Kann die ARGE Leistungen aufgrund einer Alkoholabhängigkeit streichen?
Also, es geht um einen Bekannten. Der ist leider alkabhängig, hat jetzt schon `einen Termin bei der Suchtberatung und hofft das er nochmal eine Therapie (er hatte schon mal eine über 12 Wochen) über die Rentenversicherung genehmigt bekommt. Aufgrund seiner Krankheit hat er schon einige Stellen in den Sand gesetzt und bewirbt sich auch nicht, weil er einfach nicht stabil genug ist um einen Job länger als 2 Wochen durchzuziehen. Also eine neue Arbeit zum jetzigen Zeitpunkt würde wirklich keinen Sinn machen. Jetzt meine Frage: Er bezieht Harzt 4 und bekommt seine Wohnung bezahlt. Kann die ARGE diese Leistungen streichen? Ich meine, er kann ja nicht auf der Straße leben und bemüht sich auch das Problem in den Griff zu kriegen. Danke für ernstgemeinte Antworten!
4 Antworten
Solange er jeden Therapie mitmacht und nicht abbricht,streichen die,die leistungen nicht.Aber er muss auch seinen Willen zeigen und eventuell mal länger in einer Massnahme bleiben,wenn es sein muss auch stationär
Wegen der Abhängigkeit selbst darf keine Sanktion erfolgen; gestrichen werden darf die Leistung nur, wenn er voll erwerbsgemindert ist, also erwerbsunfähig und wenn dieses offiziell attestiert ist; in dem Fall würde das Sozialamt Träger der Leistung nach SGB XII.
Möglich wäre u.U. eine Sanktion, wenn er sich weigert, eine in einer Eingliederungsvereinbarung vorgesehene Therapie zu machen. Aber das ist letztlich ein relativ heißes Eisen, an das ein SB kaum rangeht.
er sollte der arge von seinen problemen erzählen. dann kommt er zu einer anderen stelle, die für solche leute zuständig ist. sie können aber darauf bestehen, daß er eine langzeittherapie macht. die dauert teilweise 6 monate. sollte er nicht genügend mitwirken seine arbeitsfähigkeit wieder herzustellen, kann man ihm das geld streichen.
Er kann sich krank schreiben lassen, da er eine Suchterkrankung hat, dann kann die ARGE nichts unternehmen
Hausarzt oder Psychiater, die ARGE muss nicht wissen, was er hat, aber eine Krankmeldung genügt, dass er nicht vermittelt werden kann, oder dass sie ihm Leistungen streichen
Danke für den Rat, hat wirklich weiter geholfen!
Von wem krank schreiben lassen? Hausarzt?