Ausbildung gekündigt?

1 Antwort

Auch wenn Du noch minderjährig bist und es Kindergeld bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres ohne eine Voraussetzung für die Eltern gibt, sollten sie das bei der Familienkasse melden und entsprechende Nachweise in Kopie einreichen.

Du solltest dich bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden, kannst Du auch erst einmal telefonisch machen und da bittest Du in einen Termin zu einem persönlichen Gespräch.

Kündigung, Personalausweis oder Reisepass mitnehmen.