Wohnung frei ab.. auch später einziehen?
Hallo an alle,
wir haben eine eine Zusage für eine Wohnung bekommen. Die ist ab dem 1.9. frei.
Allerdings können wir jetzt erst kündigen und was im Vertrag steht, stelle ich mal als Bild hier rein.
Kann man den Vermieter fragen, ob man erst ab 1.10 oder 1.11 einziehen kann ?
16 Antworten
Kann man den Vermieter fragen, ob man erst ab 1.10 oder 1.11 einziehen kann ?
Kann man, muß man aber nicht. Man muß auch gar nicht einziehen.
Nur Miete + Nebenkosten zahlen.
Wenn der VM angibt das die Wohnung ab 1.9. frei ist möchte er mit Sicherheit auch ab 1.9. vermieten.
Natürlich können Sie das. Er kann dann aber noch von der Zusage zurücktreten, wenn er lieber ab dem 1.9. einen Mieter will. Oder Sie müssen ein, zwei Monate früher zahlen. Fragen aber kostet nichts.
Bedenken Sie bitte auch, dass es hilfreich sein kann, nach und nach schon Kisten, Kartons etc. in die neue Wohnung zu stellen. Das muss ein Vermieter nämlich sonst nicht früher dulden.
Manchmal kann man einen Nachmieter finden für die alte Wohnung und dannfrüher ausziehen
Wenn diese Wohnung zu 1.9. angeboten wird, wird der Vermieter auch ab diesem Zeitpunkt einen Vertrag abschließen wollen. Evtl. könnt ihr einen späteren Vertragsbeginn aushandeln - aber warum sollte sich der Vermieter ("selbstschädigend-Mietverlust) darauf einlassen?
Letztendlich einziehen könnt ihr dann wann ihr wollt.
klar, kannst du fragen, ob es möglich ist, den mietvertrag erst für einen monat später aufzusetzen. fragen kostet ja nix. wenn er darauf besteht zum 1.09. zu vermieten, dann müsst ihr eben schon ab dem 01.09. bezahlen und zieht halt später ein. ihr müsst dann eben doppelt miete zahlen.