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Ausbildung nicht bestanden: Kindergeld wird nicht ausbezahlt. Richtig ao?

Guten Morgen,

Kind hat Ende Juni die Ausbildung nicht bestanden, weil es im theoretischen Teil zu wenig Punkte hatte.

Letzte Auszahlung Kindergeld war Juni 2023

Ausbildungsvertrag lief Anfang September aus. Seitdem ist das Kind in keinem Beschäftigungsverhältnis.

Ende November fand die Nachprüfung (nur der theoretische Teil) statt. Ergebnisse kommen Mitte Januar 2024.

Gestern kam ein Brief von der Familienkasse: Forderung von Nachweis über die Beendigung der Ausbildung

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Bei der Familienkasse eingereicht wurden bisher folgende Unterlagen noch vor Monaten eingereicht:

- Ausbildungsvertrag, befristet bis September 2023

- Nachweis von dem Chef, dass der Auszubildende nach dem Ablauf des Ausbildungsvertrages nicht mehr bei ihm eingestellt ist

- Nachweis von der Nichtbestandenen Abschlussprüfung Juni 2023 von der Handwerkskammer

- Nachweis von der Handwerkskammer über den Termin Ende November für die Nachprüfung

- Nachweis von Anmeldung beim Arbeitsamt, Termin bei Berufsberatung, Bescheid über die Leistungen von Arbeitsamt und Nachweis über die Aufstockung von Bürgergeld

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Alle Nachweise wurden zeitig und zügig vor Monaten per E-Mail an die Familienkasse mit Kindergeldnummer eingereicht, Bestätigung fand statt. Familienkasse bestätigt, aea erhalten zu haben, aber Nachweis über die Beendigung der Ausbildung möchten sie noch haben.

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Was genau heißt das "Forderung von der Beerdigung der Ausbildung"?

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Mutter hat sich im Zeitraum von Juli bis November ca 3 mal telefonisch erkundigt über den Stand der Bearbeitung. Familienkasse sagt: die Bearbeitung dauert über Wochen.

Frage:

Was heißt Beendigung? Heißt das, wenn Mitte Januar die Ergebnisse kommen, dass das der Familienkasse geschickt werden muß?

Was ist, wenn das Kind wieder die Prüfung durchgefallen ist?

Steht dem Kind eigentlich Kindergeld ab Juli zu?

Vielen Dank

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Nach paar Tagen kündigen?

Guten Morgen,

ich bin in einer richtigen Zwickmühle geladet. Nach 2 Monatiger Arbeitslosigkeit habe ich ein Job angenommen nur damit ich nicht mehr Arbeitslos bin. Aber hier zu arbeiten ist leider unzumutbar.

Ich bewerbe mich nun weiter habe auch für nächste Woche ein Bewerbungsgespräch aber wie soll ich das im Vorstellungsgespräch erklären?

  • Verschweigen das ich bereits bei einer Stelle bin? Was sage ich aber wenn die mich fragen, ob ich ab sofort verfügbar wäre? Hab eine zweiwöchige Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit
  • Der Firma sagen, dass ich nur befristet und als Aushilfe eingestellt wurde, weil jemand für paar Wochen ausfällt und ich es angenommen habe damit ich nicht mehr Arbeitssuchend angemeldet bin und ich weiterhin nebenbei mich weiter bewerbe?
  • Oder soll ich lieber nach 3 Tagen kündigen und den jetzigen Arbeitsgeber einfach erklären das ich mich hier nicht wohl fühle und fragen ob er mich kündigt damit ich ALG1 bekomme?

Der jetzige Arbeitgeber hat auch bis jetzt noch nicht meine Sozialversicherungsnummer oder Rentennummer eingefordert, also bin nirgendwo angemeldet bisher und damit auch nicht versichert.

Ich weiß wie schlecht das eigentlich ist, nach so einer kurzen Zeit zu kündigen, aber ich werde mich hier einfach nicht wohlfühlen und ich will mir die neuen Bewerbungsgespräche nicht versauen wollen.

Was könnt ihr mir empfehlen, bitte brauch dringend Rat.

Vielen Dank schon mal!

Arbeit, Kündigung, Arbeitslosengeld, Jobsuche, Probezeit, Ausbildung und Studium, Jobsuchend

Arbeitsamt lässt sich ewig Zeit?

Hallo

Aus gesundheitlichen Gründen musste ich meine Arbeit auf ärztlichen Rat hin aufgeben. Ich habe einen Antrag gestellt auf Arbeitslosengeld. Dann vergingen über 5 Wochen, bis mich ein Schreiben erreichte, in welchem mir mitgeteilt wurde, das über meinen Antrag noch nicht entschieden werden kann, da eine ärztliche Bescheinigung erforderlich ist. Diese habe ich sofort von meinem Arzt ausfüllen lassen und per Einschreiben an die Agentur gesendet. Mittlerweile sind wieder zwei Wochen vergangen. Jetzt habe ich telefonisch bei der Agentur nachgefragt, wie lange sich das noch hinziehen wird. Man sagte mir, die Bescheinigung vom Arzt wäre noch nicht eingegangen. Daraufhin habe ich bei der Post angerufen, um mich nach dem Brief zu erkundigen. Die Sendungsverfolgung ergab, dass der Brief seit mittlerweile zehn Tagen im Postfach der Agentur für Arbeit liegt, und nicht abgeholt wird. dann habe ich wieder bei der Agentur nachgefragt was das denn soll, aber natürlich konnte am Telefon niemand etwas dazu sagen, und ich wurde mit einem Rückruf der Leistungsabteilung abgewimmelt.

Ich bin jetzt seit knapp 2 Monaten dank diesen Herrschaften nicht sozialversichert und bekomme keine Leistungen. Ist das zulässig, dass die sich so lange Zeit lassen? Es kann ja nicht sein, mir einerseits ein Formular mit einer Frist zu senden, bis zu welcher ich es ausgefüllt eingereicht haben muss, und dann lässt man es einfach tagelang im Postfach liegen.

ich habe langsam keine Geduld und auch kein Geld mehr.

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten dagegen vorzugehen?

Arbeitslosengeld, Recht, Agentur für Arbeit

Bürgergeld nach einer Trennung, Unterhalt vom Expartner?

Ich habe mich vor kurzem von meinem Partner getrennt. Wir wohnen zusammen und haben eine gemeinsame 3 jährige Tochter. Ich arbeite derzeit 20 Stunden die Woche. Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Ich suche mir nun wieder eine eigene Wohnung und möchte ALG2 beantragen um zusätzliche Unterstützung zu erhalten und vielleicht sogar eine Erstaustattung zu beantragen. Dass er Unterhalt zahlen muss und Unterhalt angerechnet wird, sowie Kindergeld (mittlerweile? Damals galt dies als Sozialleistung und wurde nicht angerechnet? Ist das noch so? Bürgergeldrechner sagt nein) und natürlich mein Einkommen abzüglich der 100 Euro Freibetrag und 20%.

Nun meine Frage/n:

Muss er Unterhalt für mich zahlen, da er ein höheres Einkommen hat, obwohl wir getrennt sind und leben?

Kann ich bereits jetzt Alg2 erhalten obwohl wir noch zusammen sind und er wird nicht mit in meine Bedarfsgemeinschaft gerechnet? Ich denke es vereinfacht auch die Wohnungssuche und die Übersicht die man dann letztendlich über seine Finanzen hat.

Hab ich überhaupt Anspruch? Mein Einkommen liegt im Monat bei ca netto 700 Euro. Plus Kindergeld und Unterhalt.

Sorry für die doofen Fragen. Ich hab natürlich im Internet recherchiert aber teils unterschiedliche Antworten erhalten, vielleicht hat jemand exakt die gleiche Situation erlebt und kann mir helfen.

Liebe Grüße

Kinder, Geld, Arbeitslosengeld, Beziehung, Unterhalt, Eltern, Bedarfsgemeinschaft, Jugendamt, Kindergeld

Arbeitslosengeld aber noch nicht umgemeldet?

Guten Tag,

ich fang am besten mal von vorne an.

Ich bin von meinem alten Wohnsitz, zu meiner Arbeitsstelle immer wieder zu spät gekommen. Die Bahn und Busverbindungen waren halt nicht die besten.

Daraufhin bin ich in der Umgebung meiner Arbeitsstelle umgezogen, um nicht mehr zu spät zu kommen usw.

Dies hat aber nicht wirklich was gebracht, daraufhin wurde ich trotzdem von meinem Arbeitsplatz ordentlich gekündigt.

Da ich aber eh mit der Schule in ein paar Monaten anfange, alles halb so Wild.

Auf jedenfall, habe ich schon mit dem Jobcenter etc. telefoniert und werde auch Arbeitslosengeld für die paar Monate erhalten, bis die Schule anfängt.

Jetzt habe ich ein kleines Problem, un zwar bin ich aber auf meine neue Anschrift noch nicht gemeldet. Ich hatte zwar schon den Mietvertrag zum 1.9 allerdings habe ich noch in der alten Wohnung gewohnt, weil dieser Mietvertrag auch noch ein paar Monate lief.

Ich muss jetzt diese Woche persönlich zum Jobcenter, um eben Arbeitslosengeld zu beantragen/zu erhalten. Ich weiß allerdings nicht ob ich es noch rechtzeitig schaffe mich auf die neue Anschrift zu melden.

Wird wahrscheinlich auch ein Problem sein oder?

Oder passt es auch wenn ich mit Mietvertrag usw dorthin gehe (damit die eben sehen das ich in dieser anschrift wohne) und mich dann im nachhinein ummelde und denen eine Bestätigung dies das zukommen lasse?

Kennt sich da jemand aus? Freue mich auf nette und hilfreiche Antworten.

Arbeit, Arbeitslosengeld, Arbeitsamt, Ummelden Wohnsitz

Steht mir während meiner zweiten Ausbildung Unterhalt zu?

Hallo,

derzeit beschäftigt mich die Frage, ob mir während der Zweitausbildung Unterhalt zusteht?

Kurz zu meiner Situation:

Ich habe die Ausbildung zum Sozialassistenten bereits im letzten Mai abgeschlossen und erhielt während dieser Ausbildung BAföG sowie Unterhalt. Direkt im Anschluss begann ich dann meine Ausbildung zum Erzieher und erhielt von da an BAföG, Kindergeld sowie ALG II, da ich bereits in einer eigenen Wohnung lebe und die Ausbildung nicht vergütet wird.

Nun musste ich zum Sommer hin einen neuen Antrag beim Jobcenter sowie BAföG-Amt stellen. Das BAföG-Amt genehmigte meinen Antrag, das Jobcenter allerdings nicht. Ich erhalte nun kein ALG II mehr, da mein Vermögen zu hoch ist. Dies habe ich für meinen Führerschein angespart, der äußerst wichtig ist für mein Anerkennungsjahr, das Teil der Ausbildung ist. In ihrem Ablehnungsbescheid stand außerdem, dass ich erst einen neuen Antrag stellen kann, wenn mein Vermögen wieder unter dem Höchstwert liegt (dazu stand ein errechnetes Datum, wann es wohl so weit sein wird) und dass außerdem zu prüfen sei, ob mir mein ALG II überhaupt jemals zustand. Das machte mich natürlich stutzig und ich sprach mit einigen aus der Ausbildung und erfuhr, dass sie ebenfalls erst eine Sozialassistenten-Ausbildung absolviert haben, um anschließend die Erzieher-Ausbildung zu starten. Sie erhalten alle noch Unterhalt von ihren Eltern, da die erste Ausbildung sozusagen eine Aufbauausbildung war, da sie, wie auch ich, nicht die nötigen Voraussetzungen vorerst besaßen. Zusätzlich haben sie mit ihren Eltern klar über ihren gewünschten Werdegang gesprochen, was ausschlaggebend für die weitere Zahlung des Unterhalts ist. Auch in meinem Fall habe ich klar mit meinen Eltern über meinen gewünschten Werdegang gesprochen (Sozialassistent - Erzieher - Sozialarbeiter).

Meine Frage ist nun: Steht mir eine Unterhaltszahlung zu?

Und was mich auch noch interessieren würde:

Bekommt man das sozusagen fehlende Geld beim BAföG-Amt (da das ALG II ja nur als Aufstockung dient) oder muss ich mein Gespartes aufbrauchen, bis ich wieder unter dem vom Jobcenter genannten Wert liege?

Wären meine Eltern auch noch während des Studiums zu Unterhalt verpflichtet?

Ich hoffe sehr, dass einer von euch vielleicht schon mal einen ähnlichen Fall hatte oder sich mit der Rechtslage auskennt.

Vielen Dank im Voraus!

Arbeitslosengeld, Ausbildung, Recht, Unterhalt, Rechte, BAföG, Erzieher, Jobcenter, Rechtslage, Sozialassistent, Zweitausbildung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

Kann man sich bei der Arbeitsagentur für Arbeit bewerben, wenn man arbeitslos ist, vorher aber schon mal gearbeitet und eine Ausbildung gemacht hat?

Hallo, einen guten Tag wünsche ich euch.

Meine Frage klingt vielleicht für manche etwas komisch, aber ich sitze halt seit Dezember letzten Jahres daheim, weil ich einfach nichts finde. Und mir ist da die Idee in den Sinn gekommen, falls ich in 1,5-2 Monaten immer noch daheim sitze das ich vielleicht probiere mich bei der Arbeitsagentur für Arbeit zu bewerben, für eine Ausbildung zum Arbeitsvermittler.

Ich habe von 2019-2021 eine Ausbildung zum Fachlagerist gemacht, und ich habe auch schon viele Bewerbungen für so eine Arbeit geschrieben. Nur momentan leider ohne Erfolg. Wenn ich da jetzt als arbeitsloser 21 Jahre alter Mann, ankomme und mich direkt dort bewerbe wo mir eigentlich geholfen werden soll um eine Ausbildung zum Arbeitsvermittler, denkt ihr das sowas durchaus Potenzial hat?

Oder würden die sich eher reinen Wein einschenken und denken "der ist arbeitslos und will bei der Arbeitsagentur arbeiten / eine Ausbildung machen was soll das werden?"

Du kannst es auf jeden Fall versuchen, verkehrt wäre es nicht... 40%
Das hat REIN GARNICHTS damit zu tun, ob du arbeitslos bist! 20%
Das kannst du fast vergessen, die werden lachen! 20%
Puh... Potenzial wäre bestimmt da, nur ob das klappt? schwer... 10%
Ich denke eher nein, die werden dich nicht so nicht nehmen. 10%
Vergiss es! 0%
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Umzug wegen Jobangebot - Partner dagegen?

Hey Community,

Mein Partner und ich waren beide bis vor kurzem in der Landwirtschaft (verschiedene UN) tätig. Wegen der aktuelle Kürzungen habe wir beide unsere Anstellung verloren. Ich bin sehr zeitnah ausgeschieden, mein Freund lehnte die Abfindung ab und ist noch bis September beschäftigt. Wir sind seit 2018 zusammen.

Nun ist es so, dass ich ein aussichtsreiches Jobangebot ca. 100km entfernt erhalten habe. Da die Kosten fürs Ausliegen und den Sprit absolut den Rahmen sprengen würden, sehe ich für mich nur den Wegzug als Option.

Aktuell leben wir beide (getrennt voneinander) in seiner Heimatstadt Köln, also gibt es extrem hohe Mieten und extrem viel Stau. Ich würde auch alleine gehen (die Entfernung ist aus meiner Sicht kein Problem, wir haben beide einen PKW), allerdings macht er ein riesiges Fass auf und bezeichnet mich als egoistisch. Durch den Umzug hätte ich allerdings netto ca. 1,6k mehr in der Tasche.

Ich fühle mich durch sein Verhalten sehr zurückgesetzt in meinen Möglichkeiten, immerhin hab ich wegen ihm generell nur "im Umkreis" nach einem neuen Job gesucht. Wir wollten eigentlich zeitnah zusammen ziehen, aufgrund der Doppelkündigung sehe ich das aber eher in ferner Zukunft. In dem Ballungszentrum in dem wir uns derzeit befinden, gibt es weder für ihn noch für mich potentielle Arbeitgeber.

Bin ich das A*schloch? Was würdet ihr tun?

Wegzug eigenständig 81%
Jobangebot ablehen 19%
Umschulen 0%
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'Betrug' wegen Arbeitslosengeld?

guten Tag,

vor ein paar Monaten habe ich Arbeitslosengeld genommen, und im April. 2018 habe ich Job gefunden. Ich habe sofort das zuständige Arbeitsamt telefonisch drüber informiert.

Ich habe am 15. Juni.2018 mit Arbeit angefangen, ich habe trotzdem das Arbeitslosengeld bis 30.Juni. bekommen

Ein Paar Woche später habe ich einen Brief vom Arbeitsamt bekommen, dass ich die Hälfte von letztem Arbeitslosengeld zurückzahlen muss, weil ich für Arbeitslosengeld nur bis 15. Juni nehmen darf.

Ich habe es zurückgezahlt, aber danach habe ich einen Brief vom Hauptzollamt (anschließend Amtsgericht) bekommen mit Mahnung in Höhe vom 600 Euro wegen Betrug.

Ich habe Amtsgericht so geantwortet, dass ich das Arbeitsamt umgehend informiert habe, nach dem ich Jon gefunden habe, und warum ich mehr Arbeitslosengeld bekommen habe, habe ich auch keine Ahnung.

Nun hat Amtsgericht das Bußgeld aus meinem finanziellen Grund auf 400 Euro reduziert, aber die Voraussetzung ist, dass ich einen Beleg unterscheiben muss, in dem ein Aktenzeichen mit Titel 'Betrug'.

Meine Sorge ist folgendes:

1.      Ob ich dann als 'Verbrecher' wegen 'Betrug' beurteilt würde, wenn ich diese Unterlage in Bezug auf Reduzierung vom Bußgeld untergezeichnet habe?

2.      Was ist Auswirkung? (schlecht für die Zukunft, wenn ich irgendwann noch Arbeitslosengeld nehmen muss?)

3.      Da die Formalität wurde damals von einem Beamtem vom Arbeitsamt durchgeführt wurde, habe ich nichts mit dem Betrug zu tun.

  • Ich habe damals nur telefonisch mitgeteilt statt per Brief, deshalb kann ich nicht nachweisen, mit wem ich gesprochen habe.
  • Was kann ich in diesem Fall tun bzw. an wen kann ich mich wenden wegen Rechtsberatung?
  • Ich konnte im Arbeitsamt keine Rechtsberatung finden. Gibt es kostenlose Beratung?

Ich freue mich sehr auf Ihre Hilfe!

Arbeitslosengeld, Recht