Darf mich der Vermieter kündigen, wenn…?

6 Antworten

Bei zwei aufeinander folgenden Monaten muss der Rückstand mehr als eine Miete betragen, damit man dich kündigen kann. Das wären dann eine Miete und ein Cent.

Ist dieser Rückstand nicht gegeben, kann man dich nicht kündigen. Es wäre aber denkbar, dass Du eine Abmahnung bekommst, wenn das öfter passiert. Hiernach wäre auch eine Kündigung möglich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Immobilienfachwirt/Immobilientechniker

Bei mehrfachen deutlich verspäteten Mietzahlungen kann der Vermieter, nach erfolgloser Abmahnung, kündigen. Im E-Fall sogar fristlos, fristgerecht aber auf jedenfall.

Von Experte Gerhart bestätigt
Dies war aber dann schon die 2. Mahnung, obwohl ich nichtmal eine 1. bekommen habe.

... und übrigens: Der Vermieter braucht dir keine Mahnung für die verspätete Mietzahlung zu schicken, um dich über den Verzug zu informieren. In Verzug gerätst du automatisch bei verspäteter Zahlung, weil du aus dem Mietvertrag entnehmen kannst, wann du die Miete zu zahlen hast.

Der Ablauf wäre: mehrmalige verspätete Zahlung, Abmahnung. Wenn du jetzt immer pünktlich zahlst, passiert gar nichts. Bei erneutem Verzug kann der Vermieter fristlos, hilfsweise fristgerecht kündigen.

Ja, man kann dir kündigen, unter Einhaltung der Fristen, wenn du immer wieder die Miete nicht zeitgerecht bezahlst.

Mach doch einen Dauerauftrag. Dann kannst du das nicht verschlampen.

Sofern der Vermieter Ihr vertragswidriges Zahlungsgebaren formell abmahnt und Ihnen für den Fall neuerlichen Verzugs die fristlose, hilfsweise fristgerechte Kündiung androht, sitzen Sie recht bald auf der Straße!

Merke:

Mietzahlung ist kein Terminwunschkonzert für Mieter.