Bekomme ich zu wenig Arbeitslosengeld?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, dann würde ein Anspruch auf min. 6 und wenn Du auf min. 24 Monate Beiträge kommst, dann wären es unter 50 Jahren max. 12 Monate Anspruch.

Hast Du also min. 12 Monate diese um die 3000 Euro Brutto gehabt, dann wird auch der Anspruch danach berechnet.

Bei einem Single wären das dann z.B. vom durchschnittlichem Netto der letzten 12 Monate um die 60 % und wenn Du min. 1 Kind mit Anspruch auf Kindergeld hättest, dann wären es um die 67 % .

Nun kommt es aber darauf an für welchen Zeitraum Du der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stehen kannst ?

Würdest Du das nur noch zu 50 % , dann würden dir auch nur 50 % deines erworbenen Anspruchs zustehen.

Dann müsste man einen evtl.vorrangigen Anspruch auf Wohngeld prüfen, oder dann zusätzlich eine Aufstockung durchs Jobcenter, also ALG - 2 oder besser Hartz - lV .

isomatte  10.09.2021, 08:38

Danke dir für deinen Stern !

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isomatte  10.09.2021, 08:44
@isomatte

Wenn Du vorher in Ausbildung warst, da eine Vergütung erhalten hast, dann solltest Du auch da Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, aber das kannst Du auf deinen Abrechnungen ja sehen, denn dann würde der Anspruch nicht nur bei 6, sondern bei den genannten max. 12 Monaten liegen.

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Wie viele Monate hast du dort denn gearbeitet? Und was hast du Netto bekommen?

ALG1 berechnet sich nach dem durchschnittlichen Netto-Verdienst der letzten 12 Monate.

tofuliebhaber 
Fragesteller
 07.09.2021, 23:50

Angestellt war ich bei der Stelle 1 Jahr lang, davon war ich dann durch die Mehrbelastung dank Corona 6 Monate krank (War gerade frisch examiniert, erste richtige Stelle als 100% Kraft usw). Ich erhielt nach 6 Wochen Krankheit dann Krankengeld. Der Nettoverdienst schwankte durch den Schichtdienst, es waren ca 2100€ (mit Schichtzulagen). ALG I werde ich laut Bescheid maximal 6 Monate lang erhalten. Zuvor war ich im Ausbildungsverhältnis, in dem ich ca 860€ netto verdient habe.

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abenhard30  08.09.2021, 00:02
@tofuliebhaber
davon war ich dann durch die Mehrbelastung dank Corona 6 Monate krank
Ich erhielt nach 6 Wochen Krankheit dann Krankengeld

Ich kenne mich nicht im Detail aus, vermute aber, dass es daran liegt. Das Krankengeld wird rausgerechnet.

Also dein durchschnittlicher Netto-Verdienst (ohne Krankengeld) in den letzten 12 Monaten, und davon dann ~ 60% = ALG1

Lasse es dir aber gern nochmal von der Arbeitsagentur erklären.

Ich persönlich finde es eine Schande, dass wir in Deutschland unseren Pflegekräften so wenig bezahlen, und durch die Härten des Jobs dann auch noch deren Arbeitslosengeld niedriger ausfällt. Hoffentlich ändert die nächste Regierung daran was

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tofuliebhaber 
Fragesteller
 08.09.2021, 00:11
@abenhard30

Danke für die Antwort. Ich werde morgen bei der Arge anrufen, habe erst heute Abend die Post mit dem Bescheid erhalten. Ich für meinen Fall sehe keine Zukunft für mich in diesem Beruf und werde eine Umschulung in einem anderen Bereich machen. Bei dem Betrag ALG I den ich erhalte kann ich gerade so meine Miete bezahlen. Werde mich wohl bzgl. sonstiger Zuschüsse schlau machen müssen.

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itasca  08.09.2021, 12:00
ALG1 berechnet sich nach dem durchschnittlichen Netto-Verdienst ....

Alg 1 berechnet sich nach dem Brutto- Entgelt. Bitte hier keine Unwahrheiten verbreiten. Danke.

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