Meine Tochter (13 Jahre alt) möchte 450 Euro Job (Zeitung austragen) annehmen, ich habe auch einen 400 Euro Job und erhalte Hartz 4, wie viel Euro bleibt uns?

4 Antworten

Selbst wenn deine Tochter mit 13 Jahren einen 450 € Job ausüben dürfte,was sie nicht darf,blieben ihr von ihrem Einkommen max. die 100 € Grundfreibetrag übrig,der Rest über 100 € würde zu 100 % auf ihren Bedarf angerechnet !

Sie darf zwar Prospekte / Broschüren usw.verteilen,hat sich aber an das Jugendschutzgesetz zu halten,was die Zeitliche Regelung betrifft.

Erst ab 15 Jahren gilt sie als arbeitsfähige Person,dann dürfte sie nicht auch mehr arbeiten,sondern dann gelten auch die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB  ll wie bei dir.

Also dann nach 100 € Grundfreibetrag von 100 € - 1000 € stünden ihr dann auch 20 % Freibetrag zu und von 1000 € - 1200 € Brutto noch mal 10 % Freibetrag.

Diese letzte Stufe der Freibeträge ist bei dir etwas höher,solange du in deiner BG - noch min. 1 minderjähriges Kind hast,dann gilt für dich,von 1000 € - 1500 € Brutto und davon dann 10 % Freibetrag.

Deine Tochter darf zwar Zeitungen austragen.

Aber nicht als 450 Euro Basis Job, dafür ist sie noch zu jung.

Soweit ich weiß wird das Geld das sie dann für ihr Zeitugnsaustragen bekommt nicht angerechntet, weil das einfach zu wenig ist

rosenblatt50 
Fragesteller
 18.01.2016, 09:45

Eine bekannte Werbeagentur sucht Zusteller/-in zur Verteilung der Verlagsprodukte auf 450 Euro Basis, in Klammern steht ab 13 Jahren. 

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Generell gilt für alle ALG-II-Bezieher, also auch für Schüler: Einkünfte
in Höhe von 100 Euro pro Monat sind – ganz unabhängig von der
Ferien-Regelung – anrechnungsfrei. Schüler, die beispielsweise monatlich
100 Euro durch das Verteilen von Prospekten verdienen, dürfen diesen
Betrag also behalten – soweit sie keine weiteren Einkünfte aus
Erwerbstätigkeit haben.

Mehr:

http://www.geldsparen.de/geld/steuern/hartz-iv-kinder-nachteil-beim-ferienjob.php

rosenblatt50 
Fragesteller
 18.01.2016, 09:39

Also, verstehe ich das richtig, darf ich 100 Euro behalten und meine Tochter auch 100 Euro?

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isomatte  18.01.2016, 10:47

Mehr als diese 100 € Grundfreibetrag steht dem Kind hier auch nicht zu,die Ferien Regelung gilt hier auch nicht !

Denn im SGB - ll gilt man erst ab 15 Jahren als arbeitsfähige Person,dann bliebe auch mehr vom Erwerbseinkommen über 100 € übrig und die Regelung mit den 4 Wochen pro Jahr in denen man dann bis zu 1200 € zusätzlich in den Ferien verdienen könnte gilt dann auch erst.

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Soweit ich weiss muss sie keine Steuern zahlen