Rückforderungen des Jugendamtes trotz nicht erstattungsfähiger Anrechnung beim Jobcenter

2 Antworten

Von Experte Kessie1 bestätigt

Ich denke leider JA !

Ist beim Kindergeld was zu Unrecht bezogen wurde nicht anders, auch hier interessiert das Jobcenter nur, dass das Kindergeld für besagten Zeitraum zur Deckung des Lebensunterhalts zur Verfügung stand.

Es gibt also selbst bei nachweisbarer Erstattung des zu Unrecht bezogenen Kindergeldes rückwirkend keinen Ersatz vom Jobcenter gezahlt.

So wird es ganz sicher auch beim zu Unrecht bezogenen Unterhaltsvorschuss sein, denn der stand ja für besagten Zeitraum auch zur Verfügung und alleine das interessiert das Jobcenter.

Deinen Angaben nach kann es sich ja nur um Unterhaltsvorschuss ab der Vollendung des 12 Lebensjahres handeln, denn darunter gibt es keine Voraussetzung die erfüllt werden muss, natürlich außer das man nicht neu verheiratet sein darf und keinen oder weniger Unterhalt unterhalb des Unterhaltsvorschusses bekommt.

Ab der Vollendung des 12 Lebensjahres hätte sie selber min.monatlich auf 600 Euro Brutto kommen müssen, oder das jeweilige Kind hat soviel eigenes Einkommen, also inklusive Kindergeld + Unterhaltsvorschuss, dass es damit seinen Bedarf im Haushalt der Mutter selber decken kann, also keinen Anspruch mehr auf eine Aufstockung durch Bürgergeld vom Jobcenter hätte.

Das war hier nach deinen Angaben wohl nicht der Fall, deshalb bestand auch kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, der dann rechtmäßig vom Jugendamt zurück gefordert wird.

Da bleibt wohl nur eine geringe Ratenzahlung zu vereinbaren, denn über die Voraussetzungen für Kinderzuschlag bekommt man Infomaterial, darin wird man entsprechend aufgeklärt, man muss es nur lesen, dafür hat man bei Antragstellung auch unterschrieben.

Sie kann sich natürlich beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein besorgen und sich damit einen Fachanwalt für Sozialrecht suchen, aber selbst mit dem wird sie wohl keinen Erfolg haben, zumindest sehr ich das leider so.


isomatte  25.05.2025, 15:04

Danke dir für deinen Stern !

Chrissi942 
Beitragsersteller
 24.05.2025, 17:35

Hallo, Dankeschön für die ausführliche Antwort . Ich werde ihr zum Anwalt raten, mit Beratungshilfeschein.
Aber viel Hoffnung sollten wir wohl nicht dahinein setzen.

Liebe Grüße

isomatte  24.05.2025, 19:21
@Chrissi942

Sehe ich leider auch so !

Wie erklärt bekommt man ja Infomaterial und das nicht nur beim Jugendamt, auch wenn man Bürgergeld beim Jobcenter, Wohngeld bei der Wohngeldbehörde, Kindergeld oder Kinderzuschlag bei der Agentur für Arbeit ( Familienkasse ) beantragt.

Da gibt es also meiner Meinung nach wenig oder gar keine Ausreden, man muss sich dieses Infomaterial nur durchlesen.

Beim zu Unrecht bezogenen Kindergeld gibt es da eine geringe Chance die Forderung nicht zahlen zu müssen, weil das Kindergeld ja wie andere Leistungen wie hier Unterhaltsvorschuss oder Unterhalt auf den Bedarf des Kindes angerechnet wird.

Diese Chance kann aber nur dann bestehen, wenn man nicht selber hätte leicht erkennen können, dass einen die Gelder gar nicht zugestanden haben.

Mir ist aber nicht bekannt, dass es diese Möglichkeit auch beim Jugendamt geben soll.

Aber den Anwalt würde ich auf jeden Fall einbeziehen, kann ja nicht schlimmer kommen, als das die Forderung wie jetzt auch ans Jugendamt erstattet werden muss.

Bitteschön

Chrissi942 
Beitragsersteller
 24.05.2025, 22:17
@isomatte

Okay. Wir werden es wagen. Ganz lieben Dank

Sie soll sich einen Anwalt nehmen für Sozialrecht und dafür kann sie sich beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen. Der ein paar Euro kostet