Sperre von ALG1 bei Jobwechsel?

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Wenn du deine neue Beschäftigung nahtlos antrittst und du keine unbefristete Beschäftigung nicht wegen einer befristeten Beschäftigung gekündigt hast die nur 2 - 3 Monate geht, dann hast du laut Bundessozialgericht keine Sperrzeit nach § 159 SGB - lll zu befürchten.

BSG - Urteil vom 12.07.2006 B 11 a AL 55/05 R

isomatte  20.08.2019, 17:41

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Guten Tag dieser Chat ist zwar schon länger her trotzdem stecke ich in der selben Situation. Ich habe im Sommer 2022 bei meinem Arbeitgeber gekündigt (befristeter Vertrag). Habe aber einen neuen Arbeitgeber gefunden und hatte einen nahtlosen Übergang ( wieder ein begeisterter Vertrag). Nun bin ich seit zwei Monaten arbeitslos und bekomme eine 3 monatige Sperre weil ich bei meinem vorherigen Arbeitgeber gekündigt habe. Ich verstehe das überhaupt nicht. Musste mich schon in diversen schreiben erklären und sogar jetzt eine Bestätigung und Erklärung vom Arzt vorweisen.

Nein, da gibt es keine Sperre. Das Arbeitsamt interessiert nur die aktuelle Stelle, nicht die davor.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung