Kündigung?

2 Antworten

"Ich habe im Dezember 2023 gekündigt zum 31.3 2024 "

Gut so. An wen hast du die Kündigung gerichtet? Hast du einen Nachweis, dass der Eigentümer oder Vermieter die Kündigung erhalten hat?

"Jetzt ist meine Kündigung nicht rechtskräftig da es keine Hausverwaltung mehr gibt"

Eine Kündigung ist wirksam oder unwirksam, rechtskräftig können nur Gerichtsurteile sein. Wenn der richtige Vermieter die Kündigung erhalten hat, ist die Kündigung vermutlich wirksam. Kannst du den Zugang der Kündigung beim Vermieter nachweisen? Ob es eine Hausverwaltung gibt oder nicht,ist nicht daher nicht entscheidend.  

...und der neue Eigentümer uns nicht informiert hat."

Das wäre wünschenswert aber im Falle deiner Kündigung nicht von Belang.

"Die Kündigung wurde zum April 2024 akzeptiert."

Vermutlich meinst du, nun wurde die Kündigung durch den neuen Vermieter zum 30.04.2024 akzeptiert. Der Vermieter muss das nicht aussagen. Du hast im Dezember 23 zum 31.03.2024 gekündigt. Du musst nur den Beweis führen, dass bis 4.1.24 die Kündigung dem Vermieter zugegangen ist.

"Niemand hat die Mieter oder Eigentümer informiert!"

Wer sollte denn den Eigentümer und worüber informieren? Ich glaube fast, du sprichst hier über dein Mietverhältnis in einer Eigentumswohnung in einer Wohnanlage mit Eigentumswohnungen. Was ist da Sache?

Widersprechen, schriftlich. Es wäre die Aufgabe des Eigentümers eine Änderung des Ansprechpartners bekannt zu machen...

Silketim 
Fragesteller
 20.01.2024, 21:00

Danke das mache ich per Einschreibe

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anitari  20.01.2024, 21:50

Widersprechen? Mit welcher Begründung?

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Auraweltda  20.01.2024, 22:02
@anitari

Die Adresse für die Kündigung war zum Zeitpunkt des abschickens die richtige, daher würde ich widersprechen

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anitari  20.01.2024, 22:03
@Auraweltda

Das würde nur stimmen wenn der Mietvertrag mit der HV abgeschlossen wurde.

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