Kündigung bei Minijob?

3 Antworten

Und hat man bei einem Minijob eine Probezeit?

Wenn sie in Deinem Arbeits-, bzw. anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.

Wenn Du keine Probezeit hast und mit der gesetzlichen Frist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats kündigen kannst (§ 622 Abs. 1 BGB), hast Du die Möglichkeit fristgerecht zum 31. März zu kündigen.

Dein AG muss Deine schriftliche Kündigung dann spätestens am 3. März erhalten.

Sylvia1926 
Fragesteller
 28.02.2023, 20:18

Wieso bis zum 3 März, müsste ich nicht diese Kündigung am 28.02 einreichen bei ende des Monats?

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DerCaveman  01.03.2023, 01:49
@Sylvia1926

Wenn die gesetzliche Kuendigungsfrist gilt, betraegt diese 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende, nicht 1 Monat!

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Ob du eine Probezeit hast, steht in deinem Arbeitsvertrag. Vielleicht kannst du den Job zum Ende der Probezeit fristgerecht kündigen. Wann du Abi machst, wusstest du sicher vorher. Von daher gibt es keinen "wichtigen" Grund für eine fristlose Kündigung. Am besten sprichst du mit deinem/deiner Vorgesetzten und bittest um eine Vertragsaufhebung.

Das ist kein Grund fuer eine fristlose Kuendigung. Du kannst aber natuerlich fristgemaess kuendigen (ausser es handelt sich um ein befristetes Arbeitsverhaeltnis ohne Vereinbarung einer Moeglichkeit zur ordentlichen Kuendigung).

Oder du bittest deinen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag. Den kann man zu jedem beliebigen Termin schliessen. Geht aber natuerlich nur, wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist.