Unterhaltsvorschuss?
Ich lebe derzeit vom Bürgergeld. Wegen des Antrags musste ich Unterhaltsvorschuss beantragen. Dies wurde aber abgelehnt. Zahlt das Jobcenter für das Kind dann den Unterhaltsvorschuss? Und wenn ja, in welcher Höhe? Und kann dies rückwirkend gezahlt werden
2 Antworten
Aus welchem Grund wurde denn der Antrag schriftlich abgelehnt ?
Sollte tatsächlich kein Anspruch bestehen, dann diesen Ablehnungsbescheid in Kopie beim Jobcenter einreichen, dann muss das Jobcenter den Differenzbetrag bis zum Bedarf des Kindes nach dem SGB - ll übernehmen und das dann ggf.auch rückwirkend.
Dabei kommt es auf das Alter des Kindes an und was Du für deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen musst und natürlich ob ihr alleine wohnt und ob das Kind außer Kindergeld noch anderes Einkommen hat.
Oder ob Du übersteigendes anrechenbares Einkommen hast, was Du zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest, dass würde dann auch auf den Bedarf des Kindes angerechnet.
Würde das Kind z.B. zwischen 6 und 12 sein, dann läge sein Regelbedarf für den Lebensunterhalt bei derzeit 348 Euro, dass Kindergeld würde darauf angerechnet.
Hast Du wie beschrieben kein übersteigendes anrechenbares Einkommen und das Kind kein anderes Einkommen, dann würdest Du für den Regelbedarf des Kindes noch 98 Euro bekommen.
Dazu dann min.noch die Hälfte der Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom, wenn ihr alleine wohnt.
jobcenter zahlt unterhaltsvorschuss in der regel, aber du musst es beantragen, Die Höhe hängt von den individuellen Gegebenheiten ab Ja, er kann rückwirkend gezahlt werden
Muss man es extra beantragen oder reicht das wenn man eine Kopie des Antrages einreicht, wo bestätigt wird, dass er abgelehnt wurde
Das Jobcenter zahlt keinen Unterhaltsvorschuss, den würde es nur vom Jugendamt geben.
Wenn wird der nicht gedeckte Bedarf vom Jobcenter übernommen, aber dabei handelt es sich wie gesagt nicht um Unterhaltsvorschuss.