Unterhaltsvorschuss abglehnt?

1 Antwort

Und was ist die Begründung für die Ablehnung ?

Wenn begründet abgelehnt wurde und Du deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen bis, dann musst Du beim Jobcenter einen Überprüfungsantrag nach Paragraf 44 SGB - X stellen und den Ablehnungsbescheid in Kopie dazu legen.

Dann muss das Jobcenter nach Prüfung rückwirkend nachzahlen.

Im Normalfall gibt es beim Jugendamt keine Ablehnung von Unterhaltsvorschuss, wenn kein Unterhalt gezahlt werden kann bzw.wird, zumindest solange das / die Kinder das 12 Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Ab 12 bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres müssen dann entsprechende Voraussetzungen erfüllt werden.

Also entweder bist Du deinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen, oder das Verhältnis bzw.der Umgang vom Kindsvater geht über den normalen Umgang hinaus und das Jugendamt sieht dich dadurch nicht mehr als alleinerziehend an.