Kann Vermieter kündigen, wenn Miete gepfändet und an Dritte gezahlt wird?
Hallo,
weiß jemand, ob ein Vermieter eine Wohnraumkündigung aussprechen kann, wenn er (seit einiger Zeit) gepfändet ist und deshalb die Miete gar nicht an ihn, sondern an Dritte gezahlt werden muss?
7 Antworten
Du meinst also, dass der Vermieter gepfändet ist, richtig?
Wenn du das Geld direkt an seiner Schuldner zahlen musst, dann hat er es ja im Prinzip indirekt erhalten, da seine Schulden davon bezahlt werden.
Besonders wenn es einen gerichtlichen Entscheid über die Zahlung an die Dritten gibt, ist die Umgehung von ihm bei der Zahlung rechtens.
Aber im Zweifelsfall einfach mal mit dem Vermieter in Verbindung setzen und das besprechen.
Du meinst ein Gläubiger Deines Vermieters betreibt ein "Drittschuldnerpfändung" ?
Dann gibt es keine ausstehende Miete im rechtlichen Sinne - ergo kann der Vermieter dann auch nicht kündigen.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/drittschuldner-34402
Das heißt an Dritte gezahlt werden muß? Die Miete muß beim Vermieter ankommen.
Fehlende Mietzahlungen führen zu einem (fristlosen!) Kündigungsrecht für den Vermieter. Dieses entsteht, wenn der Mieter zwei Monatsmieten hintereinander nicht in voller Höhe ausgeglichen hat und hierdurch ein Rückstand in Höhe von mindestens einer Monatsmiete entstanden ist.
Gesetzliche Basis:
Du verstehst hier etwas falsch. Hier wird der Vermieter ! gepfändet - sprich dessen Mieter ( Drittschuldner ) dürfen die Miete nicht mehr an ihn zahlen, sondern müssen sie an den Gläubiger des Vermieters ( Schuldner ) auszahlen.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/drittschuldner-34402
Wenn der Vermieter seine Miete vom Mieter nicht bekommt, dann kann er natürlich auch dem Mieter kündigen.
Mir fällt gerade auf, das man die Frage auch aus einer anderen Sichtweise betrachten kann. (Is´dann aber schlecht formuliert.)
Du nimmst an, das der Vermieter derjenige ist, der die Pfändung hat und nicht der Mieter?
Wenn Ja, dann müsste man wissen, weshalb der Vermieter dem Mieter kündigen will. Da sollte der Fragesteller noch mal nacharbeiten und eine bessere Beschreibung liefern. (Denke ich.)
Das hat auf das Mietverhältnis keinen Einfluß.
gemeint ist : Zwangsvollstreckung durch Forderungspfändung