Arbeitsbescheinigung = Meldebescheinigung zur Sozialversicherung?
Guten Abend,
Ich wurde leider von meinem Arbeitgeber gekündigt, nun habe ich vom Arbeitsamt eine Arbeitsbescheinigung bekommen, die ich an den Ehemaligen Arbeitgeber geschickt habe.
zurück bekam ich allerdings die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung.
dort steht allerdings der Anfang und das Ende der Beschäftigung drauf. Meine Frage: wird die Bescheinigung anerkannt? oder muss es zwingend dieses Formular sein?
danke und mit freundlichem Gruß
2 Antworten
Nein, die Arbeitsbescheinigung benötigt die Agentur für Arbeit trotzdem, der Ex - Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet diese ausgefüllt an dich oder direkt an die Agentur für Arbeit zu schicken.
Setze dich also nochmal mit ihm in Verbindung und frag nach wo diese bleibt, am besten schriftlich mit einer angemessenen Frist von nochmal 10 Tagen, ansonsten gib der Agentur für Arbeit bescheid, damit sie sich dann um die Sache kümmern.
Das Formular wird benötigt.
Die Agentur für Arbeit braucht die Angaben zu deinem Gehalt, damit dein Arbeitslosengeld berechnet werden kann. Diese Angaben plus Infos zum Kündigungsgrund, Urlaubsabgeltungen, Einmalzahlungen, Kündigungsfrist etc. macht der Arbeitgeber in der Arbeitsbescheinigung.
Die Meldung zur Sozialversicherung reicht daher nicht aus.
Wenn dein Arbeitgeber sich weigert die Bescheinigung auszufüllen, informier die Agentur für Arbeit darüber, damit die die Arbeitsbescheinigung direkt beim Arbeitgeber anfordern.