Als Azubi in einer Bedarfsgemeinschaft fast das ganze Geld weg?
Hallo Liebe User,
ich fange meine Ausbildung in den Nächsten Tagen an und verdiene, dann mein Eigenes Geld meine Eltern haben ein schreiben von der ARGE bekommen wie das mit dem Geld aussieht. Ich muss wie es aussieht fast mein ganzes Geld abdrücken und das übrige Geld was bleibt wird unter meinen Eltern und Geschwistern die in der BG wohnen aufgeteilt. Ich verstehe nicht genau wieso ich den Betrag von über 150€ nicht Bahlten darf sondern aufgeteilt wird und dann meine Eltern weniger Leistung bekommen (Meine ehemalige Leistung muss ich ja selber zahlen). Da steht drinnen das jeder 25% von den 150€ bekommt also bekommen jetzt auch meine Eltern und Geschwister weniger Leistung, weil ich durch meine Ausbildung Geld verdiene. Kann mir das einer erklären und kann ich das Geld irgendwie bekommen so das es mir zu verfügung steht?
5 Antworten
Du Must deinen Mietanteil selber von deinem azzubi Lohn zahlen wen du zb dann noch 300e übrig hast kannst du davon ausgehe das du dich damit selber versorgen musst also in so einem Fall wärst du aus der Bedarfsgemeinschaft raus aber lese das mal bitte selber im -sozialgesetzbuch nach den es hat sich einiges geändert zu früher da war der azub automatisch raus und musste nur den mietanteil zahlen.
Es kann aber sein das du kostgeld an deine Eltern abgeben sollst wen sie dich versorgen!
Du musst dein restliches Geld nicht an deine Geschwister abgeben!
Lese mal selber den Brief den es ist seltsam das alle 25% von deinem Geld bekommen sollen den das ist so nicht machbar den du bist azzubie und da Hast du auch kosten die du zahlen musst !Wen die sich auf einen Artikel Beziehen schaue im Sozialgesetzbuch nach 5-10 davor und dahinter findet man die besten Wiederspruchs gründe.
Wen das Amt darauf weiterhin besteht stelle dem Amt deine kosten in Rechnung zb Monatsticket Schulbücher Schulmaterialien Kopie kostzen von der berufschule usw!
logischer wäre es wen deinen Eltern mitgeteilt worden wäre das sie 25% weniger bekommen da du deine eigenen kosten tragen musst!
Zb in einer Ausbildung bekommst du zb 650€ brutto davon gehen zb für Versicherungen 150-250 e weg
Dan hast du noch ca 400€ netto davon musst du deinen Mietanteil selber tragen zb die Wohnung kostet 600 und ihr seid zu 5ten an Wäre dein Mietanteil 120€ dAn zb noch 150 kostgeld an deine Eltern (freiwillig) dan Hättest du immer noch 130€ für dich wovon leider die kostender Ausbildung noch abgehen werden!
wenn du bedarfsdeckend verdienst (regelsatz deiner altersklasse und dein mietanteiL) bist du nicht mehr teil der bg. wenn du über bedarf verdienst, wird der betrag deinen eltern vom kindergeld abgezogen.
zahlen musst du zu hause deinen anteil miete, strom, lebensmittel.
Dein Geld wird für dich in der Bedarfsgemeinschaft benötigt. Du bezahlst für Miete, NK und Essen.
Die 160€ musst nicht auch noch abgeben den du hast deine kosten dann ja schon gedeckt!
gehe in den --wiederspruch wen das Amt das so verlangt hat oder Kann es sein das das nur deine Eltern wollen?Außerdem würde dich auch das Amt anschreiben!
Ich habe die Papiere so vor mir liegen und von dem Amt habe ich nichts bekommen, ich habe das Natürlich alles Gründlich nachgeschaut und mit dem Letzten Jahr verglichen und dann waren die 160€ Dieferenz auch da. Ich werde da mal die Tage anrufen oder warten bis es soweit ist
Es ist vollkommen normal, dass man von seinem Arbeitslohn (Azubivergütung) wenigstens zum Teil leben muss.
Wieso soll der Staat deinen Eltern weiter Geld für dich zahlen, wenn du das auch selbst kannst.
Du kannst natürlich auch deine Hartz IV Karriere forcieren.
Die frage ist doch eher wieso ich 160€ an Eltern und Geschwister zahlen muss bzw 160€ von derens unterhalt bezahlen muss ich für mich nicht zu verstehen
Das stimmt ja einfach nicht.
Nur dein EIGENER Anteil an der BG (natürlich incl. deines Mietanteils), wird angerechnet.
Was soll ich dagegen machen? es steht so Schwarz auf weiß auf den Papieren drauf
Dann lege gegen diesen Teil des Bescheides Widerspruch ein.
Du bist weder deinen Geschwistern, noch deinen Eltern zum Unterhalt verpflichtet. Dein eigenes Einkommen liegt weit unter dem Selbstbehalt.
Also jeder H4 darf 100 Euro ohne Abzug hinzu verdienen, zahle deiner Mutter einfach formell und deinem Vater formell etwas. Fürs Wäschwaschen und Butterbrot schmieren. Und keine Leistung wird gestrichen.....
Das ist aber nur die Reglung bei Teilzeitarbeit und nicht in der Ausbildung da darf man auch mehr behalten solange man sich davon versorgen kann! Ein azubi bekommt keine Leistung vom Amt wen er eine Vergütung bekommt!
Ja klar das sind 440€ ich soll aber zusätzlich weitere 160€ Abgeben was ich nicht verstehe