Jobcenter fordert Unterlagen, ist das Jobcenter dazu berichtig?

4 Antworten

Erst einmal soll geprüft werden ob Du tatsächlich eine eigene Meldeadresse hast und nicht bei Ihr wohnst.

Dann soll anhand des Einkommens die Leistungsfähigkeit geprüft werden, denn die Freundin hat im ALG - 2 Bezug ab der 13 SSW - einen Anspruch auf eine Sonderzahlung für Umstandskleidung und auch auf eine Erstausstattung für das Kind und zumindest dafür könnte Dich das Jobcenter heranziehen.

Ab der Geburt bist Du dann zunächst fürs Kind Unterhaltspflichtig, dazu kannst Du Dir aus dem Internet die Düsseldorfer Tabelle suchen, der Selbstbehalt beim Unterhalt für minderjährige Kinder beträgt derzeit min. bereinigte 1160 € Netto.

Auch die Freundin hätte dann spätestens nach der Geburt auch Anspruch auf Unterhalt ( Betreuungsunterhalt ) bis min. Vollendung des 3 Lebensjahres des Kindes, auch wenn Ihr nicht verheiratet seid oder wart.

Der Unterhalt des Kindes geht aber vor, erst wenn Du nach Zahlung des Kindesunterhalts noch mehr als bereinigte 1280 € Netto hast, würdest Du auch Unterhalt an die Freundin zahlen zahlen müssen.

Eigenes Einkommen der Freundin würde entsprechend angerechnet, die Berechnung sollte ähnlich wie beim Trennungsunterhalt nach beantragter Scheidung sein, solltest DU also auch im Internet etwas dazu finden.

XLL123 
Fragesteller
 08.05.2021, 22:36

Ok, danke für dir ausführliche Information. Ich verdien nicht soviel, dass ich auch für meine Freundin Miete zahlen muss und Lebensunterhalt. Ich hab auch meine Miete und Lebensmittel was ich zahlen muss. Das ganze sitzt mich sehr unter Stress.

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isomatte  09.05.2021, 05:53
@XLL123

Wie gesagt, wenn ihr nicht verheiratet seid, nicht zusammen lebt, oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft habt, wird es hier erst einmal nur um den Mehrbedarf bzw. um die Erstausstattung für Kind und um die Pauschale für Umstandskleidung gehen.

Du kannst dein monatliches Nettoeinkommen nehmen und wenn Du Weihnacht / Urlaubsgeld und ggf. eine Steuererstattung bekommst, dann müsstest Du zu dem Nettoeinkommen noch 1/12 von dieser Summe addieren, dass wäre dann dein fiktives gesamtes Nettoeinkommen.

Davon kannst Du dann im Normalfall für berufliche Aufwendungen 5 % , min. aber 50 % und ohne Nachweise max. 150 € an Freibetrag in Abzug bringen.

Für eigene Wohnkosten bzw. Warmmiete sind im Selbstbehalt nur 430 € enthalten, wenn Du also für eine angemessene Wohnung mehr zahlen müsstest, dann muss das auch berücksichtigt werden, auch wenn Du höhere berufsbedingte Aufwendungen von mehr als 150 € hättest, nur muss das dann entsprechend nachgewiesen werden.

Mal angenommen Du würdest mit den 1/12 und deinem monatlichen Netto auf 1800 € kommen, dann könntest Du mit den 5 % schon einmal min. 90 € in Abzug bringen.

Würdest Du dann angenommen noch angemessene 600 € für die Warmmiete zahlen müssen, dann könntest Du min. weitere 170 € in Abzug bringen, weil in dem Selbstbehalt nur 430 € enthalten sind, dann könnten min. angenommen 260 € in Abzug gebracht werden.

Dann blieben von den angenommenen 1800 € nur noch max. 1540 € Netto übrig und Dein Selbstbehalt gegenüber der Ex - würde bei min. 1280 € bereinigtem Nettoeinkommen liegen, es blieben dann angenommen max. nur um die 260 € übrig, die dann ggf. gezahlt werden müssten, dass aber nur solange das Kind noch nicht geboren ist.

Nach der Geburt geht der Kindesunterhalt vor.

Bitteschön

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XLL123 
Fragesteller
 09.05.2021, 07:29
@isomatte

Ok, vielen Dank. Ich fahre jeden Tag 70 Kilometer hin und 70 zurück zur Arbeit. Von meinem Gehalt gebe ich so um die 250 Euro im Monat für Kraftstoff aus. Wird das dann auch noch berücksichtigt?

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isomatte  09.05.2021, 07:56
@XLL123

Wenn Du tatsächlich auf das KFZ - angewiesen bist und nicht in angemessener Zeit auch günstiger mit öffentlichen fahren könntest, dann muss diese erhöhte berufliche Aufwendung natürlich berücksichtigt werden.

Natürlich abzüglich der schon berücksichtigten pauschalen 5 % für berufsbedingte Aufwendungen, besser ist, wenn du gleich einmal anfängst und Dir ein Fahrtenbuch anlegst, denn das wirst Du dann sicher nachweisen müssen.

Angemessene Pendelzeit bei täglich mehr als 6 Stunden Arbeit wären meines Wissens um die 2 1/2 Stunden täglich, darin sind dann auch Wartezeiten und Fußwege enthalten.

Bitteschön

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isomatte  09.05.2021, 08:17
@XLL123

Es werden dann aber nicht deine tatsächlichen Spritkosten berücksichtigt, da geht es nach den Kilometern, da werden denke ich dann pro KM - 0,30 € berücksichtigt.

Kannst im Internet ja einmal eingeben ,, Unterhalt kürzen durch Sonderausgaben " , da solltest Du dann etwas von der Kanzlei Hasselbach finden, dass lies Dir dann einmal genau durch.

Bitteschön

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XLL123 
Fragesteller
 09.05.2021, 08:20
@isomatte

Sehr sehr nett von dir. Danke für deine Bemühung.

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Wie sieht das mit der Unterhaltspflicht aus? Immerhin kann deine Partnerin jetzt nicht arbeiten.

Ich kenne Mütter, die ihren Unterhaltsanspruch gegenüber dem Kindsvater schon lange vor der Geburt durchsetzen konnten

XLL123 
Fragesteller
 08.05.2021, 18:30

Wir haben bis jetzt nichts vereinbart. Natürlich zahle ich für mein Kind. Ich weiß es nicht, warum die von mir soviele Unterlagen haben wollen?

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Rheinflip  08.05.2021, 18:32
@XLL123

Da deine Schwangere Partnerin arbeitslos ist, also überhaupt nicht arbeiten kann, bist du ggf jetzt schon unterhaltspflichtig.

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XLL123 
Fragesteller
 08.05.2021, 18:40
@Rheinflip

Wir sind nicht eine eingetragener Partnerschaft oder haben nicht geheiratet. Sie ist bis jetzt nur meine Freundin.

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Rheinflip  08.05.2021, 18:42
@XLL123

Du bist der Vater des Kindes. Deswegen könntest du unterhaltspflichtig sein

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XLL123 
Fragesteller
 08.05.2021, 18:43
@Rheinflip

Aber nur für das Kind? Oder auch meine Freundin?

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Rheinflip  08.05.2021, 18:45
@XLL123

Das jobcenter prüft, ob du jetzt unterhaltspflichtig gegenüber deiner Freundin bist

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Dann hat deine Freundin beim Amt wohl angegeben das ihr in einer Partnerschaft lebt...sonst würden die dich ja nicht kennen...und ja, dann sind diese Infos ok...

XLL123 
Fragesteller
 08.05.2021, 18:04

Bei dem Antrag bei Ihr sollte sie angeben, wer der Vater ist.

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FotoChris  08.05.2021, 18:05
@XLL123

Ja, dann sind die Angaben auch ok, denn du musst ja für das Kind zahlen...

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ja und sobald das kind da ist, zahlst du für sie, nicht mehr das amt

XLL123 
Fragesteller
 08.05.2021, 18:06

Soweit ich weiß muss ich nur für das Kind zahlen aber nicht Ihre Wohnung und Lebensunterhalt....

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