Jobcenter zahlt doppelt, muss ich zurückzahlen?
Hallo, wir bekommen zur Zeit Alg 2 (zuschuss). Habe letztes Jahr einen Antrag auf Babyerstausstattung gestellt der auch im vollem Unfang bewilligt wurde. Die Zahlung erfolgte in 3 Teilen, die letzte somit nach vorzeigen der Geburtsurkunde. Mein Kind ist im Januar (2013) geboren, somit wurde das Restgeld anfang Februar vom Jobcenter ausgezahlt. Gestern bekam ich ein schreiben vom Jobcenter wo drin stand..ich zetiere:
"Bewilligung von einmaligen Leistungen" -Sehr geehrte Frau..., Ihrem Antrag auf Übernahme von Bedarfen der Erstaustattung Geburt vom 28.08.2012 kann in vollem Umfang in Höhe von ...€ entsprochen werden (§ 24 Abs. 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch-SGB2). Die zu Zahlenden Leistungen werden an die angegebene Überweisungsanschrift ausgezahlt.
Nun meine Frage: Muss ich das zurückzahlen ??? Sowie ich auf dem Stand bin "NEIN". Denn es ist ein Fehler der ARGE und nicht meiner. Solange die den Fehler begangen haben OBWOHL alle Unterlagen vorhanden waren (die also über alles in Kenntnis gesetzt wurden--sonst wäre es im Februar ja nicht schon ausgezahlt worden) und es ja in den Unterlagen stehen müsste das es ausgezahlt wurde ist es nicht meine Sache oder ? Denn es gibt ein Gesetz dafür, wenn die Arge den Fehler begeht und ich keinen Fehler gemacht habe muss ich das nicht zurückzahlen.
Trifft es bei mir zu, was meint Ihr ?
Vielen Dank an Euch schon mal im vorraus für die Antworten.
Lg Didi
6 Antworten
Nein, dass ist falsch. Du musst die doppelte Zahlung umgehend melden. Fliegt es auf und es kommt raus, droht Euch eine Strafanzeige. Außerdem handelt es ich hier um Steuermittel - die Solidargemeinschaft lebt davon, dass alle ehrlich und fair miteinander umgehen...
Ja da hast du natürlich recht...bin ja auch ehrlich...mich Interessieren da meine Rechte----da viele Meinungen dazu anders sind
Denn es gibt ein Gesetz dafür, wenn die Arge den Fehler begeht und ich keinen Fehler gemacht habe muss ich das nicht zurückzahlen.
Nein, ein solches Gesetz gibt es nicht.
Melde es umgehend, damit Du nicht Probleme bekommst.
Das hast du Recht...ich Vertraue natürlich darauf was die machen, in dem Fall weiß ich es aber das es doppelt (also einmal zuviel gezahlt wurde)...allerdings stimmt der andere Teil. Ich habe keinen Fehler begangen, sondern die Arge. Doch sehr verwirrend mit dem Hartz 4... Danke dir für deine Antwort
Auch wenn die ARGE einen Fehler gemacht haben sollte... ich würde die kontaktieren und as einfach als Nachfrage formulieren. Ihr wollt ja sicher auch weiterhin in "einem guten Licht" bei denen dastehen und Leistungen beziehen... und falls es tatsächlich eine Doppelzahlung ist, werden die Euch schon sagen, ob und was Ihr zurückzahlen sollt. Ruf die an!
du hast dein kind nicht im august bekommen also ist die zahlung definitiv nicht für dich. mir wäre das zu blöd das geld zu behalten. die werden dir das, wenn du sagst ,,hab ich schon ausgegeben,, bei der nächsten normalen zahlung abziehen. frag montag nach was das für eine zahlung ist. das gibt sonst nur ärger und schlaflose nächte weil du nicht weisst was auf dich zu kommt.
Ich habe ja nicht gesag das ich es behalten möchte..mich Interessieren in dem Fall meine Rechte. Das mit August verstehe ich nicht. Der Restanspruch wird ja erst nach vorzeigen der Geburtsurkunde ausgezahlt.
Du musst und solltest es zurückzahlen!!
Wenn sie den Fehler bemerken melden sie dich kannst du es nicht bezahlen kürzen sie deine Bezüge!!
Zu beachten ist , dass bei rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakten, welche nach § 45 SGB X zurückgenommen werden, die zuviel gezahlte Leistung nicht zurückgefordert werden kann, wenn die Überzahlung nicht durch Verschulden des Hartz IV Bedürftigen zu Stande kam (siehe § 45 Abs. 2 S. 3 SGB X; selbe Gründe wie im vorherigen Absatz) und der Bedürftige im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes das ihm zu viel gezahlte ALG II verbraucht hat (siehe § 45 Abs. 2 S. 1 und 2 SGB X).