Alg 1 Leistungen vorläufig eingestellt- Was hat das ganze zu bedeuten?

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"vorläufig eingestellt" bedeutet, dass sie die Auszahlung auf Eis gelegt haben & es erst wieder Leistungen gibt, wenn der Sachverhalt (Nichterscheinen zu Terminen) geklärt ist. So sollen Überzahlungen & spätere Rückforderungen vermieden werden.

Für jede verpasste Einladung mit Rechtsfolgebelehrung, zu der Du nicht erscheinst & keinen wichtigen Grund vorbringen kannst, bekommst Du eine Woche Sperrzeit wegen Meldeversäumnis, d.h. bei 2 Terminen ist schon ca 50% Deines Alg1 eines Monats weg. Rechtsquelle: §159 Absatz 1 des 3. Sozialgesetzbuch

Irgendwann werden die Leistungen auch komplett eingestellt, wenn man mehrfach unentschuldigt nicht zu Terminen erscheint. Dies ist meines Wissens nach dem 3. Meldeversäumnis der Fall & könnte Dir in Deiner Situation blühen. Dann wirst Du wegen fehlender Mitwirkung komplett abgemeldet & bekommst frühestens wieder Alg1, wenn Du Dich erneut persönlich arbeitslos meldest & einen neuen Antrag stellst. Die Sperrzeiten musst Du dann natürlich trotzdem "absitzen".

Dann bleibt die Leistung eingestellt und es gibt gar nichts.

Vorläufig wird dir die Leistung ALGI eingestellt. Das heisst, du bekommst vorläufig kein Geld überwiesen.

"Wie viel Geld wird denn gestrichen wenn ich zum dritten mal nicht komme ?"

Du bekommst eine Sperrzeit. in der Sperrzeit bekommst du keine Leistungen, sie kürzen dir dein Geld das du bekommen würdest auf 0. 

Ich würde jetzt also an deiner Stelle wenigstens zum dritten Termin gehen. Bei den anderen beiden Terminen kannst du ja behaupten, das du die Einladungen nicht erhalten hast, mit dem Poststreik ist das schwer für die Arbeitsagentur dir den Zugang der Briefe zu beweisen.