Darf ich eine Begleitperson (Freund) mitnehmen zur Berufsberatung?

5 Antworten

Generell darfst du von einem Beistand, also irgendeiner dritten Person deines Vertrauens, zu jeden Besuch ( gleich ob mit Termin oder ohne ) zum Jobcenter, zur Arbeitsagentur, Sozialamt oder einer anderen Sozialbehörde begleitet werden.

Dieser gesetzliche Anspruch ergibt sich aus § 13, Absatz 4 des Sozialgesetzbuch 10 . ( SGB X - X = römisch für 10 )  http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__13.html  Beistände müssen nie angemeldet oder beantragt werden.

Der Beistand darf nicht willkürlich abgelehnt werden. Nicht mit leeren Floskeln wie:  "Ich rede nur mit ihnen alleine." "Ihre Begleitung bleibt draußen." "Trauen Sie sich nicht alleine mit mir zu reden." "Haben Sie jetzt Begleitschutz nötig?"

Solche Aussagen sind unzulässig. Sofern diese Aussagen im ironischen oder ernsten Ton fallen, solltest du sofort den Abteilungsleiter hinzurufen. Der aber zu 99 % seine Angestellte verteidigen wird.

Du hast aus § 13, Absatz 4 SGB X das Recht zu sagen:  "Entweder führen wir das Gespräch sachlich zu dritt oder gar nicht."

Der Beistand darf nur abgelehnt werden, wenn er in der betreffenden Behörde Hausverbot hat, unsachlich redet, beleidigt, randaliert oder sich sonstwie nicht korrekt verhält.

Das Hausverbot des Beistandes muss aber schon vor dem Termin bestanden haben. Ein mündliches Hausverbot ist genauso wirksam wie ein schriftliches.

Die Behörde kann nicht rechtswirksam ohne Grund ein Hausverbot gegen den Beistand aussprechen, nur weil er eben als Beistand auftritt.  https://de.wikipedia.org/wiki/Hausverbot

Du darfst eine Vertrauensperson mitbringen, aber die /der Sachbearbeiter kann auch drauf bestehen das ein Kollege zusätzlich anwesend ist .. 

wenn Du mit einer zusätzlichen Person auftauchst kann es deswegen eine längere Wartezeit für Dich bedeuten..

 der Sachbearbeiter darf aber er muß sich nicht drauf einlassen ein Dreiergespräch zu führen, deswegen ist es sinnvoll das ihr Euch einig seit ob Du nur Zuhörer bist oder Dein Bekannter

Ich bin jetzt kein Profi in diesem Thema, aber ich glaube du darfst immer eine Vertrauensperson mitnehmen egal zu welchen Gesprächen, sei es beim Amt, ins Gericht, zum Chef oder so. Wichtig ist nur das die Person nichts zum Gespräch beitragen darf. Sie darf nur dabei sitzen und dir somit moralischen beistand leisten, aber ob das wirklich so stimmt weiß ich nicht. 

So hab ich es mal erklärt bekommen, allerdings auch aus einer ehr unsicheren Quelle.

Da du so unsicher bist, hättest du gar nicht erst antworten sollen.

Die Fragesteller suchen hilfreichen Rat.

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@FachGoldAnwalt

warum gibst Du den denn hier nicht?

Engelchen hat sich wenigstens bemüht etwas zur Aufklärung beizutragen und liegt völlig richtig, man darf immer eine Person des Vertrauens mitnehmen... allerdings kann u.U. die benannte Person abgelehnt werden, z. B. wenn die schon mal einem Mitarbeiter des Amtes den Computerstecker rausgerissen hat, dort gepöbelt hat oder echte Gewalt angedroht/ausgeübt  hat

 m.lieben Gruß ;)h

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Ja, du hast das Recht dazu