Kann ich ärger mit Jobcenter kriegen strafbar?

14 Antworten

deine Intentionen sind von mehr als fragwürdiger Art:

verstehe ich das richtig: du bestellst Waren, die du überhaupt nicht kaufen willst, die du fotografierst und -egal zu welchem Zweck auch immer- die Fotos ins Internet stellst

dein Problem liegt allein schon darin, dass du Waren ohne Kaufintention bestellst - du verschaffst sie dir unter Abgabe einer absichtlich falschen Willenserklärung

darauf beruht dein ganzes -ich nenne es mal- "Geschäftsmodell", es basiert auf der Vortäuschung falscher Absichten - das allein ist schon sehr bedenklich, denn deine "Weltanschauung" würde es mir ermöglichen, z.B. ein Hochzeitskleid zu kaufen, es für die Hochzeit zu nutzen und dann einfach zurückzugeben gegen Rückgabe des Kaufpreises

was die finanzielle Unterstützung anbelangt, die du jeden Monat von Vater Staat, also allen Steuerzahlern und damit in der Regel fleißigen Leuten kassierst, bist du stets verpflichtet, etwaige Einnahmen anzugeben

hast du eigentlich schon mal daran gedacht, dass im Grunde genommen in Zukunft jeder so verfahren könnte wie du - dann wären die Firmen bald pleite, könnten keine Mitarbeiter mehr beschäftigen und es somit würden keine Steuern mehr gezahlt - und dann geh mal zur "Bürgergeldkasse" und versuche, dort dein monatliches Geld abzuholen - die Kassen dort wären dann nämlich leer, was machst du dann?

Großes Weinen nützt dir dann nichts mehr - ich würde dir raten, es mal mit Arbeit zu versuchen, so wie das alle anderen auch tun - das ist eindeutig die bessere Lösung - für dich und für alle anderen !!


EnisLatskin  19.10.2023, 18:21

Wird leider immer wieder gemacht mit dem Hochzeitskleid. Das ist auch der Grund, warum viele Onlineshops die Rückgabe von Ballkleidern etc ausgeschlossen haben

apt2nowhere  19.10.2023, 18:46
@EnisLatskin

ja, leider ist das so - die Unternehmen haben keine andere Wahl - entweder das oder Schlüssel rumdrehen

es macht einen sprachlos, zu sehen, welch kuriose Rechtsauffassung so mancher hat

Keine Ahnung was dein Vorgehen für einen Sinn hat. Du hast mit den Firmen, welche du bewerben willst, keinen Vertrag. Das heißt da könnte es schon zu erheblichen Problemen kommen, nicht jede Firma legt Wert auf einen Influenzer mit eher laienhaften Werbemethoden.

Grundsätzlich hast du beim Onlinekauf ein 14tägiges Rückgaberecht, aber wenn du das überstrapazierst kann der oder die Onlinehändler dich ganz einfach vom Handel ausschließen.

Was denkst du denn für einen Gewinn mit der Aktion zu machen?


Krefeld2222 
Beitragsersteller
 17.10.2023, 11:43

Was denkst du denn für einen Gewinn mit der Aktion zu machen? Ich mache ja 0 gewinn? Von daher isst es eventuell bissen schwer zu erklären aber strafrechtlich 0 relevant wieso auch ich zahle das ja nicht, doch schon aber kriege es ja wieder überwiesen.

Krefeld2222 
Beitragsersteller
 17.10.2023, 11:45
@HoskevonBerg

Ich bestelle zmb iPad oder klammsten Foto dann wieder weg iPad Handy etc. mache ich nicht auf gut Deutsch angeben xD so in der art hab ich neues iPad

HoskevonBerg  17.10.2023, 11:47
@Krefeld2222

Also du legst erst einmal 1.000,00 € auf den Tisch, damit du ein IPad geliefert bekommst, dann machst du damit ein schickes Foto und dann willst du es wieder zurückschicken. Das Foto willst du dann über ein Social Media Kanal einstellen, nur damit du angeben kannst?

Ist das so richtig zusammengefasst?

Krefeld2222 
Beitragsersteller
 17.10.2023, 11:49
@HoskevonBerg

Nein 500 600 Euro! Richtig ich sage so Hi ich habe ein neues iPad gekauft so in der Art dann schicke ich es wieder xD

HoskevonBerg  17.10.2023, 11:59
@Krefeld2222

Lasse mich raten, dir ist langweilig oder irgendwas läuft bei dir heftig aus dem Ruder, so kopftechnisch.

frostfeuer85  18.10.2023, 11:23
@Krefeld2222

Wieso fährst du nicht ins Shoppingcenter und fotografierst dich auf der Umkleide in Ganzkörper-Louis Vuitton und änderst dann den Hintergrund? Das wäre viel einfacher, als Sachen auf eigene Kosten zu bestellen und wieder zurück zu schicken.

verreisterNutzer  25.10.2023, 08:23
@Krefeld2222

Achso, du willst influencer werden. Glaube aber nicht, dass sowas viele Menschen interessieren wird

KathyCzu123  14.11.2023, 05:49
@Krefeld2222

Da wird sich das Jobcenter aber freuen wenn du 1k Ersparnis hast dann drehen sie dir gleich den Geldhahn zu 😂 und im Falle kannst auch noch die Leistungen zurückzahlen die du viel bezogen hast 😂

Ich bin derzeit Hartz-IV-Empfänger

Nein, bist du nicht. Generell will das Jobcenter über Kapital und Einkommen, welches dir anderweitig zukommt, informiert werden. Das wird vom Jobcenter auch überprüft. Falle am besten aus dem Bezug des Jobcenters, dann musst du die auch über nix mehr informieren und kannst Kohle verdienen, so viel du willst. Wer das Jobcenter oder die Bundesagentur für Arbeit am Ar*ch hat ist ohnehin zu bedauern. Nicht die nettesten, wohlwollendsten Menschen.

Das Jobcenter ist Dein kleinstes Problem:

Chat GPT sagt:

Produktfotos sind erlaubt, aber es gibt einige rechtliche Aspekte, die zu beachten sind. Produktbilder können abgemahnt werden, wenn ein Dritter an dem Foto das Urheberrecht hat. Auch selbst gemachte Produktbilder können nicht ohne weiteres zulässig sein. Es gibt insbesondere drei Schutzrechte (nicht abschließend) zu beachten: Urheberrecht, Markenrecht und Designschutz1.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Urheberrecht des Fotografen absolut geschützt ist. Der Fotograf entscheidet allein, wie sein Foto verwertet werden darf. Dies betrifft insbesondere das Recht der Vervielfältigung und der öffentlichen Zugänglichmachung1.

Es ist ratsam, sich an die folgenden Regeln zu halten, um teure Abmahnungen für Produktfotos zu vermeiden 1:

  • Verwenden Sie nur Fotos, für die Sie eine Lizenz oder Genehmigung haben.
  • Vermeiden Sie es, Fotos von Dritten zu kopieren und für Ihre Website zu verwenden.
  • Verwenden Sie keine Fotos von Produkten, die nicht Ihrem Unternehmen gehören.
  • Vermeiden Sie es, Produkte auf einem Foto zu verändern oder sogar zu verschlechtern.

Du schreibst unten in einem Kommentar, dass du das tun willst um mit Produkten die du gar nciht hast anzugeben und wenn ich es richtig verstanden habe auch Follower zu bekommen.

Bei letzterem Punkt kommen wir tatsächlich in eine Thematik, die problematish sein könnte.

Denn du handelst dann mit Gewinnerzielungsabsicht, wenn dein Plan ist mehr Follower zu bekommen und so beispielsweise Sponsoren zu finden. Selbst wenn das Ziel "vielleicht in 5 Jahren" lautet.

Dafür müsstest du ein Gewerbe anmelden, müsstest bei Käufen auch nicht mehr einen Privatccount sondern einen gewerblichen nutzen wenn der Händler das so möchte, fällst nicht mehr unter die Regelungen für Privatkäufe, auch was Rückgaberecht usw. betrifft. Gibst du das nicht richtig an, kann es als Betrug gewertet werden und damit nicht nur mit dem Arbeitsamt, sondern auch strafrechtlich Probleme geben.

Dazu werden die Verkäufer dich ggf. auch zeitnah sperren wenn das mehrfach vorkommt und dann war es das auch privat mit Einkäufen dort.


Krefeld2222 
Beitragsersteller
 17.10.2023, 16:50

naja meine Elten beziehen seit 19 Jahren h4 wurde nur 1-mal nachgefragt und das auch nur! Weil ein Idiot gemeldet hat, dass wir schwarz arbeiten.

Krefeld2222 
Beitragsersteller
 17.10.2023, 16:49

Gewinnabsicht habe ich auch nicht werde ich dann so behaupten xD ich werde sagen, um Fotos zu machen anzugeben, vor Freunden das warsxD

Krefeld2222 
Beitragsersteller
 17.10.2023, 16:48

Nenne mir mal denn Paragraf, was ist denn jetzt daran falsch????? Ich kaufe gefällt mir nicht schicke ich wieder häää