Bedarfsgemeinschaft zwischen Mutter und Kind
Hallo Leute,
ich erkundige mich im Interesse eines guten Freundes. Er (22) lebt mit seiner Mutter zusammen, welche aufgrund psychischer Labilität und emotionaler Erschöpfung (unter medikamentöser Behandlung) seit ein paar Jahren HartzIV bezog.
Mein Freund hat vor ein paar Jahren sein Abitur gemacht und vor einiger Zeit sein verlängetes FSJ abgeleistet. Er beginnt in wenigen Monaten eine schulische Ausbildung (d.h. kein Gehalt). Der Vater ist wegen Insolvenz auch nicht unterhaltsfähig und lebt getrennt von der Mutter. Durch (so wie ich es verstanden habe) verschulden der Ämter (also fehlender oder fehlerhafter Kommunikation), wurde das Arbeitslosengeld II mal ab und dann wieder zuerkannt. Die gesetztliche Krankenversicherung wurde kurzzeitig auch noch aberkannt. Währenddessen sollten wieder ärztliche
Bescheinigungen besorgt werden, welche natürlich nicht beschafft werden konnten. Kürzlich wurde der Mutter Arbeitsunfähigkeit anerkannt und sie wurde zur Frührentnerin. Nur wenige Monate später soll sie nun wieder eingegliedert werden. Mein Freund soll nun im Sinne einer Bedarfsgemeinschaft für seine Mutter aufkommen (es wurde sogar die zusätzliche Streichung des Kindergeldes in Betracht gezogen). Solange bezüglich der Ausbildung noch keine BaföG-Berechtigung ausgestellt wird (bis überhaupt Geld kommt vergehen auch so oder so gut und gerne ein paar Monate), kommt auch ein Auszug aus der mütterlichen Wohnung nicht in Betracht. Wohin und wovon auch. Wie viele junge Leute hatte auch er gedacht übergangsweise bis zur Ausbildung zu jobben... das scheint jetzt aber für die Katz zu sein. Immerhin würde ihm das Geld, wie ich es verstanden habe, auf Heller und Pfennig abgezogen werden, um diese Bedarfsgemeinschaft zu finanzieren.
Was kann man da tun? Ich weiß auch keinen Rat (hab überlegt, ob ein Schuldnerberater helfen könnte). Können die in so einem Fall wirklich das Kindergeld streichen? Wie soll jemand für seine Eltern bürgen, der selber nichts hat? Gibts Möglichkeiten eine Bedarfsgemeinschaft zu umgehen? Wie kann der Mutter geholfen werden (sie hat Atteste vorgelegt, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen eingereicht, war auf Kur usw.)? - Es muss doch einen weg geben! Kann ja nicht sein, dass jungen Menschen auf diesem Weg die Zukunft verbaut wird!
6 Antworten
Dass er im Rahmen einer BG für seine Mutter aufkommen soll, ist sicher ein Missverständnis.
Kinder sind auch im Rahmen der BG ihren Eltern NIEMALS zum Unterhalt verpflichtet. Das heißt, sein Einkommen darf nur und ausschließlich bei ihm angerechnet werden (EINZIGE!!! Ausnahme ist das seinen Bedarf übersteigende Kindergeld). Allenfalls wenn seine Mutter Leistungen nach dem SGB XII bekäme, könnte eine Unterhaltspflicht greifen, wobei er da erhebliche Freibeträge haben würde.
Kann er seinen Bedarf (Regelsatz + kopfanteilige Miete) aus eigenem Einkommen und Vermögen deken, fällt er automatisch aus der BG raus.
Das Jobcenter darf allenfalls eine Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II anstellen, wobei diese Vermutung keinerlei Pflichten begründet.
Die ganze Aufregung kommt also einem Sturm im Wasserglas gleich.
Das, was du schreibst ist recht widersprüchlich. Da wäre ein Anwalt für Sozialrecht gefordert.
In einer Bedarfsgemeinschaft steht man immer für einander ein, solange man zusammen lebt. I
Kindergeld gibt es in Ausbildungen und kurzen Wartezeiten, auch in suchezeiten. das muss alles nachgewiesen werden.
Ich sehe nicht, wo dem Jungen die Zukunft verbaut wird. Er kann immer noch alles machen...
Die Mutter war Rentnerin? Erwerbsminderungsrente? Dies wird meist für 2 Jahre anerkannt und muss dann wieder auf Antrag verlängert werden. Nur wenige Monate ist nicht glaubhaft. Ok, soviel dazu. Wenn er jetzt jobbt bis zum beginn der Ausbildung, fällt er aus ALG II raus. dann würde es allein die Mutter betreffen. Warum zieht er nicht aus? dann bekommt die Mutter alleien ALG II udn er sein eigenes Geld. Mfg
Ok. Danke. Dann hätte er dadurch dann wieder eine eigenen Anspruch auf ALG II. Mfg
in dem alter bietet sich auch ne wg an
Ich hab das wohl mit der Rente falsch verstanden. Der Rentenantrag läuft wohl noch. ALG II wurde wohl aberkannt...
Bei laufendem Rentenantrag muss entweder Jobcenter oder Sozialamt bis zum Bescheid weiterzahlen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Mfg
Der voljährige Sohn bildet eine eigene BG wenn er über genügend Einkommen verfügt, das für ihn selbst ausreicht.
Woran wird bemessen, welches Einkommen für ihn selbst ausreicht?
Quote: Mein Freund hat vor ein paar Jahren sein Abitur gemacht und vor einiger Zeit sein verlängetes FSJ abgeleistet. Er beginnt in wenigen Monaten eine schulische Ausbildung (d.h. kein Gehalt).
Dein Freund ist Mitglied der BG, weil er selbst auf Hilfeleistung angewiesen ist ....
siehe auch § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II, d.h. auch das Kindergeld ist eigentlich in der BG als Einkommen zu berücksichtigen (es wird also nicht "gestrichen")
... außer Deine Mutte rkann nachweisen, dass sie da Kindergeld an Dich weiterleitet - z.B. per Dauerauftrag .... Du sollstst dann Deiner Mutter einen entsprechende Bestätigung scheiben
siehe auch hier: http://www.sozialhilfe24.de/forum/hartz-iv-4-alg-ii-2/widerspruch-sohn-nicht-mehr-in-bg-trotzdem-kindergeld-anrechnung-10472.html
so scheint es zu funktionieren ...
Er zieht nicht aus, weil er noch kein BaföG bekommt und am ende durchs Jobben mit Sicherheit nichts übrig bleiben würde.