Schwanger während Arbeitslosengeld?
Hallo,
wie ist das, wenn Mann während man Arbeitslosengeld bezieht schwanger wird. Bekommt Mann weiterhin das Geld? Und ist man auch weiterhin gesetzlich krankenversichert? Auch während der Elternzeit? Das würde mich sehr interessieren
2 Antworten
Wenn du grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast, beziehst du es während deiner Schwangerschaft auch weiterhin. Allerdings nur solange du erwerbsfähig bist, also arbeiten gehen könntest. Du musst dich also, obwohl du schwanger bist, um eine Stelle bemühen, bis deine Mutterschutzfrist beginnt.
Mit Beginn der Mutterschutzfrist erhältst du Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Das Mutterschaftsgeld ist dann so hoch wie das Arbeitslosengeld, das du vor der Mutterschutzfrist bekommen hast.
Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben natürlich keinen Anspruch auf Elternzeit. Diese Personen haben ja keinen Arbeitgeber, von dem Sie eine Auszeit von der Arbeit verlangen könnten. Sie müssen auch nicht vor Kündigungen geschützt werden.
Elternzeit und Elterngeld sind jedoch voneinander unabhängig.
Elterngeld kannst du auch dann bekommen, wenn deine Arbeit vor oder nach der Geburt des Kindes endet. Die Höhe des Elterngelds bestimmt sich dann an dem Einkommen, das dir im Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes durchschnittlich pro Monat zur Verfügung stand und das nach der Geburt wegfällt. Falls du gar kein Einkommen hattest, bekommen du den Elterngeld-Mindestbetrag.
Wenn du in dieser Zeit arbeitslos bist und keine Leistungen von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter erhältst, musst du dich selbst freiwillig versichern oder in die kostenlose Familienversicherung eines Angehörigen (z.B. Ehepartner) wechseln.
Alles Gute für dich!
Ja, man ist schwanger und nicht krank. Steht dem Arbeitsmarkt also zur Verfügung.