Bachelor/Master Übergang Exmatrikuliert?

1 Antwort

Das sollte eigentlich kein Problem sein.

Normalerweise funktioniert sowas ja über eine bedingte Zulassung. Wenn diese Bedingung (Abschluss des Bachelors) nicht erfüllt wird, wird im Prinzip also nur deine Zulassung widerrufen. Das ist aber keine Zwangsexmatrikukation; du warst in dem Sinne ja nie immatrikuliert.

Im Zweifel aber das zuständige Studienbüro kontaktieren, dann hast du Planungssicherheit:)