Chef zahlt zu wenig azubi gehalt?

6 Antworten

Ein Ausbildungsverhaeltnis kann ja vom Arbeitgeber nur fristlos gekuendigt werden (bis zu Ablauf der Probezeit ohne Begruendung, danach nur noch aus sog. "wichtigem Grund"). Ab Inkrafttreten der fristlosen Kuendigung besteht natuerlich auch kein Anspruch mehr auf die Ausbildungsverguetung.

Ob der Ausbildungsbetrieb aber ueberhaupt zur Kuendigung berechtigt war, ist dann wieder eine andere Frage.

Ich war letzte Woche von Montag bis Freitag Krank habe aber nicht beim Betrieb angerufen

Aber eine Krankschreibung hast du? Auch dem Chef weitergegeben bzw Bescheid gesagt? Ansonsten hat dein Chef recht...

Nein darf er nicht, da das Verhältnis noch Bestand.

Was ist mit der Kündigungsfrist ?

Für deinen Chef hast du unentschuldigt gefehlt.

Von alleine geht keine Krankmeldung mehr in einem Betrieb ein.

Der normale Ablauf ist: Abnehmer meldet sich im Betrieb, und sagt, dass er von dann bis dann krank geschrieben ist.

Dann ruft der Betrieb die Krankmeldung auf elektronischem Weg von der Krankenkasse an.

Von alleine passiert da nichts.

nein darf er nicht, vorausgesetzt er hat die Krankmeldung bekommen!

Das Ausbildungsvergütung ist Gegenstand des Vertrags !

DerCaveman  27.03.2024, 02:28
Das Ausbildungsvergütung ist Gegenstand des Vertrags !

Aber nur bis zum Inkrafttreten der fristlosen Kuendigung.

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