Bedarfsgemeinschaft zwischen Mutter und Kind

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dass er im Rahmen einer BG für seine Mutter aufkommen soll, ist sicher ein Missverständnis.

Kinder sind auch im Rahmen der BG ihren Eltern NIEMALS zum Unterhalt verpflichtet. Das heißt, sein Einkommen darf nur und ausschließlich bei ihm angerechnet werden (EINZIGE!!! Ausnahme ist das seinen Bedarf übersteigende Kindergeld). Allenfalls wenn seine Mutter Leistungen nach dem SGB XII bekäme, könnte eine Unterhaltspflicht greifen, wobei er da erhebliche Freibeträge haben würde.

Kann er seinen Bedarf (Regelsatz + kopfanteilige Miete) aus eigenem Einkommen und Vermögen deken, fällt er automatisch aus der BG raus.
Das Jobcenter darf allenfalls eine Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II anstellen, wobei diese Vermutung keinerlei Pflichten begründet.

Die ganze Aufregung kommt also einem Sturm im Wasserglas gleich.

Das, was du schreibst ist recht widersprüchlich. Da wäre ein Anwalt für Sozialrecht gefordert.

In einer Bedarfsgemeinschaft steht man immer für einander ein, solange man zusammen lebt. I

Kindergeld gibt es in Ausbildungen und kurzen Wartezeiten, auch in suchezeiten. das muss alles nachgewiesen werden.

Ich sehe nicht, wo dem Jungen die Zukunft verbaut wird. Er kann immer noch alles machen...

Die Mutter war Rentnerin? Erwerbsminderungsrente? Dies wird meist für 2 Jahre anerkannt und muss dann wieder auf Antrag verlängert werden. Nur wenige Monate ist nicht glaubhaft. Ok, soviel dazu. Wenn er jetzt jobbt bis zum beginn der Ausbildung, fällt er aus ALG II raus. dann würde es allein die Mutter betreffen. Warum zieht er nicht aus? dann bekommt die Mutter alleien ALG II udn er sein eigenes Geld. Mfg

Baerserker 
Fragesteller
 15.04.2013, 21:05

Er zieht nicht aus, weil er noch kein BaföG bekommt und am ende durchs Jobben mit Sicherheit nichts übrig bleiben würde.

ichhierundda  16.04.2013, 10:26
@Baerserker

Ok. Danke. Dann hätte er dadurch dann wieder eine eigenen Anspruch auf ALG II. Mfg

ichhierundda  16.04.2013, 13:07
@ichhierundda

in dem alter bietet sich auch ne wg an

Baerserker 
Fragesteller
 16.04.2013, 13:55
@ichhierundda

Ich hab das wohl mit der Rente falsch verstanden. Der Rentenantrag läuft wohl noch. ALG II wurde wohl aberkannt...

ichhierundda  16.04.2013, 14:36
@Baerserker

Bei laufendem Rentenantrag muss entweder Jobcenter oder Sozialamt bis zum Bescheid weiterzahlen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Mfg

Der voljährige Sohn bildet eine eigene BG wenn er über genügend Einkommen verfügt, das für ihn selbst ausreicht.

Baerserker 
Fragesteller
 15.04.2013, 19:28

Woran wird bemessen, welches Einkommen für ihn selbst ausreicht?

Quote: Mein Freund hat vor ein paar Jahren sein Abitur gemacht und vor einiger Zeit sein verlängetes FSJ abgeleistet. Er beginnt in wenigen Monaten eine schulische Ausbildung (d.h. kein Gehalt).


Dein Freund ist Mitglied der BG, weil er selbst auf Hilfeleistung angewiesen ist ....

siehe auch § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II, d.h. auch das Kindergeld ist eigentlich in der BG als Einkommen zu berücksichtigen (es wird also nicht "gestrichen")

... außer Deine Mutte rkann nachweisen, dass sie da Kindergeld an Dich weiterleitet - z.B. per Dauerauftrag .... Du sollstst dann Deiner Mutter einen entsprechende Bestätigung scheiben

siehe auch hier: http://www.sozialhilfe24.de/forum/hartz-iv-4-alg-ii-2/widerspruch-sohn-nicht-mehr-in-bg-trotzdem-kindergeld-anrechnung-10472.html

so scheint es zu funktionieren ...