Als Azubi in einer Bedarfsgemeinschaft fast das ganze Geld weg?

5 Antworten

Du Must deinen Mietanteil selber  von deinem  azzubi Lohn zahlen wen du zb dann noch 300e übrig hast kannst du davon ausgehe das du  dich damit selber versorgen musst also in so einem Fall wärst du aus der Bedarfsgemeinschaft raus  aber lese das mal  bitte selber im -sozialgesetzbuch nach den es hat sich einiges   geändert zu früher da war der azub   automatisch raus  und musste nur den mietanteil zahlen.

Es kann  aber sein das du  kostgeld an deine Eltern abgeben sollst wen sie dich versorgen!

Du musst dein  restliches Geld nicht an deine Geschwister abgeben!

Lese mal selber den  Brief  den es ist seltsam das alle  25% von deinem Geld bekommen sollen den das ist so nicht machbar den du bist azzubie und da Hast du auch kosten die du  zahlen musst !Wen die sich auf einen Artikel Beziehen schaue im  Sozialgesetzbuch nach 5-10 davor und dahinter findet man   die besten Wiederspruchs gründe.

Wen das Amt darauf weiterhin besteht  stelle dem Amt deine  kosten in Rechnung zb   Monatsticket Schulbücher Schulmaterialien Kopie kostzen  von der berufschule usw!

logischer wäre es wen deinen Eltern mitgeteilt worden wäre das sie 25% weniger bekommen da du deine eigenen kosten  tragen musst!

Zb in einer Ausbildung bekommst du zb  650€ brutto davon gehen  zb  für Versicherungen 150-250 e   weg

Dan  hast du noch ca 400€ netto davon musst du deinen Mietanteil selber tragen zb    die Wohnung  kostet 600 und ihr seid  zu 5ten an Wäre dein  Mietanteil 120€ dAn zb noch  150 kostgeld an deine Eltern (freiwillig) dan Hättest du immer noch 130€ für dich   wovon leider die kostender Ausbildung noch abgehen werden!

wenn du bedarfsdeckend verdienst (regelsatz deiner altersklasse und dein mietanteiL) bist du nicht mehr teil der bg. wenn du über bedarf verdienst, wird der betrag deinen eltern vom kindergeld abgezogen.

zahlen musst du zu hause deinen anteil miete, strom, lebensmittel.

Dein Geld wird für dich in der Bedarfsgemeinschaft benötigt. Du bezahlst für Miete, NK und Essen.

Heinz34 
Fragesteller
 27.08.2017, 18:47

Ja klar das sind 440€ ich soll aber zusätzlich weitere 160€ Abgeben was ich nicht verstehe

herakles3000  27.08.2017, 19:03
@Heinz34

Die 160€  musst nicht auch noch abgeben den du hast deine kosten dann  ja schon gedeckt!

gehe in den --wiederspruch wen das Amt das so verlangt hat oder Kann es sein das  das nur deine Eltern wollen?Außerdem würde dich auch das Amt anschreiben!

Heinz34 
Fragesteller
 27.08.2017, 21:12
@herakles3000

Ich habe die Papiere so vor mir liegen und von dem Amt habe ich nichts bekommen, ich habe das Natürlich alles Gründlich nachgeschaut und mit dem Letzten Jahr verglichen und dann waren die 160€ Dieferenz auch da. Ich werde da mal die Tage anrufen oder warten bis es soweit ist

Es ist vollkommen normal, dass man von seinem Arbeitslohn (Azubivergütung) wenigstens zum Teil leben muss.

Wieso soll der Staat deinen Eltern weiter Geld für dich zahlen, wenn du das auch selbst kannst.

Du kannst natürlich auch deine Hartz IV Karriere forcieren.

Heinz34 
Fragesteller
 27.08.2017, 20:00

Die frage ist doch eher wieso ich 160€ an Eltern und Geschwister zahlen muss bzw 160€ von derens unterhalt bezahlen muss ich für mich nicht zu verstehen

DerHans  27.08.2017, 20:04
@Heinz34

Das stimmt ja einfach nicht

Nur dein EIGENER Anteil an der BG (natürlich incl. deines Mietanteils), wird angerechnet.

Heinz34 
Fragesteller
 27.08.2017, 21:07
@DerHans

Was soll ich dagegen machen? es steht so Schwarz auf weiß auf den Papieren drauf

DerHans  28.08.2017, 12:15
@Heinz34

Dann lege gegen diesen Teil des Bescheides Widerspruch ein.

Du bist weder deinen Geschwistern, noch deinen Eltern zum Unterhalt verpflichtet. Dein eigenes Einkommen liegt weit unter dem Selbstbehalt.

Also jeder H4 darf 100 Euro ohne Abzug hinzu verdienen, zahle deiner Mutter einfach formell und deinem Vater formell etwas. Fürs Wäschwaschen und Butterbrot schmieren. Und keine Leistung wird gestrichen.....

herakles3000  27.08.2017, 19:00

Das ist aber nur die Reglung bei   Teilzeitarbeit und nicht in der Ausbildung da darf man auch mehr   behalten solange man sich davon  versorgen kann! Ein azubi bekommt keine Leistung vom Amt wen er eine Vergütung bekommt!