Bringt wegen dem Kindergeld eine Anzeige wegen Unterschlagung etwas?
Hallo zusammen,
ich hätte mal eine Frage. Ich habe diesbezüglich zwar schon im Internet geschaut, habe aber noch keine wirkliche Erklärung gefunden.
Ich habe folgendes Problem: Der Sohn meines Freundes wohnt seit dem 1.Februar nicht mehr bei uns. Das hatten wir natürlich alles am nächsten Tag als Veränderungen an Familienkasse und Jobcenter weitergeleitet. Mein Freund hat jedoch für Februar noch das Kindergeld für ihn ausgezahlt bekommen, obwohl wir alle Unterlagen sofort bei der Familienkasse abgegeben haben.
Jetzt kommt die Kindesmutter an und verlangt von mein Freund die 219€ vom Februar. Wir wissen, dass ihr das Geld für Februar zustand und meinen Freund nicht mehr. Warum hat die Familienkasse es dann nicht an sie ausgezahlt? Auf jeden Fall verlangt sie jetzt von uns das wir die 219€ ihr Ende des Monats geben. Klar würden wir das gern machen, aber wir beide bekommen bloß ALG II im Moment und das nächste Problem ist, dass Jobcenter wartet noch auf die Ummeldebescheinigung, dass sein Sohn wirklich nicht mehr bei uns wohnt und jetzt bei der Mutter ist. Solang das Jobcenter diese nicht hat Rechnen sie unseren Regelsatz nicht neu aus.
Wir bekommen also noch so viel wie wir bekommen haben wo sein Sohn noch hier gewohnt hat, da war Kindergeld und Unterhaltsvorschuss mit eingerechnet.
wir haben ihr es jetzt mehrfach gesagt mit 461€ können wir ihr nicht den kompletten Betrag aufeinmal bezahlen, was hätten wir dann sonst? Außer mein bisschen (wow, 208€) . Dann hatten wir ihr eine Ratenzahlung vorgeschlagen, will sie nicht, sie will das Geld nicht in Raten sie will es aufeinmal. Jetzt droht sie mit einer Anzeige wegen Unterschlagung!
Wir wissen, dass er es zurückzahlen muss, aber wie ist das wenn man so wenig bekommt das man es nicht aufeinmal zahlen kann? Muss man es nicht an die Familienkasse zurückzahlen oder direkt an die Kindsmutter?
Würde sie mit der Anzeige also überhaupt was erreichen?
5 Antworten
so eine anzeige läuft ins leere! dein freund muss die 219.- an die familienkasse zurückzahlen und die "mutter" kann es rückwirkend einfordern...bei der familienkasse! es gibt immer mal überschneidungen...bzgl. abmeldung...ummeldung...sachbearbeiter und der zahlstelle! entspannt euch...lehnt euch zurück...und wartet ab!
Ich würde erstmal garnicht an die Kindesmutter zahlen. Eigentlich müsste sie rückwirkend das Kindergeld von der Familienkasse bekommen und dein Lebensgefährte zahlte es an die Kasse zurück. Das hat mit Unterschlagung wenig zutun.
Eine Anzeige ist irrelevant.
Sie müsste das dem Jugendamt melden. Das Jugendamt gibt eine Mahnung. Eine zweite, bei der dritten wird es dem Gericht eingereicht. Das Gericht segnet es ab und pfändet wenn sie die Summe nicht erhalten.
Da ihr keine Ummeldebescheinigung habt, gehts wohl auch schlecht. Ist aber rechtlich eine grauzone. Man kann da trotzdem eine drauf bekommen. Ich würde das dem Amt melden und erklären, die sind da recht einverständnis voll. Vorallem wenn ihr eh kein Geld habt.
Ich glaub sie ist auch nur auf Geld aus. Deshalb das Geld NIE Bar geben.
Meldet das dem jugendamt, das sie es nicht raus geben will. Und daher die hände gebunden sind. Ich würde mich auf so ein spiel gar nicht einlassen. Sie nutzt eure unsicherheit aus.
Wieso habt ihr dann das Geld ausgegeben wenn es euch ja nicht mehe zusteht? Hätte man gleich melden sollen.
Wieso habt ihr das Geld denn ausgegeben wenn ihr wißt das es euch nicht zusteht?
Haben wir ihr auch x mal erklärt ohne die Ummeldebescheinigung gehts nicht. Aber interessiert sie nicht...sie rückt die Bescheinigung nicht raus und sagt wir sollten zusehen das sie das Geld Ende des Monats hat