KSI (Angestelltenlehrgang 1) in der Elternzeit?

1 Antwort

Vor der Elternzeit kommt ja zunächst der Mutterschutz. Dieser muss auch für Schülerinnen und Studentinnen beachtet werden, meines Wissens bedarf hier eine Missachtung dein ausdrückliches Einverständnis. Dies beantwortet dir aber verbindlich die Schule oder deren Gleichstellungsbeauftragte, bzw. ggf. macht dein Arzt ein Strich durch die Rechnung.

Für den Arbeitgeber gibt es hier keine Möglichkeit der Entbindung. Inwieweit du mit einem Beschäftigungsverbot rechnen müsstest, kommt auf deine Tätigkeit an.

Elternzeit kannst du ja nur beantragen, wenn du im Arbeitsverhältnis stehst oder Arbeitssuchend gemeldet bist. Solange du es organisieren kannst, kannst du auch die Elternzeit nutzen für Fort- und Weiterbildung. Wenn du deine Schule berufsbegleitend machst, steht dir dein Personalrat oder ebenfalls eine Gleichstellungsbeauftragte zur Verfügung.

Diese kennen deine Verträge.