Vielleicht haste ja Glück und der Chef zahlt den ersten Lohn "zufällig" so das er erst am 01.04 auf dem Konto ist . Dann kannste die Leistung für den März komplett behalten. Und wenn der letzte Lohn am 30.06 auf dem Konto ist bekommste für den Juli wieder die volle Leistung.
Da dir der Grundfreibetrag bereits bei dem selbstständigen Nebenjob gewährt wird bleiben dir von den 600 € 20% = 120 €.
Also du hast dann 120 € mehr als jetzt.
Du bist unter 25 also bildest du mit deinen Eltern eine BG.
Schwester 1 kann zur BG gehören... könnte aber aufgrund des eigenen Einkommens aus der BG raus fallen. Das ist immer dann der Fall wenn das eigene anrechenfähige Einkommen (Netto minus Freibetrag) ihren eigenen Bedarf (Regelsatz plus kopfanteilige Kosten der Unterkunft und Heizung) übersteigt. Aber egal ob sie zur BG gehört oder nicht das Einkommen eines Kindes (ausser Kindergeld) darf nie als Einkommen auf die Eltern und schon gar nicht die Geschwister übertragen werden.
Schwester 2 fällt aufgrund des alters (ab 25) aus der BG raus
Schau mal nach ob bei allen Kindern das Kindergeld komplett angerechnet wird. Falls bei einem das Einkommen den Bedarf übersteigt wird der übersteigende Teil des Kindergeldes auf dich als Einkommen übertragen.
Wenn du den Wiederspruch abgibst kannst du ja gleich die verlangten Unterlagen beilegen.
Am besten schickst du ab heute alles per Einschreiben zum Jobcenter oder lässt dir den Empfang vom Mitarbeiter quittieren wenn du etwas persönlich abgibst.
Hierfür reicht ein handgeschriebener Zettel. zb. Hiermit bestätige ich heute folgende Unterlagen von Herrn xy erhalten zu haben: Wiederspruch, Kontoauszüge der letzten ... Monate, Mietaufschlüsselung.
Datum Unterschrift/Stempel
Wohngeld und ALG 2 sind einander vorrangig. D.h. es ist ich immer die Stelle zuständig deren Leistung höher ist. Wählen kann man da nicht wirklich.
Nein dein Einkommen wird erst in dem Monat angerechnet in dem es auf dein Konto eingeht. Also für März steht dir noch die volle Leistung zu.
Hast du das dem Jobcenter genau so mittgeteilt???
Wenn nicht solltest du evtl. nochmal drüber nachdenken ob es sich dabei nicht um ein zinsfreies Darlehn deiner Eltern handelte. Evtl liegt ja noch irgendwo eine schriftliche Rückzahlungsvereinbarung in deinem Schrank vergraben. ;-)
Natürlich besteht ein Anspruch auf ALG 1 wenn du in den letzten 24 Monaten 12 Monte versicherungspflichtig beschäftigt warst.
Jeder hat das Recht seinen Arbeitsplatz frei zu wählen. Das du Krank wirst und den neuen Job gleich wieder verlierst konntest du ja auch nicht wissen.
Sollte das Arbeitsamt ne Sperre verhängen solltest du dich von einem Anwalt beraten lassen.
Du kannst so viel verdienen wie du willst, ihr dürft jedoch nicht vergessen das dem Jobcenter zu melden. Ob deine Mutter für dich dadurch weniger Geld vom Jobcenter bekommt hängt davon ab wieviel Gesamteinkommen du hast und wie hoch dein Gesamtbedarf (Regelsatz plus Mietanteil) ist.
Das ganze ist etwas kompliziert:
Grundsätzlich gelten für dich die nomalen Freibeträge d.H. 100 € Grundfreibetrag plus 20% bzw. 10% vom übersteigenden Brutto.
Da du als Kind in der BG deiner Mutter gegenüber nicht unterhaltspflichtig bist kann es auch sein das sich nichts ändert. Das kommt immer darauf an ob du vor deinem Nebenjob deinen eigenen Bedarf aus eigenem Einkommen zb Unterhalt, Wohngeld usw. (ohne Kindergeld) decken konntest.
Ist das nicht der Fall kann das Jobcenter dein Einkommen abzüglich Freibeträge nur auf deinen Bedarf anrechnen. Einzige Ausnahme ist das Kindergeld.
Also um deine Frage nochmal zu beantworten: Du kannst so viel verdienen wie du willst, im schlimmsten Fall bekommst du selbst keine Leistungen mehr vom Jobcenter. Die Leistungsanspruch deiner Mutter bleibt bestehen.
Sollte deine Mutter selbst einen Nebenjob annehmen gelten für sie ebenso die oben genannten Freibeträge.
ja du darfst dein Geld behalten. es wird aber zum teil auf die hartz4 Leistung angerechnet so das du etwas weniger vom jobcenter bekommst. die ersten 100 euro bleiben komplett anrechenfrei vom rest werden 80% angerechnet.
Nein muss sie nicht wenn sie das nicht möchte ( sofern du über 25 bist). Das jobcenter stellt hier eine unterhaltsvermutung an.dieser kannst du widerlegen in dem du dem Jobcenter gegenüber wahrheitsgemäß schriftlich erklärst das deine Mutter dich weder ihn Form von sach- noch Geldleistungen unterstützt.
Das Einkommen deiner Mutter geht das Jobcenter nichts an. Die Miete wird natürlich durch 2 geteilt. Entsprechend bekokmmst du auch nur noch 50% der Miete vom Jobcenter ausgezahlt.
Ich würde ein Schreiben aufsetzen in dem ich erkläre das ich nicht von der Firma xy eingestellt worden bin. Dieses würde ich dann Kopieren, das Original persönlich im Jobcenter abgeben und mir den Empfang auf der Kopie Quittieren lassen. So hätte ich einen Nachweis das ich alles entsprechend mitgeteilt habe.
Immer langsam. Dein Mann ist gerade vor einer Woche erst ausgezogen überfordere ihn nicht gleich. Es ist für ihn eine vollkommen neue Situation und da muss er auch erst mal für sich sein Leben komplett neu ordnen. Lass ihm die Zeit die er braucht. Es bringt absolut nichts ihn zu "zwingen" die Kinder mehr zu nehmen als er das möchte. Das ist auch für die Kinder nicht schön.
Ein Versuch ist es wert. Geh einfach zum Jobcenter und stelle einen Antrag. dafür brauchste erstmal keinen Termin. Wenn der Leistungsanspruch dort geringer wäre, bleibste beim Wohngeld.
Das wird evtl. nichts. Hatte einen ähnlichen Fall im Bekanntenkreis. Die Mutter war 16 und der Vater bei der Geburt 19. Die beiden hatten es auch so geplant das der Vater das alleinige Sorgerecht bekommt. Da aber das Jugendamt die Vormundschaft für das Kind hatte Entschied das Jugendamt natürlich auch hierrüber. Warte die Zeit ab und sehe das Jugendamt als Hilfe. Es ist nicht leicht in so jungen Jahren bereits alle Entscheidungen für ein so kleines Wesen zu treffen und da solltest du dankbar sein das du jemanden mit Erfahrung an deiner Seite hast. Bedenke das die Entscheidungen die jetzt für das Kind getroffen werden sein ganzes Leben beeinflussen können.
du kannst zwar nachfragen. das schadet ja nie aber grosse Hoffnungen solltest du dir nicht machen. bei mir gab es schwerwiegendere gründe (habe als alleinerziehende keine Arbeitsstelle gefunden die mit der kinderbetreuung vereinbar war - Gastronomie) die antwort lautete: wenn sie mit der ausbildungsvergütung auskommen können sie das machen, von uns gibt's aber keinerlei Unterstützung.
Du arbeitest für dich, nicht für deine Mutter!!! Dein Einkommen (ausser Kindergeld, denn das steht den Eltern zu) darf nicht auf den Bedarf der Mutter angerechnet werden. Es nimmt dir also keiner was weg wenn du was Verdienst, sondern du kommst lediglich selbst für deinen eigenen Lebensunterhalt auf. Deswegen bekommt deine Mutter weniger Geld für dich was du dann aus deinem Einkommen ausgleichen musst.
Da du sagst Ferienjob. Hier gibt es eine Ausnahmeregelung. Du darfst in max. 4 Wochen/ Jahr ínnerhalb der Schulferien bis zu 1200 € anrechenfrei verdienen.
Ich kann deine Freundin sehr gut verstehen. Sie kennt sie nicht und deswegen möchte sie das Kind nicht mit ihr alleine lassen. Aber meiner Meinung nach wäre die bessere Lösung kein Verbot sondern ein kennenlernen der Freundin. Ladet doch beide mal zum Kaffee ein oder macht alle zusammen mit der kleinen einen Ausflug. Vergesst nicht: Es geht um das Kind!!!!!!!!!!!
Warum sollten sie dir kein Geld geben wenn du noch da bist? Das geht schon klar. Du kannst auch ganz offiziell einen Antrag für den Umzug stellen. Gründe genug hast du ja.Da sollte es keine Probleme geben.
Am besten geht dein Freund mal zum Jugendamt. Die bieten eine kostenlose Beratung an und versuchen zwischen den Eltern zu vermitteln. Dort wird ihr auch erklärt das sie nicht einfach machen kann was sie will und welche Folgen es haben kann wenn sie sich so verhält. Ist zwar alles nicht Rechtsverbindlich ist aber ein versuch wert das ganze ohne Anwalt und Gericht zu klären. Sollte es nichts bringen kann er ja immer noch den Gerichtlichen weg wählen und kann so auch noch nachweisen das er es versucht hat.