Darf man als Hartz 4 Empfänger einen 450 € Job annehmen und darf das Arbeitsamt einen nicht sozialversicherungspflichtigen Job einem Arbeitnehmer verbieten?

4 Antworten

Wenn du mit diesem 450 € Job deine Vermittlungsfähigkeit einschränkst, kann das JobCenter dir diesen tatsächlich untersagen.

Es muss also gewährleistet sein, dass du diesen Job jederzeit für die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung kündigen kannst.

Der freie Wille des HartzIV-Empfängers wird doch nicht in Frage gestellt:

Er kann selbst entscheiden, ob er den Job macht, auf den er keinen Bock hat und sich damit selbst versorgt, oder den 450€-Job annimmt und mit 2/3 seiner HartzIV-Bezüge verrechnen lässt...

Er darf sich sogar komplett aus dem ALGII-Bezug abmelden!

Dass man ihn nicht auch noch dafür belohnt, der Allgemeinheit weiter auf der Tasche zu liegen, sollte selbstverständlich sein und hat mit "Zwang" oder "Verboten" nichts zu tun.

JoGimper 
Fragesteller
 22.08.2017, 21:04

Ich habe mich gerade einmal schlau gemacht.

Das Arbeitsamt darf einem einen Job jeglicher Art nicht verbieten und der Hartz 4 Empfänger hat alles zu tun um aus der Arbeitslosigkeit rauszukommen.

Findet er einen Job auf 450 € würde es eine Verringerung des ALG II geben aber ein Verbot nicht.

Dennoch muss der Hartz 4 Empfänger weiterhin alles tun um aus der geringfügigen Beschäftigung in ein normales Arbeitsverhältnis zu kommen.

Sprich: wenn der Hartz 4 Empfänger diesen Job machen möchte dann darf er diesen Job auch machen.

DODOsBACK  22.08.2017, 21:29
@JoGimper

Es gibt keine "Verringerung" des ALGII, wenn der Bezieher einen Minijob annimmt, sondern eine Verrechnung - wer selbst etwas verdient, braucht weniger Unterstützung.

Eine Kürzung ist etwas ganz anderes und darf ausgesprochen werden, wenn ein HartzIV-Empfänger einen zumutbaren Job ablehnt, mit dem er aus dem Bezug herauskommen könnte.

Im oben beschriebenen Fall käme beides zusammen, v.a. stünden vermutlich aber bald noch weitere Kürzungen an.

Eine für jede sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle, die der "Neu-Mini-Jobber" ablehnt...

DerHans  23.08.2017, 12:06
@JoGimper

Bei dir liegt der Fall aber anders. 

Es ist ja eine Vollzeitbeschäftigung MÖGLICH, für die du aber keine Lust hast.

Da es aber nicht nach dem Lustprinzip geht, ist die Haltung des JobCenters in diesem Fall völlig korrekt.

Das hat mit deiner freien Entfaltungsmöglichkeit überhaupt nichts zu tun. Die gilt erst wieder wenn du sie selbst finanzieren kannst.

Eine Arbeit auf dem 1. Arbeitsmarkt hat immer Vorrang. Man kann nicht einfach eine nicht sozialversicherungspflichtige Arbeit annehmen, wenn man auch eine sozialversicherungspflichtige Arbeit bekommen kann.

Solange dein 450 € Job deine Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung nicht beeinträchtigt,kann man dir nichts verbieten,sonst schon,denn Aufgabe des Jobcenter und deine Pflicht sollte sein,deine Bedürftigkeit wenn möglich so schnell es geht zu beenden und das ist mit einem 450 € Job alleine nicht möglich !