Erst GbR gründen,dann kündigen und Arbeitslosengeld bekommen?

6 Antworten

du bekommst Alg nur wenn du der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehst.

sie kann das Gschäft auch als Einzelunternehmerin betreiben.

wenn du als Ehemann mithilfst bitte melde es der Arbeitsverwaltung.

Wenn du in der GbR arbeitest, bist du nicht arbeitslos.

Warum will sie eine GbR gründen, um der GbR Willen?

und als GbR-Gesellschafter bist Du selbstständig. Also nichts mit arbeitslos melden.

Wenn Du bei Ihr arbeitest bist Du auch nicht arbeitslos.

Warum will sie überhaupt eine GbR gründen? Und ein Plan funktioniert natürlich nicht, weil du ja nicht arbeitslos bist.