Alg 2 Probejahr mit neuem Partner trotz Kindern aus früherer Ehe?

2 Antworten

Bei der Suche nach Antworten im Internet, habe ich gelesen, dass man diesen Antrag nur stellen kann, wenn keine Kinder zu versorgen sind.

Diese Aussage bezieht sich auf gemeinsame Kinder ..... also sollte Eurem Zusammenzug auf Probe nichts entgegenstehen.

brennspiritus  08.02.2021, 06:55

Dem schließe ich mich an. Also widersprechen, falls sie das ablehnen

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Wenn Du mit einem neuen Partner zusammenziehst, der nicht der Kindesvater ist, solltet Ihr während des ersten Jahres problemlos als Bedarfsgemeinschaft auf Probe "durchgehen".

Falls das Jobcenter das anders sehen sollte, mußt Du Dich/Ihr Euch juristisch dagegen wehren.