Mein Freund und ich wollen zusammen ziehen. Aber bekomm ich dann noch Geld vom Amt?

18 Antworten

Im ersten Jahr Eures Zusammenlebens würde das Einkommen des Freundes nicht angerechnet werden.

Danach (Bedarfsgemeinschaft) würde der Verdienst den "ALGII-Regelsatz" vermutlich überschreiten, Du würdest evt. nichts mehr bekommen und Dein Partner müsste Dich "versorgen".

Eventuell müsste er dann auch Deine Krankenversicherungsbeiträge zahlen, falls Du nicht bei Deinen Eltern familienversichert bist.

Leandra1506  19.11.2010, 11:33

Das "Probejahr".... aber wenn Kinder mit im Spiel sind gilt das auch wieder nicht, wobei ich der Meinung bin wenn Kinder mit ins Spiel kommen muss man doch noch besser schauen ob es "klappt" das zusammenleben.

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Egoline  19.11.2010, 11:45
@Leandra1506

Welche Kinder??? Habe nicht "rauslesen" können, dass die Fragestellerin Kinder hat...

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Leandra1506  19.11.2010, 11:51
@Egoline

das habe ich auch nicht geschrieben.. ich schrieb ABER WENN KINDER.....

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du schreibst "um unsere Kleine abzusichern"... das heißt ihr habt ein gemeinsames kind?! dann werdet ihr ab dem ersten tag als bdarfsgemeinschaft berechnet. ob ihr weiterhin einen anspruch auf aufstockende leistungen habt, hängt davon ab ob ihr mit eurem anrechenfähigen einkommen euren bedarf voll decken könnt. evtl. kommen auch wohngeld und kiz in frage, wenn ihr damit euren bedarf decken könnt.

Ein nicht unerheblicher Teil seines Lohnes wird mit auf Dein ALG2 angerechnet - da wird dann nichts übrig bleiben. Es kann theoretisch sgar sein, dass er für Deine Krankenversicherung aufkommen muss.

Allerdings kannst Du das unter "Hartz IV" auch auf den offiziellen Seiten der Behörden und entsprecehenden Foren recherchieren, wie hoch die Sätze sind, wie sein Verdienst angerechnet wird etc.

Als Bedarfsgemeinschaft geltet ihr erst, wenn ihr ein Jahr zusammen wohnt. Bis dahin bleibt bei dir alles beim Alten, mit dem Unterschied, dass die neuen Kosten nicht über den alten liegen dürfen.

Miete wohl kaum, eventuell einen kleinen Betrag zum Lebensunterhalt. Kürzungen wird es auf jeden Fall geben. Aber frag doch einfach mal beim Amt nach, wie es wäre wenn Du mit jemandem zusammen ziehen würdest...ohne gleich zu sagen es wäre Dein Freund...halt wie ne´WG dann bekommst Du die genauen Informationen.