schau bitte dort ...http://www.igfm.de/menschenrechte/hilfe-fuer-den-notfall/illegal-in-deutschland/
Die meisten Mode & Fashion Designer sind männlich... Du trägst also überwiegend Klamotten die dem Geschmack/ Blickbedürfnissen von bestimmten Männern entspricht.
Das Frauen das Recht haben selber zu entscheiden, was, wie und wieviel sie sich fremden Blicken aussetzen sollte man doch tolerieren können..
nein, die Bestellung muß auf den Namen des Kunden laufen, der die Rechnung begleichen wird
die Auslieferung kann selbstverständlich auf eine anderen Namen, an eine andere Adresse gehen...
ansonsten kommt es auf den Paketzusteller an.. wie gewissenhaft der ist
in Anbetracht dessen, dass uns gerade der gut gebildete Nachwuchs fehlt haben wir aktuell zu wenige Menschen mit guter Bildung .. leider nutzen viele Menschen nicht das vielfältige Angebot sich ihr gesamtes Leben weiter zu bilden..
allerdings zeigen z.Bsp. die Zahlen unter Migrantenkindern das der Anteil unter den weiblichen Studenten den der 'Eingeborenen ` schon überflügelt hat
schau auch mal dort ::: http://www.udo-lindenberg.de/benjamin.57880.htm
daraus...
Mein Vater war dauernd besoffen
von morgens bis abends gut breit
dann hat er meine Mutter getroffen
'n Tag später war Hochzeit
und dann zogen sie mit ein paar Kisten Bier
in irgendein Bretterhaus
sie liebten sich so und hatten nichts zu tun
und dann kamen da 'n paar Kinder bei raus
zu Fressen gab's kaum und Kohle war wenig
wir waren die Familie Rattenkönig
Meine Eltern solln's mal besser haben als ich ...>
oft sind Kinder aus einfachen Familien auch besonders motiviert ....>aus dem Text oben: U. L. :)
Benjamin heißt der kleine Boxer
und er wohnt in den Ruinen von Berlin
es geht nicht nach vorne, es geht nicht zurück
verlaß dich nicht auf irgendein Glück
es geht nur nach oben und da will er hin
Du darfst noch im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze arbeiten, eine Erwebsminderungsrente ist doch erstmal zeitlich begrenzt und wenn dann festgestellt wird Dein Gesundheitszustand hat sich verbessert, dann kannst Du wieder Schritt für Schritt bis hin zur Vollzeitarbeit einsteigen..
Fehlzeiten reichten als Grund nicht aus, um einer schwangeren Arbeitnehmerin zu kündigen.
Nur ausnahmsweise wird eine Kündigung für zulässig erklärt, wenn das Fernbleiben vom Arbeitsplatz nicht in/mit der Schwangerschaft begründet ist
Du besorgst Dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und gibst sie in der Firma ab, dann bist Du auf der sicheren Seite
Nein, aber er kann das Programm der BfA nutzen , welches sich an 25 - 35 jährige richtet .. Jedem eine zweite Chance um zu einem Berufsabschluß zu kommen.
google dafür auch unter 2. Chance für Spätstarter
Er darf die Zahlungen einstellen bis Dein Sohn seinen Unterhaltsanspruch geltend gemacht hat..
damit der Vater den von ihm zu leistenden Unterhalt berechnen kann, muß Dein Sohn ihm alle seine Einkünfte offenlegen und auch Deine Einkünfte mitteilen... Ebenso was er aktuell macht, wie eine Schulbescheinigung.
Lebenmsgemeinschaften dürfen lt. Gesetz nicht besser gestellt werden in Bezug zu Ehen..somit egal wie ihr zusammenlebt..
der Erzeuger ist für die ersten 3 Lebensjahre des Kindes immer auch für Dich und das Kind unterhaltspflichtig!.. Dir auch schon während des Mutterschutzes.incl. das Bezahlen einiger Deiner Sozialversicherungsbeiträge!
auch wenn ihr getrennt wohnt ist er der , der für Euch 2 aufkommen muß. Sollten Überprüfungen ergeben er ist nicht zahlungsfähig legen versch. Ämter erstmal die Dir zustehenden Gelder aus, bezw. stocken auf, zahlen nach dem UVG aus.
neu zum Elterngeld 2016 ist zu berücksichtigen...
Das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro wird auch für diejenigen bewilligt, die nach der Geburt maximal 30 Stunden in der Woche arbeiten.
Für Empfänger von Sozialleistungen wie dem Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder dem Kinderzuschlag gilt, dass die Leistungen des Elterngeld 2016 vorrangig behandelt und vollständig auf die übrigen Leistungen angerechnet werden.
Elterngeld wird für nicht berufstätige Alleinerziehende max. für 12 Monate gezahlt, dann hat Kind einen Anspruch auf einen Kita-Platz somit kann der Alleinerziehende dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen..
Da müßtest erstmal nachweisen das ihr ohne Sozialleistungsbezug leben werdet bei H4/-Aufstockung wird kein Zuzug genehmigt..
nur für ein Besucher-Visum mußt Du eine Verpflichtungserklärung , Bürgschaft abgeben, dazu verfügst Du aber aktuell nicht über die entsprechenden Mittel..
Solltest Du Fam. haben oder Freunde die für Dich einspringen würde es aber gehen.
google bitte zu den sogenannten Landesaufnahmeprogramme für Syrier, in Deinem Bundesland
oder wähle den Weg über einen Bürgen , schau mal dort wie das funktionieren kann..und nehme Kontakt zu den Unterstützern dort auf, evtl. können sie Dir eine Anlaufadresse in Deiner Nähe geben..
http://www.proasyl.de/de/news/detail/news/syrienfluechtlinge_hilfe_durch_buergschaften/
viel Glück m.l. G. ;)h
siehe die Antwort von gadus
zu Deinen Aussagen zu den Obdachlosen , bitte bedenke je länger Du es einem Obdachlosen möglich machst in seiner Situation mit den täglichen 12€ vom Staat + Almosen über die Runden zu kommen, wird der keinen Veranlassung haben von den vielfältigen Angeboten zur Integration teilzunehmen,
wie z.Bsp. das Einziehen in einer Wohnung und seiner damit verbundenen Zusage an die schrittweise Wiedereingliederungsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt teilzunehmen.oder auch
z. Bsp. einen Entzug zumachen, damit er kein Hausverbot in Notunterkünften bekommt, denn hier leben nur die deutschen Obdachlosen auf der Straße, die nicht bereit sind Hilfen anzunehmen, um so ihre Situation zu verändern..
ich meine mit jeder direkten Spende ist man auch mitverantwortlich das der Betreffende keinen Anlass hat sich , seine Rahmenbedingungen zu ändern..und weiterhin auf der Straße lebt.
Seid ihr euch sicher dass die Geschichten die ihr so hört nicht frei erfunden sind?.. also mich wundert es, das all die Kameraüberwachungsaufzeichnungen keine verwertbaren Ergebnisse gebracht haben.. denke nicht, das es so umfangreiche riesige tote Winkel gibt..
auch das keine Handyaufnahmen ,von vorläufig noch angeblichen Tätern und Opfern im Umlauf sind.. das funktioniert doch sogar in der arabischen Welt... das gibt irgendwie zu denken
auch bei der von 2 Anzeigen in der Silversternacht bist jetzt auf über 800 angewachsenen Zahl sind sicherlich viele Trittbrettfahrer bei, einige haben evtl. ihr Handy bloß verloren, oder wollen nur ein neues und ach Du armes Kind das ist geklaut, dann kauf ich Dir ein neues.. ':)
zur Bewaffnung, wer jemanden überfallen will nähert sich von hinten, schon weil Mann keinen Tritt im Schritt riskieren will, d. h. wenn Frau dann Pfefferspray einsetzt braucht die einen guten Haut + Augenarzt, denn der Täter wird ja durch den Körper der Frau geschützt..
ja für die Schleuser , wenn sie die Namen verraten..
Deine Eltern müßten einen Untermietvertrag mit Deinem Freund abschließen , dazu braucht er die Zustimmung von seinem Vermieter. ..
dann brauchst Du vom Eigner eine Bestätigung das Du dort eingezogen bist , mit der gehst Du zur Einwohnermeldebehörde, innerhalb von 14 Tagen!
Dein Freund teilt die Mieteinnahmen , die er durch Deine Eltern erhält dem Amt mit und dann erhält er einen neuen Bescheid.
Deinen Unterhalt bestreiten Deine Eltern weiterhin.
solltest Du keinen Ausbildungsplatz innerhalb von max. 4 Monaten nach Schulende beginnen wird das KG erstmal eingestellt...
mit 18 darfst Du jeden job rund um die Uhr machen, kannst Dich somit selber ernähren..jetzt kannst Du Schülerjob's annehmen und so flüssiger werden :)
Beim gesamten Gespräch wird die Lehrerin nicht dabei sein dürfen!, Deine Mutter gibt dort pers. Sachen bekannt, die nicht für die Ohren der Lehrerin bestimmt sind!
Somit wird sie draußen warten und wenn der Jugendamtmitarbeiter und Deine Mutter zustimmen wird sie evtl. dazu gerufen.
Oder der JA-Mitarbeiter führt ggf. ein Einzelgespräch mit ihr.
Holt sich Informationen von Deinem Vater ein, schlägt vor, das Du zu ihm ziehst.
Stelle Dich auch drauf ein, das evtl. erstmal eine Fam. - oder Einzel- Therapie ansteht.
Die Fahndung um Kriminelle festzusetzen kann/wird oft nicht nur auf die BRD + hier im Eurem Fall Ungarn beschränkt, sondern ggf. auf den ges. Schengenerraum.
Ein erlaubter Besitz bedeutet nicht zwingender Weise, dass auch das Spray auch mit sich führen darf!
Pfefferspray ist nie aus zerkleinertem Pfeffer..
nur Sprays mit der Zulassung als Tierabwehrspray darf man mit sich führen, allerdings nicht überall!
Ohne Tierabwehrspray- Aufdruck fällt es in Deutschland unter das Waffengesetz und ist somit auch nicht erlaubt.
ja hat sie
http://anabin.kmk.org/no_cache/filter/schulabschluesse-mit-hochschulzugang.html#land_gewaehlt
ob Du eine Hochschulzulassung hast muß an den Original-Zeugnissen überprüft werden.. lasse Dir die doch schicken..