Minijob kündigen während Probezeit?
Hallo liebe Community!
Ich arbeite seit Dezember in einem Minijob und habe 3 Monate Probezeit bekommen. In dieser Zeit habe ich mich entschlossen einen anderen Minijob zu suchen, da ich meiner Meinung nach unfair in meinem derzeitigen Job behandelt werde (was hier aber irrelevant sein soll). Meine Frage lautet nun, kann ich, da ich mich ja in der Probezeit befinde, jederzeit die schriftliche Kündigung einreichen, so dass sie auch direkt in der Woche geltend ist? Also sagen wir ich kündige diese Woche Mittwoch, bin ich dann noch verpflichtet am Samstag dort zu arbeiten, oder ist es ab sofort geltend?
Ich danke schonmal im voraus für die Antworten!
5 Antworten
Es gibt Kündigungsfristen, die einzuhalten sind. Nachzulesen in deinem Arbeitsvertrag. Bei gesetzlicher Regelung 2 Wochen. Heißt natürlich, dass du in dieser Zeit weiterhin verpflichtet bist, deine Arbeitsleistung zu erbringen oder ggf. mit dem Resturlaub abzugelten.
§ 622 BGB
[...]
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Es ist vor allem zu klären, was der Arbeits- oder ggf. ein Tarifvertrag beschreibt.
Auch in der Probezeit gilt die Kündigungsfrist von 14 Kalendertagen. Du musst schriftlich kündigen.
Du kannst dich mit dem Arbeitgeber nur einigen. Die meisten halten das dann mit dem Motto: Reisende soll man nicht aufhalten
Also wenn ich mein Kündigungsschreiben abgebe soll ich einfach fragen wie es aussieht mit den Arbeitszeiten?
Eine Kündigung deinerseits ist immer sofort gültig. Du kannst ja auch auf Arbeit hinschmeißen und sagen: „ Mir reichts! Ich kündige! “ Du solltest aber vorher was anderes gefunden haben.
Sagen kann man viel. Einfach hinschmeißen und nicht mehr erscheinen dann aber eben nicht.
Es ist ein Konflikt. Der rechtfertig ein Sonderkündigunsrecht. Was genau der Konflikt ist, kann ich natürlich nicht beurteilen. Wenn der nur vom FS erfunden wurde, rechtfertigt dies natürlich kein Sonderkündigungsrecht. Unbezahlte Mehrarbeit und Mobbing durch Mitarbeiter aber eben schon.
Deine Aussage ist: Eine Kündigung deinerseits ist immer sofort gültig.
Das ist nicht der Fall. Nicht jeder Konflikt rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung (erst recht nicht, wenn man bedenkt, was für Arbeitnehmer häufig auch Konflikte sind).
Erscheinen brauchst du dann nicht mehr.
Auch das ist nicht korrekt.
Es ändert nichts daran, dass im Regelfall, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, die gesetzliche Regelung von 2 Wochen innerhalb der Probezeit greift.
Alternativ steht dem Fragesteller natürlich frei, dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anzubieten.
Du kannst doch in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten nicht primär erst von Dingen ausgehen, die ggf. sein könnten und die u. U. für uns gar nicht nachvollzogen werden können, wenn es zuvor eine klare Gesetzesgrundlage gibt, die z. B. 2 Wochen innerhalb der Probezeit als Kündigungsfrist festlegt.
Das ist doch fernab jeglicher Praxis und ändert nichts daran, dass deine Aussagen, auf die du dich berufst, in dieser Form nicht zutreffend sind.
Oh doch. Bin seit 4 Jahren neben der Schule berufstätig und habe schon die ein oder andere fristlose Kündigung von Seiten der Mitarbeiter miterlebt. Arbeitgeber haben meist keine Chance. Sie sind vor Gericht in der Beweispflicht, dass es einen Konflikt nie gegeben hat. Beweis das mal. Unmöglich.
Lass gut sein. Die Diskussion führt zu nichts. Umso älter man ist, umso arroganter geht man mit Jüngeren um. Die sind ja noch zu jung und wissen nichts. Ihre Erfahrung zählt nicht. Ich kenne dieses Theater schon. Du hast deine Meinung und ich meine Erfahrung. Dabei können wir es belassen.
Ich brauche meine Meinung und du deine Erfahrung nicht, wenn du einfach realisieren würdest, dass es eben vorrangig arbeitsrechtlich relevante Gesetztesgrundlagen gibt, an die man sich hält.
Das hat weder etwas mit Arroganz der Älteren noch mit der Blauäugigkeit der Jüngeren zu tun.
Da du "dieses Thema" schon kennst, scheinst du offensichtlich in bestimmten Bereichen einfach resistent gegen bestimmte Argumentationen zu sein. War ich sicher auch früher und bin es in einigen Bereichen auch heute noch.
Ich bestreite nicht, dass es für fristlose Kündigungen gute Gründe geben kann. Aber du ignorierst bewusst die Tatsache, dass es eben doch eine gesetzliche oder vertraglich geregelte Kündigungsfrist gibt, die eben in allen andere Fällen greift.
Um mehr oder weniger ging es nicht, als dass deine beiden hervorgehobenen Aussagen in dieser Form eben für reguläre ordentliche Kündigungen (wenn die Gründe für eine fristlose Kündigung eben nicht ausreichend sind) nicht zutreffen.
Weder kann der Arbeitnehmer dann einfach von jetzt auf gleich zu Hause bleiben, noch greift die Kündigung (ohne Frist) sofort.
Wie gesagt, gehe ich hier von einem Konflikt und damit dem Sonderkündigungsrecht aus. Die restlichen Fälle interessieren mich aufgrund der Beschreibung des FS nicht. Sollte es dennoch so ein Fall sein, hat der FS hier falsche Tatsachen behauptet und dann ist die Konsequenz für sein Handeln auch nicht mein Problem. Ich kann nur auf das eingehen, was mit hier als Wahrheit geschildert wird.
Danke dir! Ja habe am Mittwoch ein Vorstellungsgespräch bei einem anderen Minijob und ich dachte wenn das gut läuft geh ich mit dem Kündigungsschreiben direkt zum Alten Job. 😊
In der Probezeit kannst du durchaus kündigen, ohne dass du einen Grund vorlegen musst. Allerdings musst du die im Arbeitsvertrag festgelegten Kündigungsfristen einhalten. Direkt nach der Kündigung kannst du nicht sofort aufhören, sondern musst so lange noch dort arbeiten, wie die Kündigungsfrist geht.
Auch im Minijob gibt es Fristen. Hast du denn keinen Vertrag bekommen?
Da steht dass ich während der Probezeit jederzeit kündigen kann oder gekündigt werden kann. Meine Frage war eher darauf gemünzt wie schnell die Kündigung in Kraft tritt, also sprich ob ich dann noch dort hin zum Arbeiten muss nachdem ich sie eingereicht habe.
Genau das war meine Frage.
Kündigen kann man immer. Aber ob man taggleich gehen kann, muss im Vertrag stehen.
Von jetzt auf gleich nennt man fristlos.
Auch während der Probezeit? Wenn es so im Vertrag steht? Ich bekomme ja kein festgehalten sondern werde nach Stunden bezahlt, wenn ich die nicht leiste bekomme ich sie ja auch nicht bezahlt also wäre es ja auch kein Verlust für das Unternehmen.