Alg 2 Probejahr mit neuem Partner trotz Kindern aus früherer Ehe?
Hallo. Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.
Ich habe mit meinen 4 Kindern bisher alleine gewohnt nachdem ich mich von meinem(Noch) Mann getrennt habe.
Er kann keinen Unterhalt zahlen und der Unterhaltsvorschuss geht an die Arge.
Ich ziehe jetzt mit meinem Freund (der arbeitet )zusammen.
Ich habe einen Antrag auf das "Probejahr" bei der Arge gestellt, die sich aber Zeit lässt.
Bei der Suche nach Antworten im Internet, habe ich gelesen, dass man diesen Antrag nur stellen kann, wenn keine Kinder zu versorgen sind. Ich verstehe das ja, wenn es sich um gemeinsame Kinder handelt aber meine Kids sind ja aus meiner gescheiterten Ehe.
Spielt das trotzdem eine Rolle und kann man mir die Leistungen einstellen, wenn ich mit meinem Freund zusammenziehe?
Vielleicht kennt sich da jemand aus und kann mir antworten geben. Ich würde mich sehr freuen. Liebe Grüße
2 Antworten
Bei der Suche nach Antworten im Internet, habe ich gelesen, dass man diesen Antrag nur stellen kann, wenn keine Kinder zu versorgen sind.
Diese Aussage bezieht sich auf gemeinsame Kinder ..... also sollte Eurem Zusammenzug auf Probe nichts entgegenstehen.
Dem schließe ich mich an. Also widersprechen, falls sie das ablehnen
Wenn Du mit einem neuen Partner zusammenziehst, der nicht der Kindesvater ist, solltet Ihr während des ersten Jahres problemlos als Bedarfsgemeinschaft auf Probe "durchgehen".
Falls das Jobcenter das anders sehen sollte, mußt Du Dich/Ihr Euch juristisch dagegen wehren.