Unterhaltsvorschuss abglehnt?
Hallo.
Ich bekomme Bürgergeld und hatte einen Antrag auf unterhaltsvorschuss für meine 5 Monate alte Tochter gestellt. Jetzt ist der ablehnungsbescheid gekommen.
Das jobcenter hat den unterhaltsvorschuss aber bei meiner Tochter seit dem 1, Lebensmonat bei meiner Tochter schon angerechnet, wobei ich ihn nie erhalten habe vom Jugendamt.
Kann ich den unterhaltsvorschuss vom jobcenter zurückfordern, weil es zu Unrecht angerechnet wurde?
Oder kann das jobcenter es einbehalten.
Würde mich freuen, wenn mir jemand auf die Frage eine Antwort geben kann.
Mfg susi
1 Antwort
Und was ist die Begründung für die Ablehnung ?
Wenn begründet abgelehnt wurde und Du deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen bis, dann musst Du beim Jobcenter einen Überprüfungsantrag nach Paragraf 44 SGB - X stellen und den Ablehnungsbescheid in Kopie dazu legen.
Dann muss das Jobcenter nach Prüfung rückwirkend nachzahlen.
Im Normalfall gibt es beim Jugendamt keine Ablehnung von Unterhaltsvorschuss, wenn kein Unterhalt gezahlt werden kann bzw.wird, zumindest solange das / die Kinder das 12 Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Ab 12 bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres müssen dann entsprechende Voraussetzungen erfüllt werden.
Also entweder bist Du deinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen, oder das Verhältnis bzw.der Umgang vom Kindsvater geht über den normalen Umgang hinaus und das Jugendamt sieht dich dadurch nicht mehr als alleinerziehend an.