Arbeitslosengeld und Studium?
Hallo! Folgende Situationen:
ich hab einen neuen Job und hab natürlich 6 Monate Probezeit bis einschließlich September.
Ich hab mich informiert bezüglich einer Weiterbildung die 8 Monate Vollzeit von September 2023 - April 2024 dauert.
Wenn ich zum 15. oder 31. August kündigen sollte um die Vollzeit Weiterbildung zu beginnen, habe ich dann ein Recht auf Arbeitslosengeld für 1 Jahr ? Und auch wieder auf Kindergeld vielleicht ?
Danke vorab !
1 Antwort
Bei einer Eigenkündigung ohne sog. wichtigen Grund wirst Du Dir beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen einhandeln.
Anspruch auf Kindergeld kann bestehen, wenn Du noch keine 25 bist und Dich in Ausbildung befindest.
Den Anspruch haben jedoch grundsätzlich Deine Erziehungsberechtigten und nicht Du selbst.
Aus Deiner Sicht vielleicht schon.
Das mußt Du jedoch mit der zuständigen Agentur für Arbeit abklären, bevor Du kündigst.
Und mach das Ganze papierschriftlich. Nicht anrrufen und/oder emailen, da nicht rechtssicher.
Ist es kein wichtiger Grund sich weiterzubilden für das Arbeitsamt sodass man 12 Wochen gesperrt wird?