Aufbau Pool im Garten?

2 Antworten

Ihr seid Miteigentümer und habt am gemeinsamen Garten nur ein Sondernutzungsrecht ... wenn es den Miteigentümern nicht gefällt was Du tust, landet die Sache vor Gericht (es wurde schon wegen Gartenzwergen geklagt)

Also solltest Du abgesehen von den behördlichen Genehmigungen das Einverständnis der Miteigentümer einholen.

Die baurechtlichen Festsetzungen und Genehmigungsfähigkeit zusätzlicher Bauten kannst Du bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt erfragen. Allgemein ist es so, dass Terassen nicht einfach so nach Gutdünken errichtet werden dürfen. (Bodenversiegelung)

Muroo3535 
Fragesteller
 17.09.2021, 22:07

Hallo,nein wir haben keinen Gemeinschaftsgarten. Jeder Eigentümer also 3 Parteien haben einen eigenen Garten zur Sondernutzung. Und in unserer Teilungserklärung steht das jeder in seinem Garten machen kann was keine Baugenehmigung benötigt.

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ich denke mal das es in jeder gemeinte anders ist. rufe einfach mal bei deiner gemeinde an und frage freundlich nach.