Jobcenter zahlt doppelt, muss ich zurückzahlen?

6 Antworten

Nein, dass ist falsch. Du musst die doppelte Zahlung umgehend melden. Fliegt es auf und es kommt raus, droht Euch eine Strafanzeige. Außerdem handelt es ich hier um Steuermittel - die Solidargemeinschaft lebt davon, dass alle ehrlich und fair miteinander umgehen...

MsDidi 
Fragesteller
 23.03.2013, 19:19

Ja da hast du natürlich recht...bin ja auch ehrlich...mich Interessieren da meine Rechte----da viele Meinungen dazu anders sind

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Denn es gibt ein Gesetz dafür, wenn die Arge den Fehler begeht und ich keinen Fehler gemacht habe muss ich das nicht zurückzahlen.

Nein, ein solches Gesetz gibt es nicht.

Melde es umgehend, damit Du nicht Probleme bekommst.

MsDidi 
Fragesteller
 23.03.2013, 19:17

Zu beachten ist , dass bei rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakten, welche nach § 45 SGB X zurückgenommen werden, die zuviel gezahlte Leistung nicht zurückgefordert werden kann, wenn die Überzahlung nicht durch Verschulden des Hartz IV Bedürftigen zu Stande kam (siehe § 45 Abs. 2 S. 3 SGB X; selbe Gründe wie im vorherigen Absatz) und der Bedürftige im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes das ihm zu viel gezahlte ALG II verbraucht hat (siehe § 45 Abs. 2 S. 1 und 2 SGB X).

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baindl  23.03.2013, 19:19
@MsDidi

und der Bedürftige im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes das ihm zu viel gezahlte ALG II verbraucht hat

Was in diesem Fall definitiv auszuschliessen ist!

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MsDidi 
Fragesteller
 23.03.2013, 19:23
@baindl

Das hast du Recht...ich Vertraue natürlich darauf was die machen, in dem Fall weiß ich es aber das es doppelt (also einmal zuviel gezahlt wurde)...allerdings stimmt der andere Teil. Ich habe keinen Fehler begangen, sondern die Arge. Doch sehr verwirrend mit dem Hartz 4... Danke dir für deine Antwort

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Auch wenn die ARGE einen Fehler gemacht haben sollte... ich würde die kontaktieren und as einfach als Nachfrage formulieren. Ihr wollt ja sicher auch weiterhin in "einem guten Licht" bei denen dastehen und Leistungen beziehen... und falls es tatsächlich eine Doppelzahlung ist, werden die Euch schon sagen, ob und was Ihr zurückzahlen sollt. Ruf die an!

du hast dein kind nicht im august bekommen also ist die zahlung definitiv nicht für dich. mir wäre das zu blöd das geld zu behalten. die werden dir das, wenn du sagst ,,hab ich schon ausgegeben,, bei der nächsten normalen zahlung abziehen. frag montag nach was das für eine zahlung ist. das gibt sonst nur ärger und schlaflose nächte weil du nicht weisst was auf dich zu kommt.

MsDidi 
Fragesteller
 23.03.2013, 19:14

Ich habe ja nicht gesag das ich es behalten möchte..mich Interessieren in dem Fall meine Rechte. Das mit August verstehe ich nicht. Der Restanspruch wird ja erst nach vorzeigen der Geburtsurkunde ausgezahlt.

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Samila  23.03.2013, 19:18
@MsDidi

du hast keine rechte. nur die pflicht es zurück zu zahlen. die haben einen fehler gemacht, evt. einen zahlendreher, eine namensverwechslung was weiss ich.

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MsDidi 
Fragesteller
 23.03.2013, 19:29
@Samila

Als Hartz4 Empfänger habe ich auch meine Rechte ! Nach dem Schreiben zu Urteilen sollte es Gewiss an mich gehen. Werde dort Montag auf alle Fälle anrufen...danke für deine Antworten

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Samila  23.03.2013, 19:52
@MsDidi

nicht alles auf die waagschale legen, recht meine ich in dem fall das geld zu behalten hast du nicht

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Du musst und solltest es zurückzahlen!!

Wenn sie den Fehler bemerken melden sie dich kannst du es nicht bezahlen kürzen sie deine Bezüge!!