Harz 4 und Ausbildung gehalt.,.,?

9 Antworten

Meine Mutter leider Bezieht Harz 4

"falsch" nicht nur Deine Mutter bezieht Leistungen nach SGB II sondern auch für Dich werden bisher diese Leistungen gezahlt. Auch Du bekommst Deine Miete + Nebenkosten gezahlt, damit Du ein warmes Pöppi hast und einen Regelsatz, damit Du ernährt und gekleidet werden kannst. All das hat der Steuerzahler bisher auch für Dich gegeben. Und wenn Du nun eine Ausbildung beginnst und dann bei 1018 Euro brutto = knapp 820 netto verdienst, so wirst Du zukünftig selbst für Deinen Lebensunterhalt einstehen müssen. Sprich Du wirst dann Deinen Anteil der Miete + Nebenkosten selbst bezahlen müssen und kannst mit Deiner Mutter eine WG bilden - jeder wirtschaftet für sich alleine. Und da Du dann nicht mehr von Hartz IV abhängig bist wirst Du ab dann auch den Rundfunkbeitrag ... monatlich 17,50 Euro übernehmen müssen.

Du kannst Dir aber auch selbst eine Wohnung suchen und zusätzlich Dein Kindergeld nehmen ( abzweigen ) .... dann stehen Dir etwa 1025 Euro zur Verfügung. Nur mehr Geld hast Du dann nach Abzug aller Kosten real gesehen auch nicht übrig.

Abgezogen wird dir nichts, allerdings fällst du aus der Bedarfsgemeinschaft raus, das heisst deine Eltern bekommen weniger Geld, von deinem Geld musst Du also deine Lebensmittel, den Teil der Miete usw bezahlen. Das sind aber in der Regel bei weitem keine 800 Euro...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 20 Jahren Betriebsleitung und Ausbilder

Ausbildung ist nicht = "arbeiten"!

Von der genannten Bruttoausbildungsvergütung ergibt sich ein anrechenbarer Betrag von ca. 700 €, der auf Deinen Regelbedarf angerechnet wird.

Sofern Du mit Deiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft lebst, würde ich vermuten, daß Du durch Dein Einkommen aus der Bedarfsgemeinschaft herausfällst.

Dadurch bekommt Deine Mutter kein Geld mehr für Dich aber Du hast ja Deine Nettoausbildungsvergütung. Davon mußt Du dann die Hälfte Eurer Miete zahlen.

isomatte  18.01.2020, 04:03

Und wie kommst du auf diese ca.700 € anrechenbares Erwerbseinkommen ?

Nur weil das Kind dann aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) fallen würde, bedeutet das noch lange nicht das es dann auch z.B. die Hälfte der Miete zahlen müsste.

Das wäre nämlich nur dann der Fall, wenn das Kind zur eigenen Bedarfsdeckung nichts mehr von seinem Kindergeld benötigen würde und dieses dann wieder als Einkommen ( in diesem Fall ) der Mutter gelten würde, welches dann dementsprechend mindernd auf ihren Bedarf angerechnet würde.

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Das Jobcenter darf das nicht berücksichtigen und weder dir noch deiner Mutter dadurch Geld kürzen. Die Kinder haften in dem Sinne nicht für die Eltern.

isomatte  17.01.2020, 06:14

Sicher doch und zwar auf den eigenen Bedarf des Kindes wird anrechenbares Einkommen des Kindes angerechnet und die Mutter bekommt dann fürs Kind weniger oder auch gar nichts mehr gezahlt.

Das Kind muss dann seine Anteile dementsprechend selber aus seinem Einkommen an die Mutter zahlen.

Nicht mehr benötigtes Kindergeld, welches das Kind dann ggf.zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würde, würde wieder zum Einkommen der mutter und mindernd auf ihren Bedarf angerechnet.

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Deine Mutter bekommt aber auch derzeit Leistungen für dich gezahlt, es sei denn das sie außer deinem Kindergeld von 204 € noch Unterhalt vom Vater für dich bekommt und du mit diesem Einkommen deinen Bedarf selber decken könntest.

Zu deiner eigentlichen Frage !

Abgezogen wird dir von deinem Einkommen nichts, es wird aber wie auch jetzt schon Kindergeld und ggf.Unterhalt / Unterhaltsvorschuss auf deinen Bedarf angerechnet und deine Mutter bekommt dann weniger oder auch gar keine Leistungen mehr für dich gezahlt.

Du müsstest deiner Mutter dann aus deinem Einkommen selber einen Anteil zahlen.

Auf dein Erwerbseinkommen kannst du Freibeträge nach § 11 b SGB - ll geltend machen, dass wären vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kämen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Bei 1018 € Brutto stünden dir also erst einmal diese 100 € Grundfreibetrag zu und auf die übersteigenden 900 € die über den 100 € liegen zusätzlich 20 % Freibetrag = 180 € und dazu kommen weitere 10 % Freibetrag = 1,80 € von den 18 € die über den 1000 € Brutto ( bis 1200 € ) liegen.

Dein gesamter Freibetrag läge dann also bei um die 281,80 € !

Zumindest dieser Freibetrag würde dann schon einmal dir gehören, damit kannst du dann zumindest theoretisch machen was du willst.

Mit 1018 € Brutto solltest du dann als Single mit Steuerklasse 1 nach einem kostenlosen Brutto / Netto Rechner aus dem Internet um die 814 € Netto aufs Konto bekommen.

Von diesen ca.814 € Netto würde dann das Jobcenter theoretisch deinen Freibetrag von ca.281,80 € abziehen und es blieben vorerst nur max.um die 532,20 € an anrechenbarem Erwerbseinkommen übrig.

Zu diesen ca.532,20 € käme dann min.noch dein Kindergeld von 204 €, weil evtl.Unterhalt vom Vater dann entfallen würde, du hättest dann voraussichtlich um die 736,20 € an gesamten anrechenbaren Einkommen.

Damit wirst du deinen Bedarf bei deiner Mutter selber decken können und fällst dann aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter raus.

Um nun etwas genauer berechnen zu können müsste man noch einiges wissen !

Wohnst du mit deiner Mutter alleine, wenn nein, wie viele Personen inkl.dir, was zahlt deine Mutter für die Warmmiete und was für den monatlichen Abschlag für normalen Haushaltsstrom und was hast du dann an monatlichen berufsbedingten Aufwendungen für z.B. Fahrkosten ?

Mal ein Beispiel :

Du wohnst mit deiner Mutter alleine und sie zahlt 500 € für die Warmmiete und du hast monatlich Aufwendungen unter 70 € und für den Haushaltsstrom zahlt sie 50 € an den Energieversorger.

Dann läge dein Bedarf ab 18 derzeit dann min.bei 345 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + angenommen 250 € Kopfanteil für die Warmmiete = min.595 € pro Monat.

Mit deinen ca.736,20 € könntest du deinen Bedarf von 595 € selber decken, deine Mutter würde nichts mehr für dich bekommen und du würdest aus der BG - deiner Mutter raus sein.

Du würdest also angenommen mit 141,20 € über deinem Bedarf liegen und dieser Überschuss würde deinem Kindergeld zugerechnet und würde wieder zum Einkommen deiner Mutter.

Würde deine Mutter auf anderes Einkommen schon Freibeträge berücksichtigt bekommen, dann würden diese angenommenen 141,20 € zu 100 % als Einkommen mindernd auf den Bedarf deiner Mutter angerechnet, sie bekäme dann diesen Betrag vom Jobcenter abgezogen und müsste diesen durch dein nicht mehr benötigtes Kindergeld ersetzen.

Hätte sie kein anderes Einkommen, dann könnte sie min.30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen und es blieben angenommen nur noch um die 111,20 € an anrechenbarem Einkommen übrig.

Man müsste dann also von den 204 € Kindergeld diese angenommenen nicht mehr benötigten 141,20 € abziehen, so käme man auf den Betrag den du zur eigenen Bedarfsdeckung noch benötigen würdest.

Solange du von deinem Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung noch etwas benötigst, gilt für dich weiterhin die Mitwirkungspflicht des Jobcenters und auch die Regelungen die z.B. in Bezug auf Schonvermögen gelten.

Es würden dann also angenommen noch 62,80 € vom Kindergeld benötigt, wenn deine Mutter also weiterhin dein Kindergeld bekommt und nicht dir geben würde, müsste sie diese ca.62,80 € weiter für deinen Bedarf einsetzen, also z.B. für einen Teil deiner Warmmiete oder Anteil für Strom verwenden.

Du müsstest deiner Mutter dann von deinen angenommen ca.814 € Netto nur noch den Differenzbetrag für Anteil Miete und Strom zahlen und musst dich dann mit deiner Mutter entweder auf ein monatlich angemessenes Kostgeld für deine Verpflegung / Versorgung einigen, oder du müsstest das dann selber übernehmen.

Was dann von deinen ca.814 € Netto bliebe wäre dann dein bzw.stünde dir zur eigenen Verfügung.

isomatte  17.01.2020, 06:19

Könntest dann ggf.ja ausziehen, wenn du dann von deinen Eltern nicht min.Unterhalt in Höhe deines Kindergeldes bekommst, stünde dir min.das Kindergeld zu, dazu könntest du dann auch bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit einen Abzweigungsantrag stellen.

Dann würdest du nach einer Prüfung das Kindergeld auf das von dir angegebene Konto bekommen.

Müsstest dann aber auch bedenken, dass durch deinen Auszug dann ggf.die Wohnkosten für deine Mutter nicht mehr angemessen sind und sie im schlimmsten Fall innerhalb einer Übergangszeit von in der Regel bis zu 6 Monaten dann selber umziehen müsste.

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