Eigentumsübertragung mit Niessbrauch an Hartz 4 Empfänger

2 Antworten

Der Wert des Vermögens darf bestimmte Freigrenzen nicht überschreiten.

Bei einer Schenkung zählt der Betrag im Monat des Zuflusses als Einnahme, anschließend als Vermögen.

Beispiel:

Ein Hartz IV Empfänger bekommt heute eine schrott-Immobilie Wert ( 5.000 Euro ) geschenkt. Dann hat er im Monat August 2012 Einnahmen in Höhe von 5.000 Euro, ist also nicht bedürftig. ( bekommt also für August kein ALG II und ist nicht krankenversichert.)

im September hat er die Immobilie , aber wenn er sonst kein Vermögen da ist, ist der Wert vermutlich unterhalb der Freigrenzen. ( im Einzelfall wird der Zufluss eventuell auf mehrere Monate aufgeteilt).


bei einer geschenkten Immobilie im Wert von 100.000 Euro ist das Vermögen zu hoch. Es wird also nicht nur im Zuflussmonat, sondern auch darüber hinaus kein ALG II gezahlt. ( Darlehen ist bis zum Verkauf der Immobilie möglich).


Lass dich von einem Notar beraten. Wenn die Immobilie mit einer Hypotkek belastet ist, kann man eventuell Beinen Erlös beim Verkauf erzielen.

--

Nießbrauch für den Schenker ist eingetragen. Wenn der Schenker stirbt, hat die Immobilie einen Wert und muss verkauft werden.

Berücksichtigt wird nur das verwertbare Vermögen. Vermögen, welches nicht verwertet werden kann (Namensaktien oder hier Immobilien im Nießbrauch Dritter) sind nicht verwertbar, und sollten daher, um "Probleme" erstmal zu vermeiden, auch nicht angegeben werden – hatte bei mir zumindest so funktioniert.

JohannesJ54  22.08.2012, 14:47

Das Vermögen ist anzugeben, es wird ja im Antrag danach gefragt.

Bei Immobilien kann man den Besitz nicht verheimlichen.

Auch wenn es bisher funktioniert hat: Auf dem Kontoauszug sind Grundbesitzabgaben zu erkennen, der Mieter stellt einen ALG II Antrag, der Nachbar ruft beim Jobcenter an, der Datenabgleich funktioniert auch ganz gut.


Wenn der Besitzer der Immobilie ebenfalls in der Wohnung der Mutter wohnt, gibt es vermutlich die wenigsten Probleme.


Wenn die Immobilie (Wohnrecht) nicht wirtschaftlich verwertet werden kann, hat der Besitzer erstmal Glück.