Arbeitslosengeld und Studium?

1 Antwort

Bei einer Eigenkündigung ohne sog. wichtigen Grund wirst Du Dir beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen einhandeln.

Anspruch auf Kindergeld kann bestehen, wenn Du noch keine 25 bist und Dich in Ausbildung befindest.

Den Anspruch haben jedoch grundsätzlich Deine Erziehungsberechtigten und nicht Du selbst.

Denis1000 
Fragesteller
 07.06.2023, 10:13

Ist es kein wichtiger Grund sich weiterzubilden für das Arbeitsamt sodass man 12 Wochen gesperrt wird?

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Agamemnon712  07.06.2023, 10:54
@Denis1000

Aus Deiner Sicht vielleicht schon.

Das mußt Du jedoch mit der zuständigen Agentur für Arbeit abklären, bevor Du kündigst.

Und mach das Ganze papierschriftlich. Nicht anrrufen und/oder emailen, da nicht rechtssicher.

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