Jobcenter schreibt Kindsvater an und verlangt Einkommensnachweise trotz Vorlage vom Jugendamtschreiben?
Ich bekomme wegen einem Urlaubssemesters Geld vom Jobcenter. Mein Partner (wir wohnen nicht zusammen) hat nun vom Jobcenter ein Schreiben bekommen. Sie verlangen Einkommensnachweis und Kontoauszüge von ihm, da er mit Unterhalt zahlen soll. Wir waren nach der Geburt beim Jugendamt und haben ein Schreiben verfassen lassen, dass wir uns gleichermaßen um das Kind kümmern und er mir deshalb nicht unterhaltspflichtig ist bzw kein Unterhaltsvorschuss beantragt werden kann. Muss er jetzt trotzdem die Nachweise bringen? Das Schreiben habe ich bereits beim Jobcenter vorgelegt. Ich habe Angst, dass mir Geld gestrichen wird, wenn dem Amt die Antwort wieder nicht gefällt. (Haben schon zwei mal die Erklärung des JA abgegeben und erklärt nicht zusammen zu wohnen.)
3 Antworten
Ist das Kind unter 3 und geht es vielleicht nicht um Kindesunterhalt sondern um Betreuungsunterhalt für dich? Denn bevor Geld vom Amt fließt, muss natürlich erstmal geschaut werden, ob es nicht andere Unterhaltspflichtige gibt.
Betreuungsunterhalt beinhaltet Unterhaltsansprüche der Eltern untereinander. Wenn Sie beide erwerbstätig und die Betreuungszeiten gleich aufgeteilt sind, liegt ein Verzicht auf wechselseitigen Unterhalt nahe. Erst recht, wenn beide etwa ein gleich hohes Einkommen erzielen.
Sollte jedoch das Einkommen große Unterschiede aufweisen, kann eine bestimmte Summe, auch ggf. befristet, zur Unterstützung des anderen Elternteils vereinbart werden.
https://www.lattermann-anwaltsbuero.de/kindesunterhalt/wechselmodell-unterhalt/#2.
Ja, dann ist es genau das. Der Kindsvater ist dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig und, soweit er darüber hinaus leistungsfähig ist, dir gegenüber auch. Dabei ist es egal, was ihr privat vereinbart habt. Möchtest du staatliche Leistungen, dann ist es mit so etwas vorbei. Oder du verzichtest, musst dir aber den fiktiven Unterhalt anrechnen lassen.
Wenn ihr das Wechselmodell praktiziert, dann wird gerechnet wie beim Volljährigenunterhalt. Der, der mehr verdient zahlt dem Anderen eine entsprechende Summe... Man kann halt nicht auf Kosten des Staates auf Unterhalt verzichten. Und beim Betreuungsunterhalt ist es genauso. Bevor du also Leistungen beziehen kannst, muss erstmal geprüft werden, inwieweit der Partner leistungsfähig ist.
Aber Jugendamt ist für mich nicht privat vereinbart. Mich wundert es deswegen, dass dieses Schreiben dem Jobcenter egal zu sein scheint.
OK, dann ist er voll unterhaltsverpflichtet für das Kind. Und das wird bei Hartz 4 natürlich angerechnet... Auch wenn ihr intern andere Regelungen trefft, so ist das bei Bezug von Staats- und Steuergeldern irrelevant.
Muss dem Jobcenter egal sein... Was ihr privat oder per Jugendamt vereinbart interessiert doch das Jobcenter nicht! Andere Behörde, andere Gelder...
Im übrigen gilt auch, dass auf Unterhalt nicht verzichten werden kann für das Kind. So ein Vertrag ist nichtig! Man kann den Anderen höchstens freistellen. Aber das gilt wiederum nicht, wenn man staatliche Leistungen in Anspruch nehmen muss! Keine Ahnung was ihr da beim Jugendamt unterschrieben habt, aber denen sollte zumindest ja die Gesetzeslage bekannt sein...Denn das ergibt sich bereits aus §1614 Abs.1 BGB.
Eine Vereinbarung, womit auf den Kindesunterhaltsanspruch gegen den Vater verzichtet wurde, ist unwirksam - egal, in welcher Form die Vereinbarung erfolgte. Eltern können nicht über den Kindesunterhalt verfügen. Denn der Kindesunterhalt steht dem Kind zu, nicht Dir oder dem Vater.
Was passiert denn, wenn der Kindsvater nun nicht genügend Einkommen hat, um dem Kind Unterhalt zu zahlen (und mir damit auch kein Betreuungsgeld) mit der Höhe der Zahlungen an mich?
Dann musst du Unterhaltsvorschuss beantragen für das Kind. Das hat Vorrang vor Sozialhilfe. Und das weiß auch das Jugendamt... Und um eben prüfen zu können ob genug Geld da ist, brauchen sie ja Unterlagen von ihm. Wenn er arbeitet, dann liegt sein Selbstbehalt bei 1080,- Euro. Arbeitet er nicht, dann bei 880,- Euro. Dir gegenüber liegt der Selbstbehalt bei 1200,- Euro. du hast im Endeffekt ja nicht weniger, bekommst nur ggf. weniger vom JC.
Du schreibst das ihr kein Wechselmodell ausführt, dann ist das ganze dem Jobcenter eh ganz egal, denn auf Unterhalt kannst du nicht einfach so verzichten, zumindest dann nicht, wenn du dann auf Sozialleistungen zurückgreifen musst, um so euren Lebensunterhalt sicherstellen zu können.
Kannst im Internet ja mal eingeben ,, Wechselmodell " und nachlesen was dazu geschrieben steht, selbst wenn ihr ein echtes Wechselmodell ausführen würdet, könntest du nicht einfach mal so auf vorrangigen Unterhalt verzichten.
Er wird also nicht darum herumkommen diese Nachweise zu erbringen, dazu ist er gesetzlich verpflichtet, wenn er zu wenig bereinigtes Nettoeinkommen hat ( bei Berufstätigkeit 1080 € und bei Arbeitslosigkeit min.880 € ), dann wirst du für das Kind Unterhaltsvorschuss als vorrangige ( vor anderen Sozialleistungen ) Leistung beim Jugendamt beantragen müssen.
Bei nicht Leistungsfähigkeit muss dieses UVG - ans Jugendamt auch nicht zurückgezahlt werden.
Würde er aber leistungsfähig sein, dann steht dem Kind auch Barunterhalt zu und wenn er nach Zahlung des Kindesunterhalts noch mehr als bereinigte 1200 € Nettoeinkommen hat, dann wäre er auch dir min.bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres vom Kind zum Betreuungsunterhalt verpflichtet.
Kannst natürlich freiwillig gerne darauf verzichten, dann würde dir dieser Betrag bzw.diese Summe als fiktives Einkommen auf den evtl.Anspruch angerechnet.
Ja das Kind ist jünger als 3. In den Schreiben wird immer vom Unterhalts- und Betreuungsgeldanspruch gesprochen.