Hartz IV und 4 Tage "Urlaub"?

7 Antworten

Liam1910 fragt:

Wenn man Hartz IV bekommt und für 4 Tage zum Beispiel an die Nordsee fahren möchte muss man das dem Jobcenter sagen?

Nicht, wenn die See sich innerhalb "des zeit- und ortsnahen Bereichs" befindet und man also auch an den Badetagen weiterhin "für die Eingliederung in Arbeit zur Verfügung" steht.

Siehe SGB II § 7 Leistungsberechtigte Absatz 4a.

Falls die See doch weiter weg ist, muss man vor der Abreise die "Zustimmung des zuständigen Trägers nach diesem Buch" einholen, also des Jobcenters.

"Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn für den Aufenthalt außerhalb des zeit-und ortsnahen Bereichs ein wichtiger Grund vorliegt und die Eingliederung in Arbeit nicht beeinträchtigt wird. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei [...; bitte weiterlesen; Gerd]

Gruß aus Berlin, Gerd

Nicht nur sagen, sondern beim SB - einen schriftlichen formlosen Antrag auf Ortsabwesenheit beantragen, der entscheidet dann ob es für dich in diesem besagten Zeitraum z.B. einen wichtigen Termin gibt, falls nicht, kann eine Ortsabwesenheit für 21 Tage pro Jahr bewilligt werden.

Diese würden dann auch ganz normal bezahlt.

Man kann auch eine Ortsabwesenheit von bis zu 42 Tagen bewilligt bekommen, nur würden dann max. diese 21 Tage bezahlt.

Würde die Ortsabwesenheit von vorn herein mehr als 42 Tage betragen, dann bekommt man nicht einmal diese 21 Tage bezahlt.

Grundsätzlich muß man dafür "Ortsabwesenheit" beantragen.

Ja, die müssen ihr Okay geben oder du kannst sicherstellen, dass du jederzeit erreichbar bist.