Vielleicht haste ja Glück und der Chef zahlt den ersten Lohn  "zufällig" so das er erst am 01.04 auf dem Konto ist . Dann kannste  die Leistung für den März komplett behalten. Und wenn der letzte Lohn am 30.06 auf dem Konto ist bekommste für den Juli wieder die volle Leistung.

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Da dir der Grundfreibetrag bereits bei dem selbstständigen Nebenjob gewährt wird bleiben dir von den 600 € 20% = 120 €.

Also du hast dann 120 € mehr als jetzt.

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Du bist unter 25 also bildest du mit deinen Eltern eine BG.

Schwester 1 kann zur BG gehören... könnte aber aufgrund des eigenen Einkommens aus der BG raus fallen. Das ist immer dann der Fall wenn das eigene anrechenfähige Einkommen (Netto minus Freibetrag) ihren eigenen Bedarf (Regelsatz plus kopfanteilige Kosten der Unterkunft und Heizung) übersteigt. Aber egal ob sie zur BG gehört oder nicht das Einkommen eines Kindes (ausser Kindergeld) darf nie als Einkommen auf die Eltern und schon gar nicht die Geschwister übertragen werden. 

Schwester 2 fällt aufgrund des alters (ab 25) aus der BG raus

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Schau mal nach ob bei allen Kindern das Kindergeld komplett angerechnet wird. Falls bei einem das Einkommen den Bedarf übersteigt wird der übersteigende Teil des Kindergeldes auf dich als Einkommen übertragen.

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Werde ich vom Jobcenter betrogen?

Hallo Community, da es ein wahrscheinlich sehr individueller fall ist hab ich mir gedacht es zu teilen.

Also kurze Zusammenfassung; Bin 23 Jahre alt, Männlich, und habe im September 2015 mein Informatik Studium abgebrochen.

Habe dann im November ein Antrag auf ALG2 gestellt. Den Hauptantrag und habe ich dann am 26. November abgegeben. Zusätzliche Formulare wie Kosten der Unterkunft und Einkommenserklärung habe ich ungefähr ende Dezember abgegeben. Im Januar hab ich noch ein paar unterlagen eingereicht die von mir schon mehrmals verlangt worden (Kontoauszüge, Mietaufschlüsselung).

Gestern war ich beim Jobcenter und die meinten dass mein Antrag abgebrochen ist weil ich diese unterlagen (Kontoauszüge und Mietaufschlüsselug) nicht nachgereicht habe. Ich meinte natürlich dass ich das gemacht habe und darauf hat die Sachbearbeiterin mich gefragt in welchem Postfach ich das rein getan habe. Meinte ich der im Warteraum. Meinte sie hättest du die unterlagen lieber oben im Briefkasten rein geschmissen der ist sicherer, da im Warteraum kommt ja jeder ran. (Was ist dass denn bitte für eine Aussage?) Danach hat sie mir gesagt dass ich ein Widerspruch einreichen kann.

Aber wie kann man die da noch vertrauen? Was ist wenn die sagen ich habe kein Widerspruch geschrieben und die dass selber ins müll werfen? Wie soll ich handeln. Habe ab heute 4 Wochen Frist um zu widersprechen. Soll ich das jetzt gleich machen oder soll ich mich vorher an einem Anwalt wenden?

Ich habe mich noch nie so schlecht gefühlt. Als ob das ganze System sich gegen mich wenden würde. Als ich danach noch ein Lebensmittelgutschein wollte wurde dass mir verweigert weil mein Antrag abgebrochen wurde. Habe seit gestern noch nichts gegessen. Und von Familie, Kumpels etc. möchte ich auch kein Geld mehr verlangen.

Was ist das denn für eine Situation. Dafür müsste ich das Jobcenter verklagen. Das ist sehr unwürdig wie die einem behandeln.

MfG

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Wenn du den Wiederspruch abgibst kannst du ja gleich die verlangten Unterlagen beilegen.

Am besten schickst du ab heute alles per Einschreiben zum Jobcenter oder lässt dir den Empfang vom Mitarbeiter quittieren wenn du etwas persönlich abgibst.

Hierfür reicht ein handgeschriebener Zettel. zb. Hiermit bestätige ich heute folgende Unterlagen von Herrn xy erhalten zu haben: Wiederspruch, Kontoauszüge der letzten ... Monate, Mietaufschlüsselung.
Datum          Unterschrift/Stempel

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Wohngeld und ALG 2 sind einander vorrangig. D.h. es ist ich immer die Stelle zuständig deren Leistung höher ist. Wählen kann man da nicht wirklich.

Nein dein Einkommen wird erst in dem Monat angerechnet in dem es auf dein Konto eingeht. Also für März steht dir noch die volle Leistung zu.

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Hast du das dem Jobcenter genau so mittgeteilt???

Wenn nicht solltest du evtl. nochmal drüber nachdenken ob es sich dabei nicht um ein zinsfreies Darlehn deiner Eltern handelte. Evtl liegt ja noch irgendwo eine schriftliche Rückzahlungsvereinbarung in deinem Schrank vergraben. ;-)

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Natürlich besteht ein Anspruch auf ALG 1 wenn du in den letzten 24 Monaten 12 Monte versicherungspflichtig beschäftigt warst.

Jeder hat das Recht seinen Arbeitsplatz frei zu wählen. Das du Krank wirst und den neuen Job gleich wieder verlierst konntest du ja auch nicht wissen.

Sollte das Arbeitsamt ne Sperre verhängen solltest du dich von einem Anwalt beraten lassen.

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Du kannst so viel verdienen wie du willst, ihr dürft jedoch nicht vergessen das dem Jobcenter zu melden. Ob deine Mutter für dich dadurch weniger Geld vom Jobcenter bekommt hängt davon ab wieviel Gesamteinkommen du hast und wie hoch dein Gesamtbedarf (Regelsatz plus Mietanteil) ist.

Das ganze ist etwas kompliziert:

Grundsätzlich gelten für dich die nomalen Freibeträge d.H. 100 € Grundfreibetrag plus 20% bzw. 10% vom übersteigenden Brutto.

Da du als Kind in der BG deiner Mutter gegenüber nicht unterhaltspflichtig bist kann es auch sein das sich nichts ändert. Das kommt immer darauf an ob du vor deinem Nebenjob deinen eigenen Bedarf aus eigenem Einkommen zb Unterhalt, Wohngeld usw. (ohne Kindergeld) decken konntest.

Ist das nicht der Fall kann das Jobcenter dein Einkommen abzüglich Freibeträge nur auf deinen Bedarf anrechnen. Einzige Ausnahme ist das Kindergeld.

Also um deine Frage nochmal zu beantworten: Du kannst so viel verdienen wie du willst, im schlimmsten Fall bekommst du selbst keine Leistungen mehr vom Jobcenter. Die Leistungsanspruch deiner Mutter bleibt bestehen.

Sollte deine Mutter selbst einen Nebenjob annehmen gelten für sie ebenso die oben genannten Freibeträge.

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Nein muss sie nicht wenn sie das nicht möchte ( sofern du über 25 bist). Das jobcenter stellt hier eine unterhaltsvermutung an.dieser kannst du widerlegen in dem du dem Jobcenter gegenüber wahrheitsgemäß schriftlich erklärst das deine Mutter dich weder ihn Form von sach- noch Geldleistungen unterstützt.

Das Einkommen deiner Mutter geht das Jobcenter nichts an. Die Miete wird natürlich durch 2 geteilt. Entsprechend bekokmmst du auch nur noch 50% der Miete vom Jobcenter ausgezahlt.

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Ich würde ein Schreiben aufsetzen in dem ich erkläre das ich nicht von der Firma xy eingestellt worden bin. Dieses würde ich dann Kopieren, das Original persönlich im Jobcenter abgeben und mir den Empfang auf der Kopie Quittieren lassen. So hätte ich einen Nachweis das ich alles entsprechend mitgeteilt habe.

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Immer langsam. Dein Mann ist gerade vor einer Woche erst ausgezogen überfordere ihn nicht gleich. Es ist für ihn eine vollkommen neue Situation und da muss er auch erst mal für sich sein Leben komplett neu ordnen. Lass ihm die Zeit die er braucht. Es bringt absolut nichts ihn zu "zwingen" die Kinder mehr zu nehmen als er das möchte. Das ist auch für die Kinder nicht schön.

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Ein Versuch ist es wert. Geh einfach zum Jobcenter und stelle einen Antrag. dafür brauchste erstmal keinen Termin. Wenn der Leistungsanspruch dort geringer wäre, bleibste beim Wohngeld.

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Das wird evtl. nichts. Hatte einen ähnlichen Fall im Bekanntenkreis. Die Mutter war 16 und der Vater bei der Geburt 19. Die beiden hatten es auch so geplant das der Vater das alleinige Sorgerecht bekommt. Da aber das Jugendamt die Vormundschaft für das Kind hatte Entschied das Jugendamt natürlich auch hierrüber. Warte die Zeit ab und sehe das Jugendamt als Hilfe. Es ist nicht leicht in so jungen Jahren bereits alle Entscheidungen für ein so kleines Wesen zu treffen und da solltest du dankbar sein das du jemanden mit Erfahrung an deiner Seite hast. Bedenke das die Entscheidungen die jetzt für das Kind getroffen werden sein ganzes Leben beeinflussen können.

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Berufswechsel mit 32 zum Verkäufer - Umschulung / zweite Ausbildung?

Hallo, ich bin momentan beruflich in einer verzwickten Situation, und brauche diesmal euren Rat. Ich bin 32 und gelernter Bürokaufmann, seit 5 Monaten nun arbeitssuchend. Nun habe ich gemerkt, dass ich mich beruflich neu orientieren möchte, zum einen deshalb weil ich in den letzten 7 Jahren finanziell im Beruf des Bürokaufmanns meist nie über 1800,- Euro brutto kam (bei 39-Stunden-Woche), und das trotz eines fast schon streberhaften Notendurchschnitts von 1,6 damals in der Schule ... zum anderen habe ich gemerkt, dass mir die Arbeit am PC nicht mehr so viel Freude bereitet.

Seit 5 Monaten bin ich nun arbeitssuchend und möchte gerne in einen Beruf wechseln, wo man viel mit Menschen zu tun hat, so die Richtung Verkäufer, Kundenberater oder so ... allerdings habe ich gehört, dass die auch nicht wirklich mehr (eher weniger) als die Bürokaufleute verdienen, vor allem wenn man diesen Beruf des Verkäufers bzw. Kaufmanns im Einzelhandel nicht erlernt hat. Ich habe gehört/gelesen, dass ein ungelernter Verkäufer so um die 10,50 Euro/Stunde verdient, ein gelernter dagegen so im die 13,- Euro/Stunde. Die 13,- Euro würden mir schon reichen, zumal mir der Beruf ganz gut gefallen würde ... die 10,50 Euro dagegen sind mir auf Dauer zu wenig.

Wenn ich als ungelernte Kraft in einen Supermarkt anfange, bleibe ich da ewig bei dem Verdienst eines Ungelernten oder bekomme ich nach 2-3 Jahren genauso viel wie eine gelernte Fachkraft. Inwieweit würde eine zweite Ausbildung für eben diesen Beruf dann Sinn machen, und würde ich eine Umschulung vom Arbeitsamt bezahlt kriegen, wenn ich in meinem erlernten Beruf zwar Jobs bei diversen Leiharbeiter-Firmen bekommen würde, darauf aber keine Lust mehr habe – ich denke mal, da würde ich wahrscheinlich keine finanzielle Unterstützung vom Amt bekommen, oder? Ich müsste dann wohl eine zweite Berufsausbildung im dualen System machen, wo ich zwar eine geringe Vergütung bekäme, aber eben keine Schulgebühren bezahlen müsste. Wie ist das aber, wenn ich dann im ersten Ausbildungsjahr nur 400,- Euro verdienen sollte und allein die Miete schon 450,- Euro kostet, bekommt man dann Hilfe vom Jobcenter?

Danke schon mal vorab für eure Hilfe.

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du kannst zwar nachfragen. das schadet ja nie aber grosse Hoffnungen solltest du dir nicht machen. bei mir gab es schwerwiegendere gründe (habe als alleinerziehende keine Arbeitsstelle gefunden die mit der kinderbetreuung vereinbar war - Gastronomie) die antwort lautete: wenn sie mit der ausbildungsvergütung auskommen können sie das machen, von uns gibt's aber keinerlei Unterstützung.

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Du arbeitest für dich, nicht für deine Mutter!!! Dein Einkommen (ausser Kindergeld, denn das steht den Eltern zu) darf nicht auf den Bedarf der Mutter angerechnet werden. Es nimmt dir also keiner was weg wenn du was Verdienst, sondern du kommst lediglich selbst für deinen eigenen Lebensunterhalt auf. Deswegen bekommt deine Mutter weniger Geld für dich was du dann aus deinem Einkommen ausgleichen musst.

Da du sagst Ferienjob. Hier gibt es eine Ausnahmeregelung. Du darfst in max. 4 Wochen/ Jahr ínnerhalb der Schulferien bis zu 1200 € anrechenfrei verdienen.

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Abholung aus der KiTa der Freundin des Kindesvaters verweigern

Hallo,

meine Freundin steht gerade vor einer schwierigen Situation. Der Kindesvater holt aktuell seine Tochter alle 14 Tage von Sa bis So. Er selber hat seit einigen Monaten eine neue Lebenspartnerin.

Da er demnächst weit weg zieht und er angeblich Freitags immer lange arbeiten muss soll seine Freundin das Kind aus der KiTa abholen. Meine Freundin hat ihm darauf hin gesagt das sie das nicht möchte, weil sie die Freundin des Kindesvaters nicht kennt. Sie haben sich bisher nur paar mal gesehen zwischen Tür und Angel. Auch ihre Tochter hat vorhin gesagt das sie von der Freundin des Vaters nicht abgeholt werden möchte und lieber vom Papa selber. Die kleine muss sowas schon bereits vorhin im Auto gesagt haben und der Kindesvater hat wohl in der Art darauf geantwortet das, wenn sie von seiner Freundin nicht abgeholt wird, sie ihren Papa dann nicht mehr sehen kann.

Meine Freundin hat ihm dies vorhin bei der Übergabe nochmal deutlich gemacht das er sich selber um sein Kind kümmern soll. Die Antwort darauf kamt prompt das er das dann wohl auf "anderem" Wege klärt. Ich selber kann da meine Freundin sehr gut verstehen das sie so ihr Kind einer "fremden" Person aushändigt. Der Kindesvater kümmert sich soweit nicht innerhalb der Zeit um seine Tochter. Da herrscht toten Stille. Keine Anrufe - gar nichts vom Papa. Was ich selber sehr traurig finde.

Kann sie als Mutter dem Kindesvater das Recht verweigern das sie ihr Kind der Freundin des Kindesvaters aushändigt?

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Ich kann deine Freundin sehr gut verstehen. Sie kennt sie nicht und deswegen möchte sie das Kind nicht mit ihr alleine lassen. Aber meiner Meinung nach wäre die bessere Lösung kein Verbot sondern ein kennenlernen der Freundin. Ladet doch beide mal zum Kaffee ein oder macht alle zusammen mit der kleinen einen Ausflug. Vergesst nicht: Es geht um das Kind!!!!!!!!!!!

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Warum sollten sie dir kein Geld geben wenn du noch da bist? Das geht schon klar. Du kannst auch ganz offiziell einen Antrag für den Umzug stellen. Gründe genug hast du ja.Da sollte es keine Probleme geben.

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Am besten geht dein Freund mal zum Jugendamt. Die bieten eine kostenlose Beratung an und versuchen zwischen den Eltern zu vermitteln. Dort wird ihr auch erklärt das sie nicht einfach machen kann was sie will und welche Folgen es haben kann wenn sie sich so verhält. Ist zwar alles nicht Rechtsverbindlich ist aber ein versuch wert das ganze ohne Anwalt und Gericht zu klären. Sollte es nichts bringen kann er ja immer noch den Gerichtlichen weg wählen und kann so auch noch nachweisen das er es versucht hat.

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