Mutter bezieht harz 4 kann ich einen 450 euro job machen ohne etwas abgezogen zu bekommen?

7 Antworten

Wenn du mit deiner Mutter in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft lebst, dann wird dein Einkommen auf die Leistungen angerechnet, die deine Mutter für dich vom Jobcenter bekommt.

Freibeträge auf das Einkommen bei Erwerbstätigkeit

Ist der Hartz 4 Empfänger erwerbstätig, wird insoweit vom Bruttoeinkommen anstelle der privaten Versicherungskosten, der Vorsorgekosten für Krankheit und Alter, sowie Werbungskosten ein monatlicher, pauschaler Freibetrag von 100 Euro vom Einkommen abgezogen (§ 11b Abs. 2 SGB II). Diese 100 Euro sind komplett anrechnungsfrei auf die Hartz 4 Leistungen.

Darüberhinaus verbleiben weitere Beträge prozentual gestaffelt nach Einkommenshöhe anrechnungsfrei und zwar bei einem Bruttoeinkommen zwischen:

  • 100,01 Euro und 1.000,00 Euro 20 Prozent
  • 1.000,01 Euro und 1.200,00 Euro nochmals 10 Prozent

Dieser Betrag erhöht sich von 1.200 Euro auf 1.500 Euro, wenn ein minderjähriges Kind mit in der Bedarfsgemeinschaft lebt.

Stimmt, abgezogen wird etwas aber nicht von deinem Einkommen, sondern von deinem Bedarf bzw.den Leistungen die deine Mutter für dich bekommt und im Normalfall musst du dann deiner Mutter aus deinem Einkommen deinen gekürzten Bedarf selber zahlen.

Ab der Vollendung des 15 Lebensjahres gelten die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll, dass wären vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kämen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Würdest du angenommen 450 € Brutto verdienen, dann läge dein Freibetrag bei 170 €, zumindest dieser Betrag muss dir dann für dich bleiben, wenn du diese 450 € dann Netto ( ohne Abzüge ) vom AG - auf dein Konto bekommst, würden dir diese 170 € Freibetrag theoretisch davon abgezogen und es blieben 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen.

Diese 280 € würden deiner Mutter dann von deinem Bedarf abgezogen und du müsstest ihr diese dann selber zahlen, dass müsst ihr dann unter euch klären.

Wie alt bist du, gehst du noch zur Schule und wenn ja, machst du das auch weiterhin ?

Dann könntest du dir aus dem Internet mal suchen ,, ALG - 2 Ferienjob ", da könntest du nämlich ohne Anrechnung auf deinen Bedarf pro Jahr in den Ferien in bis zu 4 Wochen bis zu 1200 € verdienen.

Als Leistungsempfänger von Hartz IV darfst du 100,- EUR frei von Abzügen verdienen!

Danach darfst du noch 20% vom Gehalt behalten.

Beispiel:

Verdienst 450,- EUR - 100,- EUR = 350,- EUR

20% von 350,- EUR = 70,- EUR

Fazit:

Von 450,- EUR darfst du 170,- EUR behalten.

Den Rest von 280,- EUR verrechnet das Jobcenter mit den mtl. Leistungen.

Allerdings weiß ich nicht wie das in einer Bedarfsgemeinschaft läuft und ob Unterschiede zwischen Minderjährigen und Erwachsenen gemacht werden.

Meine Mutter bezieht Harz 4 ...

Und da beginnt schon dein Denkfehler. DU bist ebenfalls einer der knapp 6 Millionen Hartz4- Empfänger, mit dem Unterschied das dein Geld vertretungsweise zu deiner Mutter fließt. Wenn du 450€ verdienst wird das JC dies auf DEINEN Hartz4-Satz anrechnen und zwar in Höhe von 280€. Du bekommst deinen Lohn natürlich voll vom AG ausgezahlt, dafür fehlen aber eurer Haushaltskasse von Staatsseite aus 280 Euro.

Der Satz deiner Mutter wird hingegen unangetastet bleiben selbst wenn du tausende euro verdienen würdest, denn Kinder bis mit ausreichendem Einkommen scheiden aus der BG aus.

Hängt davon ab ob du und deine Mutter eine Bedarfs Gemeinschaft sind


NiloRx247 
Beitragsersteller
 12.08.2019, 21:15

Wie definiert man eine Bedarfsgemeinschaft ?

0
habakuk63  07.12.2019, 08:02
@NiloRx247

Dem Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft liegt die politische Entscheidung zu Grunde, dass Personen, die besondere persönliche oder verwandtschaftliche Beziehungen zueinander haben und die in einem gemeinsamen Haushalt leben, sich in Notlagen gegenseitig materiell unterstützen und ihren Lebensunterhaltsbedarf gemeinsam decken sollen.

Quelle: Wikipedia

0