand behilflich sein könnten.
LG
2 Antworten
Ihr seid Miteigentümer und habt am gemeinsamen Garten nur ein Sondernutzungsrecht ... wenn es den Miteigentümern nicht gefällt was Du tust, landet die Sache vor Gericht (es wurde schon wegen Gartenzwergen geklagt)
Also solltest Du abgesehen von den behördlichen Genehmigungen das Einverständnis der Miteigentümer einholen.
Die baurechtlichen Festsetzungen und Genehmigungsfähigkeit zusätzlicher Bauten kannst Du bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt erfragen. Allgemein ist es so, dass Terassen nicht einfach so nach Gutdünken errichtet werden dürfen. (Bodenversiegelung)
Hallo,nein wir haben keinen Gemeinschaftsgarten. Jeder Eigentümer also 3 Parteien haben einen eigenen Garten zur Sondernutzung. Und in unserer Teilungserklärung steht das jeder in seinem Garten machen kann was keine Baugenehmigung benötigt.
ich denke mal das es in jeder gemeinte anders ist. rufe einfach mal bei deiner gemeinde an und frage freundlich nach.