Arbeitsamt – die meistgelesenen Beiträge

ALGI/II - Wie viele Termine zu anfangs während Antragsstellung?

Ich bin vor einer Woche arbeitslos geworden und habe direkt beim Jobcenter Antrag gestellt. Die wollten dann noch eine Negativbescheinigung von der Arbeitsagentur damit die Unterlagen komplett sind. Dieses sagt aber es könnte doch sein dass ich meine Anwartschaft erfüllt habe und hat mich aufgefordert bei ihnen ebenfalls Antrag zu stellen. Jetzt ist natürlich bald Weihnachten und ich wollte schon ein paar Tage vorher zu meiner Mutter fahren.

Hat jemand Erfahrung wie viele Termine man jeweils bei den einzelnen Behörden hat bis die Sache durch ist. Also Leistungsabteilung/Arbeitsvermittler usw.

Meines Wissens sind es sowohl bei Jobcenter, als auch Arbeitsagentur jeweils 2 zwei. Also ein Mal zur Antragstellung und dann noch zur Besprechung der beruflichen Situation. Ich würde natürlich gerne das bis Weihnachten durchbringen, so dass ich alles erledigt habe und zur Familie kann über die Feiertage. Vll weiß da ja jemand näheres zu, normalerweise wird man ja nach Antragstellung erstmal für ein paar Monate in Ruhe gelassen und der Rest läuft dann online ab, oder nicht?

Hatte sogar den Eindruck, dass bei der Arbeitsagentur wegen Corona die Termine sowieso eingeschränkt sind. Sie meinte stellen sie Antrag und wir schauen, dass wir den dann schnell durchbringen und davor hatte sie mich schon gefragt wie viele Stunden ich arbeiten will usw. Vll war das ja schon alles in einem Gespräch. Von einem weiteren Termin hatte sie nichts mehr gesagt.

Was denkt ihr?

ALG I, ALG II, Antrag, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, Jobcenter, Hartz-4-Empfänger

Spontaner Arbeitsamt-Termin während geplanten Urlaub?!?

Hallo Leute, ich hab ein riiiiesiges problem: :(

ich bin momentan arbeitssuchend und hab deshalb öfters termine beim nächsten arbeitsamt (agentur für arbeit)...

am Dienstag fliege ich ich für zwei wochen in urlaub, was ich auch bei der arbeitsagentur angekündigt habe!

Nichts desto trotz finde ich heute einen brief im briefkasten, in dem ich von der arbeitsagentur für nächste woche zu einem termin hinbestellt wurde! :O

wenn ich bei diesem nicht erscheinen würde, werden größere onsequenzen auf mich zukommen, heißt es :O

ich hab bereits heute versucht, das problem bei meiner sachbeabeiterin anzusprechen, aber diese ist leider heute krank und alle anderen in der agentur weigern sich schlichtweg, sich meinem problem zu widmen...

wenn jetzt am montag, das wäre der letzte tag an dem es noch ginge, diese person wieder krank ist und ich nichts mehr gegen diesen termin machen kann, habe ich ein "kleines" problem :O

was könnte ich machen dass ich in meinen wohlverdienten urlaub fliegen kan am dienstag, aber es noch hinbekomme, dass das mit diesem blödsinnigen termin klar geht...

ich persönlich bin ja schon bereit eventuell krank zu machen, und mit ärtztlicher empfehlung in den urlaub zu fliegen, aber beim arbeitsamt ist das wohl ein nicht ganz so einfach 2 wochen "krank nicht anwesend/ansprechbar zu sein" als beim arbeitgeber... :(

Wenn irgendwer irgendeine idee zu meinem problem hat, dann bitte her damit... :D

Gruß, hogu007

Urlaub, Krankheit, Agentur für Arbeit, Arbeitsamt, Krankschreibung

Berufsberatung und ärztliches/berufspsychologisches Gutachten?

Hallo, ich habe einen Termin bei der Berufsberatung in der Agentur für Arbeit bekommen und dort möchten die mit mir das Ergebnis meiner ärztlichen und berufspsychologischen Begutachtung besprechen.

Ist das schlimm?

Muss man davor Angst haben?

Was wird dort genau besprochen?

Werden die dort mir in der Berufsberatung mir irgendwelche Berufe oder Ausbildungsplätze/Arbeitsplätze vorschlagen?

Wenn sie mir irgendwelche Berufe oder Ausbildungsplätze/Arbeitsplätze vorschlagen, muss ich diese Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze nehmen?

Werden sie mir vorschreiben was ich machen muss und wo ich eingegliedert werde?

Kann es sein, dass es rauskommen wird, dass ich nicht für den ersten Markt beschaffen bin?

Wenn sie sagen, dass ich nicht für das erste Arbeitsmarkt beschaffen bin, was soll ich dann machen? Was muss ich dann machen?

Wenn ich nicht für den ersten Arbeitsmarkt beschaffen bin, darf ich dann trotzdem Bewerbungen schreiben?

Wenn ich mich irgendwo z.b im Zoo mich bewerbe, darf ich dann trotzdem als Tierpfleger arbeiten, wenn ich nicht für den ersten Arbeitsmarkt beschaffen bin? Muss ich dann den Arbeitgeber das Ärztliche und Psychologisches Gutachten nachreichen?

Darf der Arbeitgeber das Ärztliche und Psychologisches Gutachten anfordern? Wenn ja, warum?

Kann es sein, dass die zu mir sagen, dass ich nur in den Behindertenwerkstatt arbeiten muss? Darf ich es dann trotzdem verweigern in der Behindertenwerkstatt zu arbeiten?

Wenn ich nicht für den ersten Arbeitsmarkt beschaffen bin, darf ich dann eine Ausbildung in den Berufsbildungswerk machen?

Denn ich mache mir Sorgen, dass ich nicht für den ersten Arbeitsmarkt beschaffen bin, weil ich eine psychische Erkrankung Posttraumatische Belastungsstörung, Lernbehinderung, Störung der Emotionen/Angststörung und eine rheumatische Erkrankung „Juvenile Dermatomyositis ". Kann es sein , dass ich dadurch nur eine beschränkte Arbeitswahl und eine Berufswahl habe?

Auch stande in den Befunden, dass ich mehrmals suizidale Äußerungen geäußert habe und dass ich in die Psychiatrie aufgrund Suizidalen Äußerungen gekommen bin. Kann es sein, dass ich dadurch auch eine eingeschränkte Arbeits und Berufswahl habe? Kann es sein, dass ich deswegen nicht für den ersten Arbeitsmarkt beschaffen?

Und mein IQ ist 68. Kann es sein, dass ich deswegen auch nicht auf den ersten Arbeitsmarkt beschaffen bin und kann es sein, dass ich deswegen eine eingeschränkte Berufswahl/Arbeitswahl habe? Was soll ich dann machen?

Darf ich mir das Ärztliches und Psychologisches Gutachten durchlesen? Kann es sein, dass die es mir verweigern?

Und bitte mit Begründung

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Arbeit, Beruf, Job, Ausbildung, Agentur für Arbeit, Arbeitsamt, Ausbildungsplatz, Behinderung, Jobcenter, ärztliches Gutachten, berufsbildungswerk

Antrag auf Arbeitslosigkeit zurückziehen?

Hallo alle zusammen,

ich bin Lehrerin und zunächst sah es so aus, als würde ich über die Sommerferien arbeitslos werden. Daher habe ich bereits 3 Monate vorher den Antrag auf Arbeitslosengeld ausgefüllt und an die Arbeitsagentur Saarbrücken geschickt. Allerdings änderte sich unerwartet die Situation und ich wurde nun von meiner Schule langfristig angestellt, sodass ich nicht mehr, wie zunächst vorgesehen, über die Sommerferien arbeitslos werde. Ich habe die Arbeitsagentur Saarbrücken darüber informiert und darum gebeten, meinen Antrag auf Arbeitslosengeld nicht weiterzubearbeiten, da ich ja nicht mehr arbeitslos werde. Nach langem hin und her schien die Arbeitsagentur das verstanden zu haben und meinte, meinn Angelegenheit sei nun abgeschlossen. Nun schreibt mir die Arbeitsagentur allerdings wieder aus heiterem Himmel, dass ich umgehend persönlich in der zuständigen Arbeitsagentur Wadern (der Ort, an dem ich gemeldet bin) erscheinen soll, weil mein Fall doch nicht abgeschlossen werden könnte (???). Da ich davon ausgegangen bin, dass ich nicht mehr persönlich in der Arbeitsagentur erscheinen muss, (weil ich ja auch gar nicht mehr arbeitslos sein werde) habe ich bereits meinen Urlaub für dieses Datum gebucht, weshalb ich nicht persönlich erscheinen kann. Und ehrlich gesagt finde ich es total irrsinnig, persönlich zur Arbeitsagentur zu gehen, um denen dann mitzuteilen, dass ich gar nicht mehr arbeitslos sein werde. Ich habe mich jetzt genug mit einer Angelegenheit rumgeschlagen, die für mich gar nicht mehr relevant ist, weil ich einfach nicht arbeitslos bin oder sein werde. Weiß jemand, welche Konsequenzen mich erwarten können, wenn ich am Montag nicht im Arbeitsamt erscheine? Ich denke ehrlich gesagt nicht daran, meinen Urlaub für sowas abzusagen.

Recht, Arbeitsamt, Lehrer, Ausbildung und Studium

Was passiert mit Nebenjob, wenn Hauptjob gekündigt wird?

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe 3 Fragen.

Ich habe einen Hauptjob (Teilzeit 25 Stunden pro Woche im Büro) und einen Nebenjob auf 450-Euro-Basis (bis 9 Stunden pro Woche als Haushaltshilfe).

Frage 1: was passiert, wenn ich den Hauptjob mal verlieren würde. Dann muss ich den Nebenjob auch kündigen, weil sich das dann mit den Leistungen des Job-Centers "beißt"? Im Falle einer Kündigung würde ich also nur vom Jobcenter den Anteil am Teilzeit-Einkommen aus dem Hauptjob an Unterstützung bekommen, dürfte den Nebenjob dann aber nicht mehr ausführen oder dieses Einkommen würde dann angerechnet? (Nebenbei: Wovon lebt man dann?)

Frage 2: was passiert, wenn ich mich im Nebenjob verletze (von einer Leiter falle beim Putzen etc.). Kann mich der Arbeitgeber des Hauptjobs deswegen rauswerfen, wenn ich dadurch zeitweise nicht mehr für ihn arbeitsfähig bin?

Frage 3: Was würde im Fall eines Unfalls im Nebenjob passieren? Bezahlt die Krankenkasse auch dem Arbeitgeber aus dem Hauptjob meinen Verdienstausfall?

Ich muss dazu sagen, dass mein Chef von meinem Nebenjob weiß, weil dieser nicht mit meinem Hauptjob kollidiert. Und bis jetzt ist auch noch nichts passiert, aber die obigen Fragen beschäftigen mich generell.

Danke an euch für eure informativen Antworten vorab.

Nebenjob, Recht, Arbeitsamt, Arbeitsunfall, teilzeitstelle, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

Es gibt einfach keinen Beruf der mir gefällt/zu mir passt.

Hallo, erst einmal, bitte macht mich nicht blöd von der Seite an vonwegen "Und wieder eine weitere Hartz4 Empfängerin".

Es hört sich echt doof an, aber es gibt einfach keinen Beruf den ich gerne erlernen möchte oder der zu mir passt. Ich habe schon viele Praktikas gemacht, alle in unterschiedlichen Berufsfeldern aber trotzdem habe ich meine Richtung noch nicht gefunden. Ich war zwar laut Chefs immer sehr gut und eine Bereicherung für den Betrieb, aber Spaß hat mir kein Beruf gemacht, ich habe es halt gemacht um eine gute Bewertung zu bekommen. Ich habe auch schon etliche Tests gemacht, aber die Berufe die dabei rauskamen sind alle nichts für mich.

Ich werde auch 'nur' einen Realschulabschluss haben, somit fällt studieren weg, was ich schon gerne machen würde aber meine Intelligenz ist anscheinend nur für die Realschule ausreichend.

Die Berufe die mich interessieren sind auch Studienberufe. Sogar als Dolmetscherin müsste ich studieren, tz. Außerdem wollte ich auch immer schon Moderatorin werden, aber das ist auch nur eine Frage der Kontakte und des Glücks, und bevor ich mich bei Sky bewerbe möchte ich eine abgeschlossene Ausbildung haben.

Ich möchte echt gerne arbeiten gehen, Geld verdienen und selbstständig sein, aber wie soll das gehen wenn es keinen Beruf gibt der mir Spaß macht und das auch länger als nur 1 Woche?!

Was kann ich denn noch machen? Die Zeit bleibt ja auch nicht stehen und ich will nicht mal von Staat leben. Gings jemanden genauso?

Lg,

Arbeit, Beruf, Schule, Ausbildung, Arbeitsamt, Jugend, Motivation

Rentenversicherung lehnt Umschulung ab und bietet Qualifikation an?

mir wurde der Antrag zwar genehmigt, aber ich soll statt einer Umschulung nur eine Qualifikation machen. Kurz gesagt die Beraterin , traut mir eine Umschulung nicht zu. Da ich erstens Mama zwei von Kindern bin und im mathematischen Teil nicht gut genug war. Damit wäre meine Frage ist es rechtens an Stelle einer Umschulung nur eine Qualifikationsmaßnahme zu genehmigen??

Das habe ich gefunden:

die Leistungen zur Teilhabe erbringt die Rentenversicherung lt. § 16 Satz 1 SGB VI nach den Bestimmungen der §§ 49 ff SGB IX.

Danach gilt:

"(3) Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen insbesondere

1.

  Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung,

2.

  eine Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung,

3.

  die individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung,

4.

  die berufliche Anpassung und Weiterbildung, auch soweit die Leistungen einen zur Teilnahme erforderlichen schulischen Abschluss einschließen,

5.

  die berufliche Ausbildung, auch soweit die Leistungen in einem zeitlich nicht überwiegenden Abschnitt schulisch durchgeführt werden,

6.

  die Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit durch die Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 und

7.

  sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, um Menschen mit Behinderungen eine angemessene und geeignete Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit zu ermöglichen und zu erhalten.

(4) Bei der Auswahl der Leistungen werden Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt angemessen berücksichtigt. Soweit erforderlich, wird dabei die berufliche Eignung abgeklärt oder eine Arbeitserprobung durchgeführt;"

Damit wäre meine Frage ist es rechtens an Stelle einer Umschulung nur eine Qualifikationsmaßnahme zu genehmigen??

Arbeitsamt, Jobcenter, Weiterbildung