Arbeitslosengeld Anspruch?

1 Antwort

Man muss innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, um die Anwartschaftszeit für das ALG 1 von der Agentur für Arbeit zu erfüllen.

Besteht kein Anspruch mehr oder fällt dieser geringer aus, also weniger anrechenbares Einkommen als Grundbedarf nach dem SGB - ll unter derzeit noch Bürgergeld vom Jobcenter, kann ein möglicher Anspruch auf Bürgergeld geprüft werden.

Ein möglicher vorrangiger Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde wäre zu prüfen.


Johannes63810 
Beitragsersteller
 12.07.2025, 18:16

Also verfällt mein anpruch nun nach 12 Monaten arbeitslosigkeit ohne dass ich mich beim Arbeitsamt gemeldet habe (freiwillig versichert) oder nicht? Vor den 12 Monaten habe ich für 6 Jahre bei dem Betrieb gearbeitet

isomatte  12.07.2025, 19:37
@Johannes63810

Wenn Du wie erklärt innerhalb von 30 Monaten auf min.noch 12 Monate kommst, in denen Du Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, sollte die Anwartschaftszeit erfüllt sein und Anspruch bestehen.

Nach 12 Monaten blieben ja noch 18 Monate übrig, dann hättest Du ja innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt.

Antrag stellen und abwarten !